Beiträge von Danielo
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ich sehe keine möglichkeiten für dich, zumal du aus einem intakten elternhaus kommst.
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Zitat
tja, Leute - was regt ihr euch so auf ???... Egal welche Spinner jetzt wieder meinen mich darauf hinweisen zu müssen…Warum regen sich hier eigentlicfh alle so sehr über den faulen ALG II Bezieher auf ???...Also für Schreihälse die hier immer auf den "Faulen Schmarotzern" rumhacken…Nen Scheiss seit Ihr, damit das allen Lästermäulern mal klar wird!
Hast du http://de.wikipedia.org/wiki/Paranoia ?:o
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der erste satz in der anfrage ist doch folgender:
ZitatEine sehr gute Freundin von mir ist Hartz IV Empfängerin
dann:
Zitatdass Sie sich permanent überall bewirbt und Sie sich nicht auf die Sachen vom Amt verlässt, weil man da oft verlassen ist
schlaf doch mal richtig aus!:D
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ist aber definitiv so!
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@Grunert
was hat man dir denn heute morgen in den kaffee getan?
wenn die frau, wie angegeben 100 euro verdient, dann hat sie diesen verdienst anrechnungsfrei und die arge dürfte ihr nichts von ihren regulären hartz4-einkommen abziehen.
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du meldest dich bei deinen eltern an und dann beginnt die rennerei zu den behörden.
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nein, stromkosten musst du von deinem regelsatz bezahlen. nur wenn du eine heizung hättest,die mit strom betrieben wird, gäbe es da eine möglichkeit.
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weil das mietkosten sind die dir die arge bezahlt hat.
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der anwalt hat recht:
ZitatVon dem Nettoeinkommen der Eltern der angemessene Selbstbehalt abziehen, der ist in der Regel
bei volljährigen Kindern 1100 Euro ( je nach Leitlinien des zuständigem Oberlandesgericht).
Bei volljährigen Schülern, die in § 1603 II 2 BGB minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, wird der Sockelbetrag bis zum notwendigen Selbstbehalt (770 €/ 900 €) herabgesetzt, wenn der Bedarf der Kinder andernfalls nicht gedeckt werden kann. -
deine freundin muss sehr zeitnahe die änderung des familienstandes bei der arge angeben. also einreichen der heiratsurkunde.
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dein partner wird auch weiterhin gemäß düsseldorfer tabelle unterhalt zahlen müssen, bis zu einem eigenbehalt von 900 €.
und sein gehalt wird im rahmen eines hartz4-antrages deinerseits voll mit angerechnet, sofern ihr schon mehr als ein jahr zusammen lebt. -
als 18jäh. hat er keinerlei ansprüche auf eine eigene wohnung. er muss die miete von seinem lehrlingsentgelt, evt. kindergeld und deinen unterhaltszahlungen bestreiten.
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nein, bei alg1 ist keine erstausstattung vorgesehen. nur wenn ihr alg2-berechtigte seid, dann habt ihr auch anspruch auf erstausstattung. also mal probieren, ob ihr trotz alg1 einen anspruch auf ergänzendes hartz4 habt.
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ganz klar sind die zuwendungen deines vaters als einkomm zu werten. also ab sofort in bar auszahlen lassen. rückwirkend werden diese zahlungen natürlich mit deinen anderen einkünften, also dem fiktiven kindergeld, verrechnet. du wirst also weniger bekommen oder garnichts. hängt von der höhe der zahlungen deines vaters in der vergangenheit ab.
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ihr könnt auch ohne genehmigung umziehen. die 18 € müsst ihr fortan selbst tragen und die umzugskostenbeihilfe wird man euch vermutlich nicht genehmigen.
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da ihr ab 15.03. verheiratet seit und du wahrscheinlich noch im märz dein gehalt bekommst werden die dein einkommen sicher schon anrechen, da ja nun du als ehepartner unterhaltspflichtig bist. somit ist mit einer rückforderung zu rechnen.
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sofern ihr die dann höheren mietkosten bei der arge geltend acht, werden die euch schon auffordern, innerhalb von 6 monaten eure wohnkosten zu senken, also um zuziehen. wenn ihr dazu selbst die initiative ergreift, wird sich sicher keiner querstellen. aber eine genehigung von der arge benötigt ihr dann trotzdem.
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also werdet ihr 1945 € alseinkommen haben. da wird es für einen 3-personenhaushalt keine weiteren leistungen mehr geben.
übrigens hat dein freund im rahmen der unterhaltspflicht ein eigenbehalt von 900 euro. -
ab hochzeitstag wird dein einkommen mit angerechet.