Beiträge von Danielo

    der bildungskredit ist wahrscheinlich eine private schuldenangelegenheit und findet daher sicher keine berücksichtigung. als Pärchen stehen euch neben einer angemessenen miete 646 euro regelsatz zu. also habt ihr nach abzug der miete derzeit 490 euro zum leben. dass ist zu wenig und somit habt ihr anspruch auf ergänzendes hartz4-geld.

    im prinzip keine, denn als hartz4-empfänger musst du dem arbeitsmarkt permanent zur verfügung stehen. es sei denn, dass die die weiterbildung vom jobcenter/arge übergeholfen wurde.

    aus welchem landkreis bist du denn? hier mal eine übersicht vieler Landkreise und deren bestimungen zu kosten der unterkunft:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    da kannst du dir ja raussuchen, was dir an miete zusteht. 300 euro sollte dann doch sehr wenig sein. und sofern du hartz4-empfänger bist, werden die kosten fürs wohnen über das jobcenter abgedeckt. einen anspruch auf wohngeld hast du nicht.

    ja, ist nun aber mal so. deine frau kann ja vorstand bei einer bank sein und 7-stellig verdienen!
    der sozialstaat geht am stock. wenn du mehr willst, dann probiere es mal bei den kirchlichen organisationen. die christliche wohlfahrt hat immer was für notleidende übrig.

    na von 650 netto(?) könntest du dir ja ein zimmer in einer wg nehmen, aber wenn du nicht übernommen wirst, reicht es sicher nicht aus, mit den geld. wie gesagt, deine eltern müssen für dich sorgen. entweder du ziehst wieder zurück ins elternhaus, oder sie finanzieren dir eine wohnung(wg) und deinen lebensunterhalt. dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

    entweder hartz4, also 359 euro regelleistung plus angemessene miete, für einen single sind dass in etwa 350 bis 380 euro warm im bundesdurchschnitt.


    bei dauerhafter erwerbsunfähigkeit gibt es diie sogenannte eu-rente. wenn die nicht ausreichen sollte, was bei dir ja ohne erwerbsbiographie sicher der fall ist, musst du ergänzende leistungen bei deinem zuständigen versorgungsamt stellen. da hast du in etwa den gleichen anspruch wie bei hartz4.

    deine eltern sind nach wie vor für dich unterhaltspflichtig. also müsstest du deine eltern verklagen. von den sozialbehörden hast du in deinem alter nichts zu erwarten. wie ist es denn mit deinem einkommen aus der ausbildung? wirst du evt. von deinem arbeitgeber übernommen?

    normaler weise bekommst du eine aufforderung, deine wohnkosten in einem zeitraum von 6 monaten zu reduzieren. so lange müsste dir die arge die volle miete bezahlen.

    1. ja, wenns zum Leben nicht reicht!
    2. ja, wenn keine weiteren Vermögen oder Einkommen von mit im Haushalt lebenden Personen vorhanden ist.
    3. zum zuständigen Jobcenter gehen, sich die Anträge abholen, ausfüllen und weitere Bescheinigungen(z.b. Finanzamt, Krankenkasse, Steuerberater, Gewerbeamt) u.s.w.) besorgen und dem ganzem Kram dann wieder beim Jobcenter einreichen.
    4. immer ehrliche Angaben machen und die Mitwirkungspflicht nicht vergessen.
    5. zwischen zwei und vier Wochen.


    Anspruch hast du ab dem Moment, an dem Du dich beim Jobcenter meldest und dir die Anträge abholst.(sofern dir Ansprüche nach SGB2 zugesprochen werden)

    im prinzip ist das möglich und machbar. aber trotzdem bräuchtest du eine genehmigung zum umzug in die neue wohnung. andernfalls könnte man euch die umzugskostenbeihilfe streichen.

    Zitat

    Aber der Typ von der Wohngeldstelle hat ja am Telefon sofort abgewunken


    und damit hat er recht. in vielen kommunen geht hartz4 vor wohngeld. das heisst, du musst dein existenzminimum über hartz4 abdecken. beides, wohngeld und hartz4, geht nur bei familien, studenten usw. die zb. durch bafög keinen anspruch auf hartz4 haben. du hättest ggf. einen anspruch auf ergänzendes hartz4. das sind die 359 € regelsatz und die hälfte der warmiete von 625 euro, also 359 € plus 312,50 €. gesamt wären dass also 671,50 €.
    dein alg1 ist derzeit 714 euro. somit ist dein existezenzinium nach sgbII abgedeckt. du kannst nun sicher von von Pontus nach Pilatus laufen, aber ich sehe in deiner derzeitigen lebenssituation keine ansprüche auf sozialleistungen.
    allerdings, auch wenn an dir eine homosexuelle beziehung zu deinem mitbewohner unterstellt, so habt ihr mindestens ein jahr zeit, auf probe zu wohnen. danach steht ihr in der bringepflicht zu beweisen, dass es sich bei euch in der tat nur um eine wohn(zweck)gemeinschaft handelt.

    im prinzip gilt:


    Zitat

    Wenn von dem Hartz IV -Empfänger alle Angaben korrekt geleistet wurden, und die Leistungen auf Grund einer falschen Berechnung eines Sachbearbeiters erfolgt ist, muss das Geld nicht zurück gezahlt werden. Aber auch nur dann!