ja, du hast einen anspruch auf eine größere wohnung in diesem fall. da gab es schon einige hartz4-freundliche urteile:
Beiträge von Danielo
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also ich kenne einen fall, wo die person zur kur war und die arge ihr für diese zeit auch die regelleistung im nennenswerten umfang gekürzt hat.
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nun mit 18 jahren wird das schwer. bezieht denn dein bruder überhaupt leistungen nach sgb2? also hartz4?
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also die guthabenszinsen verrechnen mit deinen schuldzinsen aus dispo geht nun schon mal garnicht. du bist doch kein unternehmer.
im nachhinein ist eine umwidmung der sparvertrages in eine lebensversicherung für die arge unakzeptabel. dann würden es ja alle machen und wir hätten eine neue klasse von hartz4-lebensversicherungs-millionären.
das du nun von den argemitarbeitern eine aufklärungs-und beratungspflicht gerade in diesen fragen erwartest, wundert mich schon. gerade die, die die leistungsanträge annehmen, sind doch auch nur befristete ehemalige und dann wieder zukünftige hartz4-empfänger.
du hast in den jahren nennenswerte zinsen erhalten und diese im rahmen deiner mitwirkungspflicht nicht angegeben. der zinsfreibetrag ist doch nur 50 € im jahr.
nun kommen bei dir ja noch die jahre 2009 und 2010 zu. also da wird auf dich eine größere nachzahlung zukommen. zudem werden bereits gezahlte leistungen der vergangenheit zurückgefordert und sicher erhältst du auch eine sperre.
nun wirst du von drei institutionen ausgeraubt. da wäre das finanzamt, nun die agre und die sparkasse die nun neben den gammligen zinsen der vergangenheit bei der auflösung des sparvertrages kräftig mit gebühren und zinsabschlag zulangen wird. ein leben als sozialrentner steht dir bevor. -
In
Zitatder Tat erfahren die Ämter über Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen, ob man vor Antragsstellung noch über ein Sparguthaben verfügt hat. Falls ja, sollte man z.B. Belege aufheben, damit man nachweisen kann, wofür man das Geld ausgegeben hat (falls man es ausgegeben hat...)
hab ich doch gesagt(geschrieben)
hier noch die gesetzesdrundlage:
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du hast abgesehen vom immobilienbesitz aufgrund deines alters kein hartz4-anspruch. da sind deine eltern voll verantwortlich. da es ja nur dein vater gibt muss er für dich unterhalt zahlen. zudem müsste er dir für die gemeinsame wohnung miete zahlen oder dir den 50prozentigen anteil auszahlen.
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da bliebe eigentlich nur noch wohngeld!
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in den meisten kommunen hat allerdings hartz4 vorrang vor wohngeld. also müsste er meiner meinung nach ergänzendes hartz4 beantragen. darin wären dann die 359 € regelsatz und eine angemessene miete für einen single enthalten. wie hoch die miete sein darf, hängt vom landkreis ab, in dem er wohnen will.
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laut düsseldorfer tabelle muss er zahlen, hat aber einem gegenüber volljährigen kindern einen selbstbehalt von 1100 € netto.
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wie schon richtig von seiten der arge argumentiert: er ist deutlich zu alt und zudem wohl erst 4 monate arbeitslos. derartige teure förderprogramme gibt es nur für langzeitarbeitslose. und das alter muss halt auch passen.
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da wird überhautnichts abgezogen, sondern du musst von den 359 € den strom an deinen versorger per monatlichen abschlag bezahlen. so wie es halt üblich ist, dass nahezu ein jeder haushalt in deutschland einen direkten vertrag mit den örtlichen versorgern hat.
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na siehste, daimt ist der abzug von 6,37 € pro monat durch die arge in ordnung. andere. die mit gas oder strom ihr warmwasser heizen müssen dies ja auch von ihren regelleistungen bezahlen.
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nein, kein wohngeld, denn bei hartz4 oder ausgleich durchs versogungsamt sind die kosten für eine angemessene wohnung bereits eingepreist.
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na dann könnt ihr beruhigt einen hartz4-antrag stellen. da steht euch sicher einiges an geld zu!
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ja und? hast du nun warmwasser aus der hausanlage?
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strom ist übrigens nicht dabei. den musst du von den 359 € bezahlen, es sei denn, du hast eine elektrisch betriebene heizung.
und dass kleine wohnungen bis zu 305 € warm in bayern kaum zuhaben sind glaube ich dir gerne. aber da muss eine politische reglung her. das brauchen wir hier nicht weiter vertiefen. schreib doch mal eine beschwerde an den bürgermeister, Herrn Kurt Seggewiß. ist narürlich ein sozialdemokrat. darum sind die mietgrenzen bei euch wohl auch so niedrig. die sozialdemokraten haben hartz4 ja schließlich erfunden. -
dann hast du evt. anspruch auf hartz4. aber hierbei wird das einkommen deiner frau mit berücksichtigt, sowie angemessene mietkosten. sollte deine frau in etwa signifikant mehr als etwa 1100 euro netto verdienen werdet ihr geringe oder keinen anspruch auf ergänzende leistungen durch die arge haben.
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stimmt, in weiden ist es nicht sehr viel mit der miete. dir stehen in der tat nur 305 euro warm zu. das wird sich auch als eu-rentner nicht ändern. also wirst du so oder so lediglich 305 euro plus 359 € bekommen. 644 euro gesamt.
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also der erste teil deiner frage interessiert mich auch. habe da aber leider nichts finden können.
zur übernahme der miete: das jobcenter muss die natürlich die volle miete bezahlen, also innerhalb von diesen 378 €, die in berlin die obergrenze sind. Aber ich tippe mal, dass du warmwasser durch die zentrale Hausanlage beziehst. somit ist die minderung der mietkosten durch die arge berechtigt.