Beiträge von Danielo

    ich nehme mal an, das ihr keinen beweis habt, dass deine mutter tatsächlich bei der hotline angerufen hat und die überbezahlung reklamiert hat. somit werdet ihr wohl nicht drum rumkommen, das geld zurück zuzahlen.

    was es doch für verantwortungslose vermieter es gibt! ihr seit 18 und 19 jahre alt. eigentlich gibt es nichts von der arge. wozu hat man denn eltern? hat denn die arge bei einem von euch überhaupt zugestimmt, ob ihr euch eine eigene wohnung nehmen dürft?
    ich meine mal, dass ihr schlechte karten habt? da bräuchtet ihr schon ein gutes psycho-soziales gutachten, dass ein zusammenleben mit den eltern nicht mehr möglich ist.

    du solltest den bhw-vertrag natürlich bei der arge angeben. du liegst ja ehedem unter allen freigrenzen. aber wenn dein opa weiterhin jeden monat 25 euro im monat einzahlt, dann gilt dieses als einkommen und würde bei deinem leistungsanspruch gegengerechnet. also lass dir die 25 € vom opa in bar geben und zahle die summen von deinen regelleistungen über dein konto an die bhw. 25 €. das fällt doch keinem auf, dass du da evt. auf großen fuß lebst.

    wenn der arzt dich krankschreibt, dann bist du krank! bist du denn gerade in einer maßnahme oder so?
    du bist ja erst 20 jahre alt. hat dein sachbearbeiter in der zurückliegenden zeit schlechte erfahrungen mit deiner mitwirkungspflicht gemacht?

    nein, wenn du das erste gehalt im april überwiesen bekommst, dann kannst du die märzzahlungen der arge behalten. es gilt das zuflußprinzip.
    auch bei erbe gilt das zuflußprinzip. wenn du zum zeitpunkt des zuflusses der erbschaft kein hartz4 beziehst, dann ist das für euch anrechnungsfrei.

    Zitat

    Wow, also 100 Euro sind schon recht wenig... Wir leben hier in Hessen


    habe mal deine alten beiträge gelesen. das problem schleppst du ja nun schon fast zwei jahre mit dir rum. da deine freundin studiert, gehe ich mal davon aus, dass du nicht gerade kurz vor dem rentenalter stehst.
    da gäbe es für dich nämlich noch eine andere möglichkeit an geld zukommen: einfach mal arbeiten gehen.

    ja das stimmt in etwa. rechne mal so: regelsatz für 2 erwachsene sind 646 € und eine angemessene wohnung, im bundesduechschnitt eigentlich so um die 450 €, wären in etwa 1100 € anspruch auf hartz4 bei euch. stom und gas müsstet ihr von den 646 € regelleistung bezahlen, es sei denn, ihr habe eine heizung, die mit strom oder gas befeuert wird.
    und wie schon gesagt, kann es sein, dass ihr aufgefordert werdet, die wohnkosten zu senken. hier in erfurt sind es zb. 498 euro für zwei personen, aber in berlin sind es nur 444 € die für zwei personen als warmmiete übernommen werden.

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    359 reicht nicht, reicht nicht annähernd und auch das Doppelte reicht nicht.


    das erkläre mal 80 prozent der arbeitenden bevölkerung, dass 718 € plus miete nicht reichen soll. die wenigsten derer haben das oder mehr zum leben. und woher dass kommen soll, dass solltest du dich auch mal fragen.aber du hast hier schon mehrfach bewiesen, dass du nur plumpe phrasen dreschen und unverschämte forderungen stellen kannst kannst.
    wegen leute wie dir, geniessen die hartz4-empfänger eben so einen schlechten ruf. westerwelle hat da wohl doch recht.

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    aber für dieses Geld mit 562 eeuro in münchen kann man nur eine 1,5 zimmer wohnung finden. ich möchte eine zwei Zimmer ...


    aha! schön, klar auch, die anderen bezahlen es ja! einfach mal die ansprüche runterschrauben, noch dazu wenn man dazu nichts leisten kann.