Bravissimo!
Beiträge von Danielo
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bravissimo!
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also wenn du nur alg1 beziehst, dann brauchst du nicht zur arge gehen. die sind doch für dich nicht zuständig. die sind für hartz4-bezieher da.
uns wenn du eine schulische ausbildung machen möchtest, dann hast du evt. anspruch auf bafög. hartz4-anspruch gibt es nur wenn du dem arbeitsmarkt mindestens 3 stunden täglich zur verfügung stehst. -
Ich
Zitatgehöre zu HARTZERN die nicht saufen, die nicht rauchen, die Kohle nicht verzocken und weder die Tafel aufsuchen noch in der Bekleidungskammer Klamotten holen!
du siehst aber so aus!
ZitatAlso das ich den ganzen Tag vorm Rechner verbringen kann ist ja irgendwie klar, aber musst Du nicht längst auf der Arbeit sein ?
ich habe einen telearbeitsplatz!
ansonsten wieder mal ein lustiger unterhaltsamer beitrag. voll zum lachen deine literarischen ergüsse. meine kollegen im büro sind auch ganz begeistert! wir überlegen, den ersten HORST GRUNERT-FANCLUB in deutschland zu gründen.
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stell dich doch in deiner rot-kreuz-spendenbekleidung auf den marktplatz oder vors rathaus von geilenkirchen und erzähle jedem, auch denen, die es nicht wissen wollen, dass der hartz4-satz zu niedrig ist.
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na da musst du einfach mal in der leistungsabteilung der zuständigen arge nachfragen oder gar einen wiederspruch einlegen.
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wenn man lediglich die 50 km als gesamtanfahrt zugrunde legt, ist der anfahrtsweg zur arbeit durchaus zumutbar. im einzelnen kann man darüber streiten, ob der teilweise ungünstigen verkehrsverbindungen.
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ohne feste jobzusage werden sie dir einen umzug nicht genehmigen.
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also nun, da ich alle zahlen habe, müsstet ihr 1063 € von der arge bekommen, 184 € von der kindergeldstelle und die besagten 139,50 € alg1. sind gesamt also 1386 €.
wenn dem so ist, dann srimmt meine rechnung von oben auf einen euro genau. -
dass es da noch einen sohn gibt, ging aus deinen posts nicht hervor. demzufolge ist euer anspruch wie folgt:
für die erwachsenen 646 € plus 215 € fürs kind regelsatz und526 € miete. sind 1387 € gesamtanspruch. gibt es da noch unterhaltszahlungen oder etwa kindergeld für einen von den erwachsenen?
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klar, ist nicht viel. darum könntihr ja auch eine wohnung bis 95 m2 nehmen, sofern die kaltmiete mit 554 € nicht überschritten wird und sich die neben-und heizkosten im rahmen halten. ich würde ich an zunächst an den nächsten vorgesetzten in der arge wenden. im prinzip habt ihr ein recht auf eine größere wohnung im rahmen der vorgaben.
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taxikosten ganz sicher nicht!
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es ist derzeit in der tat so, dass jeder die 8 euro aus seinen einkünften zahlen muss. ob nun hartz4, sozialhilfe, versorgungsamt oder bafög. es gibt derzeit auch keine planungen im politischen berlin, eine änderung herbei zuführen.
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nicht gerade 359 euro, sondern das was euch zwei als bedarfsgemeinschaft im monat zusteht.
aber 526 euro miete? kommt ijr aus münchen? -
ja, aber ist leider nur eine einzelfallentscheidung des landessozialgerichts in stuttgrt und nicht verbindlich für den rest der republik. kann maximal in Baden-Württemberg angewendet werden.
zu diesem thema gibt es keine höchstrichterliche entscheidung des federführenden bundessozialgerichts in kassel. nur wenn die ähnlich entscheiden würden, wäre es das maß der dinge für alle argen im land.und wenn die mutter von david_berlin nicht zahlt, so wird die derzeitige rückforderung mit den zukünftigen ansprüchen der familie einfach per verwaltungsakt von der arge verrechnet. und dagegen müsste sie dann wiederum klagen. ich würde es nicht machen.
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ja, dein freund hat recht. wenn er im märz ohne geldzuweisungen und ohne arbeit ist, so hat er ab 01.03.10 anspruch auf hartz4.
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also wenn da steht 63 bis 95 m2 und ihr habt 67, dann seit ihr doch im limit. wo ist jetzt das problem?
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ja, egal wer der vermieter ist.
aber auch beim wohngeld werden die mieteinnahmen als einkommen angerechnet. und die vermögensfreigrenze beim wohngeld liegt bei 50 000 euro. wollen wir mal hoffen, dass der immobilienbesitz deiner freundin nicht diese summe übersteigt. -
da deine freundin schwanger ist fält die u25-reglung weg. aber mit dem wohngeld wird das nichts. ihr müsst hartz4 beantragen. darin sind ja dann auch die wohnkosten inklusive. wichtig ist, dass die warmendmiete angemessen ist.
hier die chemnitzer richtlinien:http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Chemnitz-Stadt---04.-2008.pdf
wer der vermieter ist, spielt keine rolle. aber bitte die mietzahlungen über ein konto erledigen.
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Zitat
Auch nicht wenn sie sich den Namen notiert hat ?
wie wollt ihr denn beweisen, ob sie den namen notiert hat oder eure computermaseke geöffnet hat und entsprechende hinweise für die leistungsabteilung eingegeben hat.
aber mal ehrlich: wenn ihr von anfang an wusstet, das da zu viel geld überwiesen wurde, dann hättet ihr es zunächst auch beiseite legen können und für den fall, dass es rückzahlungsforderungen gibt, was in der hand habt.