Beiträge von Danielo

    Ich

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    gehöre zu HARTZERN die nicht saufen, die nicht rauchen, die Kohle nicht verzocken und weder die Tafel aufsuchen noch in der Bekleidungskammer Klamotten holen!


    du siehst aber so aus!



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    Also das ich den ganzen Tag vorm Rechner verbringen kann ist ja irgendwie klar, aber musst Du nicht längst auf der Arbeit sein ?


    ich habe einen telearbeitsplatz!


    ansonsten wieder mal ein lustiger unterhaltsamer beitrag. voll zum lachen deine literarischen ergüsse. meine kollegen im büro sind auch ganz begeistert! wir überlegen, den ersten HORST GRUNERT-FANCLUB in deutschland zu gründen.

    wenn man lediglich die 50 km als gesamtanfahrt zugrunde legt, ist der anfahrtsweg zur arbeit durchaus zumutbar. im einzelnen kann man darüber streiten, ob der teilweise ungünstigen verkehrsverbindungen.

    also nun, da ich alle zahlen habe, müsstet ihr 1063 € von der arge bekommen, 184 € von der kindergeldstelle und die besagten 139,50 € alg1. sind gesamt also 1386 €.
    wenn dem so ist, dann srimmt meine rechnung von oben auf einen euro genau.

    dass es da noch einen sohn gibt, ging aus deinen posts nicht hervor. demzufolge ist euer anspruch wie folgt:


    für die erwachsenen 646 € plus 215 € fürs kind regelsatz und526 € miete. sind 1387 € gesamtanspruch. gibt es da noch unterhaltszahlungen oder etwa kindergeld für einen von den erwachsenen?

    klar, ist nicht viel. darum könntihr ja auch eine wohnung bis 95 m2 nehmen, sofern die kaltmiete mit 554 € nicht überschritten wird und sich die neben-und heizkosten im rahmen halten. ich würde ich an zunächst an den nächsten vorgesetzten in der arge wenden. im prinzip habt ihr ein recht auf eine größere wohnung im rahmen der vorgaben.

    ja, aber ist leider nur eine einzelfallentscheidung des landessozialgerichts in stuttgrt und nicht verbindlich für den rest der republik. kann maximal in Baden-Württemberg angewendet werden.
    zu diesem thema gibt es keine höchstrichterliche entscheidung des federführenden bundessozialgerichts in kassel. nur wenn die ähnlich entscheiden würden, wäre es das maß der dinge für alle argen im land.


    und wenn die mutter von david_berlin nicht zahlt, so wird die derzeitige rückforderung mit den zukünftigen ansprüchen der familie einfach per verwaltungsakt von der arge verrechnet. und dagegen müsste sie dann wiederum klagen. ich würde es nicht machen.

    ja, egal wer der vermieter ist.
    aber auch beim wohngeld werden die mieteinnahmen als einkommen angerechnet. und die vermögensfreigrenze beim wohngeld liegt bei 50 000 euro. wollen wir mal hoffen, dass der immobilienbesitz deiner freundin nicht diese summe übersteigt.

    da deine freundin schwanger ist fält die u25-reglung weg. aber mit dem wohngeld wird das nichts. ihr müsst hartz4 beantragen. darin sind ja dann auch die wohnkosten inklusive. wichtig ist, dass die warmendmiete angemessen ist.
    hier die chemnitzer richtlinien:


    http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Chemnitz-Stadt---04.-2008.pdf


    wer der vermieter ist, spielt keine rolle. aber bitte die mietzahlungen über ein konto erledigen.

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    Auch nicht wenn sie sich den Namen notiert hat ?


    wie wollt ihr denn beweisen, ob sie den namen notiert hat oder eure computermaseke geöffnet hat und entsprechende hinweise für die leistungsabteilung eingegeben hat.
    aber mal ehrlich: wenn ihr von anfang an wusstet, das da zu viel geld überwiesen wurde, dann hättet ihr es zunächst auch beiseite legen können und für den fall, dass es rückzahlungsforderungen gibt, was in der hand habt.