Hallo Sonnenschein!
Ein Blick ins SGB2 hilft:
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Arbeitslosengeld II erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Das setzt voraus, dass du dem hiesigen Arbeitsmarkt für mindestens 15 Std/wö zur Verfügung stehst. Auch bist du verpflichtet, werktags täglich erreichbar zu sein.
All das liegt nicht vor, wenn du angeblich in Thailand arbeitest. Also bleibt dir nur die Untervermietung für die Dauer deiner Ortsabwesenheit und während deiner Abwesenheit die Abmeldung aus dem Bezug.Du musst also klären:
◦wer zahlt während der Abwesenheit die Miete? (Unermieter suchen?)
◦wie bist du während des Thailand-Urlaubs kranken- und rentenversichert?
◦wo und wie lebst du dort? reicht dein geld dort zum Leben?
◦hast/brauchst du für die Zeit eine Arbeitsgenehmigung und das entsprechende Visa, welches du deinem Sachbearbeiter vorlegen kannst?
Und außerdem: vielleicht machst du ja in Thailand das große Geld, so sagen wir mal umgerechnet 20000 Euro im Monat. Da hättest du keinen Anspruch mehr auf Übernahme der Kosten der Unterkunft.
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schließlich zahlt die arge anderen leuten auch die wohnung wenn sie in spanien einen sesonalen job annehmen
Das glsubst Du doch selbst nicht, denn das ist einfach nur die Spinnerei Prekariats-Fernsehsender wie RTL II oder Vox. Wäre ja ein erheblicher Gesetzesverstoß, also Sozialbetrug, begangen durch die Arge da selbst!;)
Westerwelle hat recht!