na denn hast du auch kein anspruch auf umzugskosten, erstausstattung, Kaution u.s.w.
das gibt es nur für hartz4er.
Beiträge von Danielo
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wenn du derzeit bezieher von alg2 bist, könntest du sicher einiges von der arge bekommen. auch wenn du u25 jahre alt bist. aber es geht aus deiner anfrage nicht hervor, ob du hartz4-empfänger bist.
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so ist aber nun mal sie gesetzeslage. du hast gefragt und ich geantwortet. wenn du nicht zahlst hast du ein inkassounternehmen am arsch. du weisst doch noch, wie es damals war, als man dir den strom abgestellt hat!!
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zahlen musst du wie alle anderen auch!:D
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das ist die derzeitige gesetzeslage. du musst zahlen. evt. die krankenkasse wechseln.
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da dein arbeitsvertrag ganz offendichtlich befristet ist, hättest du dich 3 monate vor ablauf der befristung beim arbeitsamt melden müssen. da du das nicht gemacht hast, droht dir nun eine sperre. egal ob die bei der zeitarbeitsfirma eine mündliche verlängerung des arbeitsvertrages in aussicht gestellt wurde oder nicht.
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Zitat
ich war mit den schreiben für meine kinder und mich bei der arge
kann übrigens nicht sein, denn kinder und familienversicherte angehörige sind vom zusattbeitrag befreit.
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die verfahrensweise ist im prinzip so, dass, wenn du die antragsformulare bei der arge abholst, selbige mit einem datumsstempel versehen werden und du somit auch anspruch ab dieses datum hast. voraussetzung ist eine fristgerechte einreichung der ausgefüllten unterlagen und aller dazugehörender unterlagen. also warte bis 01.04.
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Zitat
Also würdest Du jetzt schon den Antag stellen?
natürlich nicht, denn ab diesem tag an dem du den antrag stellst, hast du anspruch auf hartz4 und demnach würde man dir das geld auch anrechnen. zuflußprinzip heisst, dass der monat zählt. nicht dass du nun denkst, am 17. märz ist das geld vom finanzamt drauf und am 20. märz gehst du einen antrag stellen.
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nein, das zuflußprinzip ist entscheidend. die 3000 € sollten aber deine altersabhänigen gesamtvermögensfreibeträge nicht überschreiten lassen. da du ja kontoauszüge vorlegen musst, wird die arge es sehen.
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nein, du hast in deinem alter keine möglichkeiten auf eine eigene wohnung. aber deine mutter kann dich nicht rausscheißen, das ist gegen das gesetz.
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tja, ob da erst die endgültige entscheidung des familiengerichts abgewartet werden muss, kann ich die auch nicht sagen. zunächst müsstest du den nächst höheren vorgesetzten deines sachbearbeiters konsultieren.
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pro bewerbung 5 euro, maximal 260 euro im jahr.
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nach der geltenden gesetzeslage haben beide das gleiche recht auf sozialleistungen nach sgb2. so einfach ist das, herr gescheiterter kandidat zur wahl des bürgermeisters in geilenkirchen.
und wenn der dübel seiner mitwirkungspflicht nicht nach kommt, dann wird er eben sanktioniert. ist doch logisch, oder? -
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als deutscher staatsbürger hat man auch nach 17 jahren und mehr anspruch auf soziale leistungen.
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einfach einen mietvertrag mit den eltern machen, mit angemessener miete und das ganze zahlungsprozedere auch per konto abwickeln. denke aber daran, dass du diese mieteinnahmen als einkommen bei deinem finanzamt deklarieren musst.
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da müsste sie der sachbearbeiterin schon einen fahrlässigen beratungsfehler nachweisen. das geht unter umständen nur mit einer klage. mal mit den vorgesetzten der dame sprechen und auf kulanz hoffen bzw. darum bitten.
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Zitat
Es ist absehbar, dass ich wohl demnächst ALGII beantragen muss weil ich kein Einkommen mehr haben werde.
die rennerei kannst du dir sparen. bei den vermögensverhältnissen habt ihr für lange zeit keine ansprüche auf hartz4.