Zitatja klar, aber die Mutter erbt leider nicht, sondern allein das Kind.
das kind kann der mutter eine schenkung machen.
ZitatSolange das Kind minderjährig ist, ist zu vermuten, daß das geerbte Vermögen nicht zu verwerten ist bzw.
warum soll eine lebensversicherung oder eine barerbschaft nicht zu verwerten sein. dann überschreiben alle die geld an minderjährige und kassieren hartz4. so einfach tickt die welt nun wiederum auch nicht.
theoretisch kann in diesem fall ein millionenvermögen vererbt worden sein! theoretisch.