Beiträge von Danielo

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    ja klar, aber die Mutter erbt leider nicht, sondern allein das Kind.


    das kind kann der mutter eine schenkung machen.



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    Solange das Kind minderjährig ist, ist zu vermuten, daß das geerbte Vermögen nicht zu verwerten ist bzw.


    warum soll eine lebensversicherung oder eine barerbschaft nicht zu verwerten sein. dann überschreiben alle die geld an minderjährige und kassieren hartz4. so einfach tickt die welt nun wiederum auch nicht.
    theoretisch kann in diesem fall ein millionenvermögen vererbt worden sein! theoretisch.

    damit wirst du vor keinem sozialgericht durchkommen. die meldung der kfz-stelle erreicht die arge trotzdem. und wie gesagt, die vermögensverhältnisse werden immer rückwirkend geprüft.

    hast du denn keine angehörige mehr, oder freunde(bekannte? wenn nicht, dann musst du dich an eine obdachloseneinrichtung wenden. da hast du erstal ein dach über den kopf und eine meldeadresse sowie beratung. aus den ausland heraus kannst du eigentlich nichts machen.

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    Aber vielleicht hat hier noch irgendwer eine "bessere" Auskunft.


    nein, da gibt es keine bessere auskunft. alles was über freibetrag liegt, muss erst verbraucht werden. aber zu dem freibetrag des kindes von 3100 € kommt nochmal der altersabhängige freibetrag der mutter von 150 € pro lebensjahr plus 750 € hinzu.

    du brauchst eine meldeadresse in D und dann musst du dich bei der zuständigen arge als bedürftig melden und alles beantragen: hartz4-satz=359 € und losten für die erstausstattung einer wohnung und nach erfolgreicher suche einer wohnung mit angemessener miete musst du dir diese von der arge genehmigen lassen.
    wohnung für eine person ca. 45 m2 und je nach landkreis ca. 380 warm. in münchen darfs auch ein bisschen mehr sein.

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    Oder liegt es daran das ich erst meinen Lohn für Februar im März erhalten habe(1259,-€)?? das ist doch nicht meine schuld!!


    natürlich ist es nicht deine schuld, aber es zählt das zuflußprinzip. im märz hast du nun mal neben deinem alg1 noch lohn bezogen.
    das finanzloch bei dirist eigentlich im februar entstanden, aber da hast du kein alg2-antrag gestellt. und rückwirkend gibt es nichts.

    du brauchst eine meldeadresse in D und dann musst du dich bei der zuständigen arge als bedürftig melden und alles beantragen: hartz4-satz=359 € und losten für die erstausstattung einer wohnung und nach erfolgreicher suche einer wohnung mit angemessener miete musst du dir diese von der arge genehmigen lassen.

    für mich ist ein spielgewinn, auch der ein sachwert darstellt, als einkommen zu werten und demzufolge meldepflichtig. die arge gleicht natürlich auch die daten der kfz-meldestellen mit denen ihrer kunden ab. es ist also wichtig, dass der wagen nicht auf den hilfebedürftigen zugelassen wird, sei es auch nur einen tag lang. wie gesagt, verschenken, verschleudern und verschleiern von vermögenswerten ist nicht erlaubt. und die sache mit der schuldentilgung ist doch einfach zu beantworten. private schulden sind grundsätzlich nicht anrechnungsfähig.

    du darfst das auto behalten, na klar. aber es wird dir als einkommen angerechnet und da der freibetrag für ein auto 7500 € ist, werden sie dir 27500 euro anrechnen. die werden dir das hartzgeld streichen und genau vorrechnen, wie lange du nun von dem geld dein lebensunterhalt bestreiten musst.
    besser wäre es, wenn du dass auto verkaufst, ohne das es jemals auf deinen namen zugelassen wurde, denn dann kommt es beider arge raus und es passiertdas, was ich hier geschrieben habe.

    hier die genauen zahlen:



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    Selbstbehalte 2010:
    Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und gleichgestellten privilegierten volljährigen Kindern beträgt 900 Euro, wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist. Ist er nicht erwerbstätig, so beträgt der Selbstbehalt 770 Euro.


    Gegenüber volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit 1100 Euro. Liegt keine Erwerbstätigkeit vor, so beträgt er ebenfalls 1100 Euro

    bei einem netto von 1084 € ist dein selbstbehalt gegenüber volljährigen kindern 1100 e. also unterhalt fällt weg. und die wohnung, eigentlich hat sie keinen anspruch darauf, aber es ist in der tat so, dass sie kaum bei euch mit einziehen kann. also alles beantragen und eine einzelfallentscheidung herbei führen. aber ist die wohnung denn für eine einzelne person nicht zu groß?

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    Krankenkassenbeiträge werden von der ARGE gezahlt, warum sollte dann eine KV einen Zusatzbeitrag beim Leistungsbezieher direkt erheben dürfen???


    weil diese verfahrensweise nun mal vom gesetzgeber festgeschrieben wurde. jeder, ob nun rentner, hartzer, student, arbeitnehmer oder leitender angestellte, muss auf diese weise zahlen.
    die argen empfehlen derzeit betroffene kunden, die krankenkasse zuwechseln.