900 € sind der selbstbehalt für einen erwerbstätigen unterhaltspflichtigen.
Beiträge von Danielo
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also brauchst du nicht vier jahre zurückzuzahlen, sondern erst, ab dem monat als dir das geld zugeflossen ist.
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Zitat
mittlerweile steht fest, daß die Zuzahlungen von der ARGE übernommen wird.
immer solche märchen erzählen
nur in härtefällen, also so gut wie garnicht:
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da deine freundin schwanger ist, entfällt die U25-reglung. ihr habt nun ein recht auf eigene wohnung und allen daraus resultierenden leistungen gemäß sgb2.
anderseits, wenn du momentan nicicht arbeiten kannst, bzw. eine dauerhafte arbeitsunfähigkeit vorliegt, wäre das sozialamt und später bei einer eu-rente das versorgungsamt für dich zuständig. -
ja, wenn du vorsätzlich deine bedürftigkeit durch einseitige arbeitszeitverkürzung herbeiführst, dann gibt es probleme. am besten wäre es in diesem fall, das der arbeitgeber mit dir einen neuen/ergänzenden arbeitsvertrag abschließt, in dem betriebswirtschaftliche gründe für die arbeitszeitverkürzung angeführt werden.
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Zitat
Ich kenne mich schon etwas mit der Rechtslage aus
anscheinend wohl nicht! na dann klage mal. aber wenn du einen guten anwalt hast, wird der dir sicher von einer klage abraten. es ist nun mal gesetzeslage, dass das zuflussprinzip entscheidet. zudem wird wohl kaum ein gericht eine klage annehmen, die zum einen völlig aussichtslos ist und bei der es sich um einen streitwert von 50 euro handelt.
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hypothekenschulden werden im prinzip nicht berücksichtigt. du hättest das erbe ausschlagen müssen. du schreibst ja auch was von barvermögen. zudem interessiert mich nun aber, wann die das geld zugeflossen ist. erst jetzt oder schon vor 4 jahren.?
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ja, in dem alter hast du das recht auf eine eigene wohnung. da musst du wohl leider immer wieder gegen die windmühlen inder arge-bürokratie kämpfen. einen anderen tipp kann ich dir auch nicht geben.
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na so schwer kann es doch nicht sein. einfach die derzeitigen einkünfte eingeben und die mietkosten und dass ihr ein 2-personenhaushalt seit.
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also gegen die verweigerung der übernahme der nachzahlung kannst du wiederspruch einlegen. es sind ja 83 euro pro monat, die nachgezahlt werden müssen. das ist eine menge holz. die argumentieren sicher auf unangemessen hoch.
ZitatVersuche es beim Sozialamt unter §73 SGB XII (aussergewöhnliche Lebenslage)
dein leistungsträger ist die arge. solange du hartz4 beziehst, ist das sozialamt nicht für dich zuständig.
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bloß nicht schenkung, dann haben sie dich am arsch. schenkung ist immer einkommen.
wie lifafe schrieb: einen darlehnsvertrag machen mit rückzahlungsraten von 20 oder 30 euro, die auch ibn bar fliessen können. -
du hast geschrieben:
Zitatsofern es kein Sparkonto ist und er damit Zinsen erzielt
ich nix verstehen, ich inländer!:p
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Ich bin dazu nicht bereit
zahle doch einfach nicht. dann kürzen sie dir deine hartz4-apanage.
fakt ist laut gesetz: das zuflussprinzip ist entscheident. du hast das geld jetzt bekommen und es wird dir jetzt als einkommen angerechnet. da kann dir auch kein anwalt helfen. -
also als arbeitnehmer kann ich auch nicht einfach mal 3 wochen, wenn es mir gerade gefällt, mein umgangsrecht mit meiner tochter ausüben. da muss ich vorher urlaub beantragen und genehmigen lassen. so ist es auch bei dir. du hättest einfach urlaub beantragen müssen.
du bist natürlich jetzt verpflichtet, an der maßnahme teilzunehmen. anderfalls bekommst du halt sanktionen, gemäß sgb2. das leben ist kein wunschkonzert.Jetzt kommst ganz hart!: Westerwelle hat recht!
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kein hartz4-anspruch im november, da der lohn vom arbeitgeber im november zugeflossen ist.
private schulden werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
richtig, wenn das baby da ist, sollte die miete von 550 € o.k. sein. aber mit 100 € mehr nebenkosten ist es dann wohl doch zu teuer.
wann habt ihr denn die nebenkostenabrechnung erhalten? sicher zum zeitpunkt eurer bedürftigkeit. somit habt ihr anspruch auf kostenübernahme, sofern diese angemessen sind. allerdings denke ich, dass 1000 € nachzahlung wohl ehr nicht angemessen sind.
viel machen kannst du da leider nicht. ihr solltet euch eine bezahlbare wohnung suchen.
weitere hilfe steht euch derzeit nicht zu. -
ab dem 25. Lebensjahr hast du einen anspruch auf eine wohnung.
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wo wohnst du denn jetzt?
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nur mal so: mit kindergeld habt ihr 2009 € gesamtleinkommen. da wird es nichts weiter geben.
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nein, ohne wohnsitz keine zuordnung, wie zb, postverkehr.
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sofern es kein Sparkonto ist und er damit Zinsen erzielt
pardon, aber was ist denn das für eine antwort. jeder hartz4-empfänger kann sein geld anlegen wo und wie er will und darf natürlich auch zinsen kassieren. der jährliche freibetrag hierfür liegt bei 50 euro. darüberhinaus erzielte einnahmen am kapitalmarkt werden als einkommen angerechnet.