Zitatwer bezahlt das, so was kostet richtig Geld?
derjenige, der den auftrag dazu erteilt. also du oder dein vermieter.
Zitatwer bezahlt das, so was kostet richtig Geld?
derjenige, der den auftrag dazu erteilt. also du oder dein vermieter.
collymaus hat ihre frage am 10. februar gestellt und seitdem war sie nicht mehr im forum. du kannst aber versuchen, noch ältere anfragen zu diesem thema zu finden.
also sind in der neuen wohnung 0,72 euro kalte kosten pro m2 kalkuliert. im schnitt sind aber in hildesheim für ein 3-personenhaushalt 1,16 bis 125 € ausgewiesen. das bedeutet, dass neben den heizkosten wahrscheinlich noch eine saftige nachzahlung der kalten betriebskosten die folge sein wird. daher denke ich mal, dass die wohnung euch nicht genehmigt wird, weil die gesamtkosten ein gewisses budget überschreiten werden.
01801/555 111
naja, immer haben halt die anderen schuld! aber dein frei gewählter nick sagt doch schon einiges.
na ja, in und um hildesheim gelten nach deren richtlinien 75 m2 für 3 personen als angemessen. anderseits kann die wohnung dann auch bis zu 450 € kosten, je nach region.
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Hildesheim---01.01.2009.pdf
aber die glauben sicher nicht, dass eine 84 m2 große wohnung mit 60 euro nebenkosten auskommt. soll denn das inkl. heizung sein? kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen.
welcher Landkeis?
wenn du bei der arge angegeben hast, das du kost und logis bei deinen eltern gratis hast, bekommst du kein geld von der arge. das daraus folgende problem mit der krankenkasse habe ich ja schon an anderer stelle angesprochen. du hättest lieber einen untermiertvertrag mit den eltern machen sollen und deine eigene bedarfsgemeinschaft bilden sollen. alt genug bist du ja.
natürlich ab bescheid, der ja bei berechtigten anspruch rückwirkend ab dem tag der abgabe des antrags erstellt wird. ist doch logisch. denn wenn die arge zu schluss kommen sollte, dass du keinen anspruch hast, dann bist du natürlich überhaupt nicht krankenversichert. zudem sehe ich noch ein weiteres problem. wie lange warst du denn jetzt ohne krankenversicherung? unter umständen wird deine krankenkasse von dir rückwirkend beiträge für die zurückliegende zeit ohne versicherung verlangen. ansonsten kann sie die aufnahme respektive die leistungen verweigern.
Zitatich durfte deshalb schon einmal ca. 1000.- zurück zahlen.
also ein wiederholungstäter! du hast aber auch immer ein pech.:D
na wenn dem so ist, dann mach es doch.
nur oben hast du geschrieben:
Zitatdies ist kein schwerwiegender Sozialgrund!
nee, ich tippe mal, dass du der arge die krankengeldzahlungen verschwiegen hast, na sagen wir mal, du hast es vergessen. kann ja mal vorkommen. somit bist du deiner mitwirkungspflicht nicht nachgekomen.
den ersten teil deiner frage kann ich leider auch nicht beantworten, aber bei den gehaltsüberweisungen gilt das zuflussprinzip und ihr steht demzufolge ein ungekürztes Hartz4-geld zu. ohne wenn und aber!
ich tippe mal, dass du unter 25 Jahre alt bist und die arge argumentiert, dass du weiterhin bei den eltern leben musst, da es keine schwerwiegenden gründe für einen auzug aus dem elternhaus gibt. deine eltern sind vom gesetz her verpflichtet, dich bis zum 25. lebensjahr wohnen zulassen.
Zitatmeine eigentlich frage ist nun, das ich gehört hab das 300 euro vom elterngeld anrechnungsfrei sind...heisst das somit das ich 300 euro im monat mehr habe wovon mir nichts abgezogen wird?
genau so ist es. aber was ich nicht verstehe ist, warum du 450 € elterngeld bekommst. hattest du vorher einkommen durch arbeit?
wieder so ein beknackter beitrag, den die welt nicht braucht!
da dein mann derzeit keinen anspruch auf sozialleistungen hat, bekommt er nichts. leider könnten sie dir nun auch anteilmäßig fiktive mietkosten für ihn abziehen.
ja, natürlich kannst du die 70 € von deinem regelsatz bezahlen. aber wenn dir die arge den umzug verweigert, dann brauch sie dir keine umzugskostenhilfe zuzahlen. die miete in der für deine kommune gültigen sätze muss die arge dagegen zahlen.
da kannste nichts machen, denn dein sohn lebt ja sicher mit dir in einem haushalt. demzufolge ist kindergeld als einkommen zu bewerten. aber schön zu wissen, dass dein sohn von 184 € leben kann.