nur dass es keinen paragraphen gibt, der besagt, dass ein U25jähriger, der schon einmal wirtschaftlich selbstständig oder unabhängig war, im falle der bedürftigkeit nun anspruch auf leistungen nach sgb2 hat und die eltern aussen vor bleiben.
Beiträge von Danielo
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ich bin weder lehrer noch beleidige ich hier jemanden. du hast gefragt und bekommst nun eine antwort, die dir nicht in den kram passt. aber du siehst doch selbst, dass die arge entsprechend agiert. die wissen schon warum!
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gegenfrage: wenn eure tochter wirtschaftlich selbstständig wäre, also ihr eigenes geld verdient und noch bei euch wohnen würde, müsste sie dann auch 300 € nur fürs wohnen zahlen? wohl kaum, oder seid ihr etwa solch rabeneltern? glaubt nicht, dass die leute von der arge doof sind!
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also wenn dein vater hartz4-leistungen erhält, und in einer gesetzlichen krankenversicherung war, dann ist er ohne jeden zweifel auch weiterhin dort versichert. aber das haus und evt. ein einkommen der ehefrau, möglicherweise besteht kein anspruch auf hartz4. dann muss er sich selbst krankenversichern oder aber bei der ehefrau einen auf familienversicherung machen. sofern sie verheitatet sind.
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210 € kalt plus warme kosten im eigenen haus, das ist ein versuch der abzocke. darum müsst ihr nun alles offenlegen.
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richtig, schuld haben immer die anderen!
und westerwelle hat recht!
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also eine berarfsbemeinschaft seid ihr sicher nicht, aber für 18 m2 210 euro kalt, damit habt ihr den zorn der arge heraufbeschworen. einfach mal eine ortsübliche miete festschreiben und die sache transparent und nachvollziehbar für die arge machen.
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1. wäre sozialleistungsbetrug und kommt raus, da es permanent datenabgleichungen mit anderen behörden gibt.
2. bei zuerwartenden 900 euro wird es nur auf den monat des zuflusses angerechnet. -
pech gehabt. wenn du ab 24,03. hartz beantragst, also für märz, dann zählt sie steuerrückerstattung natürlich als einkommen für märz. entscheidend ist der zufluss. wurde denn das geld vom finanzamt bereits überwiesen? nicht, dass es erst im april auf dein konto eingeht.
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richtig, du sollst doch lediglich den abgelehnten wohngeldantrag bei der arge vorlegen um damit anspruch auf hartz4 zu untermauern. ist zwar bürokratischer unfug, wird aber in einigen argen so gehandhabt.
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erst wenn du in augsburg eine einen festen arbeitsplatz nachweisen kannst, würdest du umzugkosten bei der arge beantragen können. das sind aber nur fiktive kosten für einen miet-lkw., da man davon ausgeht, dass ein umzug weitestgehend in eigenregie durchgeführt wird. anspruch auf erstausstattung hast du nicht, da du ja einen hausstand besitzt.
p.s. du bist ein freier mensch und kannst überall hingegehen.
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einfach eine adequate wohnung suchen und bei der arge einen umzug beantragen. die wohnung muss für 4 personen nicht zu groß und zu teuer sein.
übrigens gehören die vornamen deiner kinder hier nicht zwingend rein. -
lange rede kuze antwort: mit 2000 brutto im monat einkommen deines freundes habt ihr keinen hartz4-anspruch. solltet ihr aber in die bedürftigkeit fallen, dann bekommt ihr vom amt in berlin als 2-personenhaushalt lediglich 444 € miete bewilligt.
also bescheiden bleiben und eine kleinere wohnung nehmen. -
als u25 jährige hast du keinen anspruch auf hart4, es sei denn, du bildest eine bedarfsgemeinschaft mit deinen eltern. dann hängt es von deren einkommen ab. da du als azubi sicher in die arbeitslosenkasse eingezahlt hast, sollte es bei dir einen anspruch auf alg1 geben. das musst du nun bei der bundesagentur für arbeit, also nicht bei der arge, beantragen.
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das zuflussprinzip ist entscheident. das heisst, in welchem monat, sei es auch der 30. april. soweit hat die arge recht.
du kannst maximal ein darlehen bei der arge beantragen. -
klar wird dein bafög und minijob als einkommen bewertet. aber ihr könnt es ja mal trotzdem probieren. oder einfach mal einen alg2-rechner benutzen.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
bist doch student. schaffst das schon.
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ja, klar auch. die ganze welt wartet nun auf die sensationellen enthüllungen von oil venöl und seinem Claqueur grunert.
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stimmt. die finanzbehörde könnte ihr schwarzvermietung unterstellen. also besser einen transparenten mietvertrag machen oder den sohn heiraten, dann gehörst du zur familie.
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Zitat
Bekommt er bereits Leistungen, verstehe ich nicht, warum er nicht krankenversichert ist.
wie ich schon schrieb: wenn er privat krankenversichert ist, nimmt ihn keine gesetzliche krankenkasse in dem alter mehr auf. das ist das derzeit gültige gesetz. entweder entscheidet das bundessozialgericht oder die regierung ändert das gesetz. wenn, dann aber erst zum jahresende.
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klar kann er aufstocken und weiter rumkrepeln. aber ob das sinnvoll ist, muss er selbst wissen.