Beiträge von Danielo

    für einen umzug braucht man als hartz4er immer eine begründung. am besten wäre es, wenn du eine arbeitsstelle in bocholt nachweisen könntest. warum sollte die stadt bocholt dir einen zuzug genehmigen. ich denke mal, dass die froh waren dich nach duisburg ziehen lassen müssen.
    und wenn du einfach nach bocholt gehst, was du ja durchaus machen kannst, und dir dort eine wohnung suchst, dann musst du allerdings damit rechnen, dass dir eine finanzielle unterstützung in bocholt versagt bleibt. deine für dich zuständige arge ist nun mal die in duisburg.

    mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein könnte



    übrigens sollte gentleboy nicht vergessen, dass er im ersten monat zu beginn seiner tätigkeit noch den vollen hartz4-satz bekommen hat, da ja der erste lohn zum 15. des folgemonats kam. ich glaube kaum, dass er damals gesagt hat, es handle sich um eine überbezahlung.

    ist schon komisch. richtig ist, dass du eine genehmigung von der arge benötigt hättest. aber aus einer sicht hättest du ehedem aufgrund deines alters anspruch auf angemessenen wohnraum. also erstmal mit dem nächsten vorgesetzten sprechen und dann ggf. wiederspruch einlegen.

    also wenn das regelmäßig wiederkehrende Mieteinnahmen sein sollten, dann ist das ganz klar als einkommen zu werten.
    private schulden können bei hartz4-empfang zudem nicht als ausgaben oder besondere belastung gegengerechnet werden.

    ja, ist so wie mit den fahrscheinkontrolleuren in den öffentlichen verkehrsmitteln. wenn die wollen, können die auch jeden, den sie erwischen, laufen lassen. dieses recht wurde ihnen von ihren arbeitgebern eingeräumt.
    damit hat aber nicht ein jeder schwarzfahrer rechtlich einen anspruch auf kulanz.

    einzellfallentscheidungen der sachbearbeiter, respektive deren ermessenssache, welche sie von ihrem arbeitgeber, der bundesanstalt für arbeit, eingeräumt bekommen haben.

    ja, alles was du da anführst ist familiengesetz, unterhaltsgesetz und bürgerliches gesetz. aber das sgb2 hat sich in der sache mit den U25jährigen klar und deutlich ausgedrückt.

    nun hat er sich eben nicht präzise ausgedrückt:


    Zitat

    denn die ARGE (???) verweigert (zu Recht?) Leistungen...


    das kann ja auch heissen, dass er eben kein hartz4 bekommt!?