378 € wären schon o.k. aber die miete muss transparenter sein. die kaltmiete und die betriebskosten sollten ortsüblich sein. das ist hier nicht der fall. hier ist alles von anfang an auf abzocke ausgelegt.
Beiträge von Danielo
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da 378 € genau die grenze ist, was ein singlehaushalt in berlin an warmmiete haben darf, sieht die ganze sache nach abzocke aus. wahrscheinlich ist es auch so.
zudem sind mit 78 € die nebenkosten sehr tief kalkuliert. es ist demzufolge damit zurechnen, dass nennenswerte nachzahlungen bei den betriebskostenabrechnungen folgen werden und du dir spätestens dann wieder eine neue billigere wohnung suchen musst. die argen, gerade in berlin, haben da ja schließlich einen großen fundus an erfahrungen. -
dann sollten deine eltern halt ein paar luidor mehr locker machen.
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tja, es scheint wohl so, dass deine eltern in finanziell gut situierten verhältnissen leben. sie sind eigentlich für deine ausbildung und lebensunterhalt zuständig.
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dein ex kann unabhängig von angeblich neuen gesetzen jederzeit das sorgerecht beantragen. darüber entscheidet dann ein familiengericht.
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ja, aber sie hat doch einen vermögensfreibetrag von 150 € pro lebensjahr und 750 € für notfälle.
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ja, der darf auch arbeitsunfähig sein und ohne anspruch auf alg1. man will doch dem jungen familienglück keine steine in den weg legen.
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derartige fälle gibt es zu hunderttausend in diese land. ein formloser brief reicht aus.
nun komm mal mit 25 jahren aus dem knick. da haben doch andere leute schon ihre erste millionen verdient. -
klar steht dir ggf. weiterhin hartz4 zu. das hängt von deiner miete und deinen weiteren lebensumständen ab. (familie, kinder, lebenspartner)
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ja, sicher musst du dich bewerben und die stelle ggf. auch annehmen. wenn das geld nicht reicht, dann kannst du doch ergänzend hartz4-bezug beantragen, also aufstocken nennt man das in den medien.
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richtig ist, dass in zukunft deutlich weniger für sinnlose maßnahmen aller art ausgegeben werden. das bringt doch sowieso nichts. zudem ist halt kein geld da.
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Zitat
Ich kann leider nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
na wenn du dem arbeitsarkt nicht zur verfügung stehst, dann gibt es auch kein hartz4. logisch oder?
aber überleg doch mal: es gibt in diesem Land menschen, die seit generationen de arbeitsarkt nicht zur verfügung stehen und trotzdem jahrzehnte lang staatliche unterstützung erhalten. diese leute können weder unsere sprache sprechen, haben keinerlei schulische aussbildung noch einen berufsabschluss.
und du bist hoch studiert und denkst du kriegst das nicht gebacken. ist es denn wirklich so arm um unsere akademiker bestellt.:( -
nein, da ihr ein kind erwartet und sowieso schon eins vorhanden ist, entfällt bei euch die U25-reglung. ihr bildet dann eine bedarfsgemeinschaft und alles wird seinen üblichen Gang gehen.
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es ist bei den grundsicherungsämtern nicht anders als bei hartz4. die kosten für die wohnung muss angemessen sein. trotz der behinderung scheint das hier wohl nicht der fall zusein, zumal die miete in zukunft weiterhin steigen wird(staffelmiete). daher agiert das versorgungsamt völlig richtig. deine bekannte muss sich eine preiswertere wohnung suchen.
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610 € plus 250 € sind 860 € gesateinkünfte. davon würden viele rentner träumen. diese summe liegt zudem deutlich über existentinium der versorgungsämter. daher ist es fast ausfgeschlossen, dass du noch leistungen bekommen würdest. sicherlich musst du deine wohnkosten reduzieren. zudem werden ja auch noch die verögensverhältnisse überprüft. und allerletzt ist dein ex, ihr seit wohl nichtal geschieden(?) für dich unterhaltspflichtig.
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da er das haus nicht selbst nutzt, muss er es eigentlich verwerten. vielleicht sollte man der mutter ein lebenslanges wohnrecht einräumen. das könnte eine verwertung ausschließen. aber eine fiktive mieteinnahme wird man ihm von seitens der arge dennoch unterstelllen. es gibt keinen sachlichen grund, dass er auf diese mieteinnahen verzichtet. selbst das finanzamt müsste inzwischen doch stutzig geworden sein!
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aus welchem landkreis kommst du?
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nein, ab persönlicher abhohlung der antragsunterlagen hast du einen anspruch auf hartz4.
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eine notwendigkeitsbescheinigung, das der unter 25jährige halt aus diversen gründen nicht mehr zu hause wohnen kann.
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als umzugsgrund gilt eigentlich nur eine arbeitsstelle, familienzusammenführung oder zu erwartende soziale verwerfungen.