diese schonzeit ist mir neu. ich kenne keinen derartigen paragraphen.
Beiträge von Danielo
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nach erteilung eines befristeten oder unbefristeten aufenthaltstitel hat er anspruch auf alle in deutschland üblichen und möglichen sozialtransfers. das gilt auch für wohngeld.
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da solltest du dann evt. hartz4 auf darlehnsbasis beantragen. eine andere möglichkeit sehe ich nicht.
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euer einkommen wird zusammen addiert und daraus ergibt sich dann der anspruch auf hartz4.
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bei 200 € steuerrückzahlung gibt es 200 € weniger vom amt im monat des zuflusses.
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also wenn ihr mit eurem einpruch gegen den einstellungsbescheid recht bekommt, dann sieht die sache anders aus.
das habe ich beim schnellen lesen übersehen.allerdings könnten 100 € nachzahlung im monat unangemessen hoch sein.
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ja, er muss dir 3 Jahre Betreuungunterhalt zahlen.
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250 kalt plus 128 warme nebenkosten könnte da eher passen. aber wenn du nun mit diesem mietangebot für die gleiche wohnung bei der arge antanzt, dann werden die sich in ihrem verdacht bestätigt fühlen, dass hier ein versuchter mißbrauchsfall vorliegt.
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das hängt von der höhe ab. eigentlich ist es so, dass es in einem monat verrechnet wird. es sei denn, du hast einen höheren 4 oder 5stelligen betrag.
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da du anspruch auf alg1 hast, geh also zum arbeitsamt und mache einen beratungstermin. du brauchst deren einverständnis um fristlos zu kündigen.
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378 euro ist akzeptabel, aber nicht 300 kalt und 78 € betriebskosten.
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klar müsst ihr erstmal bei den elter gemeldet sein. ohne meldeadresse kein anspruch auf leistugen.
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nein, dir wird nichts weggenommen. maximal würdest du vorübergehend ansprüche auf hartz4 verlieren. scheint aber nicht der fall. in dem monat, wo dir das finanzamt das geld überweist, ist es einkommen und wird gegengerechnet.
übrigens: wenn du spielst und gewinne erzielst, sind diese meldepflichtig und werden als einkommen gewertet, genau wie bei der steuerrückzahlung.
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als familie mit kind entfällt die U25-reglung. sein einkommen wird angerechnet.
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als U25jährige musst du schon beweisen, dass es schwerwiegende soziale verwerfungen gibt um anspruch auf eine eigene wohnung zu haben. das ihr einfach nicht mehr klar kommt, ist sicher kein grund, sonder eher der normalfall.
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als einkommen wird es angerechnet. sollte nach der rückzahlung dein vermögensfreibetrag überschritten werden, dann zählt es auch als einkommen. private schulden werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Zitatauch wenn das geld gar nicht mehr da ist, weil ich es an meine eltern zurück gezahlt habe?
wenn du in einen spielsalon oder in einen puff gehst, ist das geld ja auch nicht mehr da.
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das kann so eigentlich nicht sein. das habe ich so noch nicht gehört. ist sicher eine falschauskunft.
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Zitat
Ich sehe da schwarz für mich und meinen Sohn
eigentlich hast du die frage doch schon für dich beantwortet. es gibt keinen §§ der dir recht gibt. es steht nirgendwo geschrieben, dass aufgrund einer einstmals wirtschaftlichen selbstständigkeit eines U25jährigen die arge dann im falle einer bedürftigkeit aufkomme muss. es mag da sicher einzelfälle gegeben haben, aber wenn die dir keine kulanz einräumen, dann bliebe nur noch der weg einer klage vor einem sozialgericht.