also wenn ihr einen hartz4-antrag gestellt habt, dann zählt in der tat das nettoeinkommen deines partners ohne berücksichtigung der unterhaltsleistungen.
aber wenn euer kind geboren wurde, dann ist er ja für selbiges auch unterhaltsverpflichtet, sodass die zahlungen an die kinder aus erster ehe gemindert werden könnten. sein eigenbehalt beträgt dabei als arbeitneher 900 €. wenn an also 500 € durch 3 kinder nimmt, würde er in etwa nur noch 170 € pro kind zahlen müssen. genaues entscheidet aber das jugendamt oder familiengericht.
Beiträge von Danielo
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ein zwei-personenhaushalt hat etwa 62 m2 zur verfügung. die miete sollte im schnitt bei 450 € warm liegen.
ob dir allerdings jemand eine wohnung vermietet, ist eine andere frage. zwingen kann man keinen vermieter dazu.auch bei den banken wirst du auf erheblichen wiederstand stoßen. gesetzlich erzwingen kann man eine kontoführung bei einem geldinstitut leider nicht. -
Zitat
Deswegen suche ich nach dem Gesetz das besagt, das die ARGE mindestens das übernehmen muss was sie vorher übernommen hat und ob es sich dabei um die Kalt oder Warmmiete handelt...
dieses gesetz gibt es nicht. § 22 des sgb2 sagt dazu lediglich folgendes:
2)
ZitatVor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
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wir machen für firmen förderprogramme, egal ob die fördermittel nun vom arbeitsamt, landesregierung, bundesregierung, EU oder was weiss der geier woher kommen. da muss viel recherchieren.
ZitatDenn wenn sie die Krankenkasse aus eigenen Mitteln bezahlt, fällt sie wieder in den Hartz 4 Satz.
scheint aber so, dass ihr wohl immer noch genug zum leben übrig bleibt, wenn der antrag auf hartz4 abgelehnt wurde.
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hast den falschen anwalt, ganz sicher:
ZitatScheidung bei Ausländern in Deutschland
Bei Ehepartnern, die beide eine gemeinsame und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist das gemeinsame (ausländische) Heimatrecht anzuwenden. Danach gibt es abweichende Voraussetzungen für die Scheidung.
Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit gilt das Recht des letzten gemeinsamen Aufenthaltslandes. In Deutschland lebende Ausländer werden also nach deutschem Recht geschieden, wenn sie keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben und auch nicht früher während der Ehe eine gemeinsame Staatsangehörigkeit hatten.daraus folgt:
ZitatGleichzeitig mit der Scheidung führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch, allerdings nur, wenn sich die Scheidung nach deutschem Recht richtet. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Versorgungs- und Rentenansprüche, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, beiden gleichermaßen zu Gute kommen müssen: wer mehr erworben hat, muss die Hälfte des „Mehrerwerbs“ an den anderen Partner abtreten. Dafür müssen die Rentenkonten beider Ehepartner „geklärt“ werden. Das bedeutet, dass mit den Rentenversicherungsträgern abgeklärt werden muss, welche Einzahlungen und Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung vorliegen. Das kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen bei der Klärung auch schon bevor das Scheidungsverfahren bei Gericht läuft (im örtlichen Telefonbuch oder auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung).
na gute nacht! dann richte dich schon mal auf ein leben als sozialrentner ein. das gute daran wird sein, dass du dann ansprüche beim versorgungsamt haben wirst.
aber war doch trotzdem schön, die zeit mit deiner frau. und jetzt die kinder, die wären ohne sie ja gar nicht da! -
dann ist man übrigens nicht unterhaltsfahig. zudem ist man dann ja nicht erwerbstätig und der selbstbehalt wäre, wie oben steht, 770 €ruo.
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tja, dann haste halt pech gehabt! wenn du seit dem 01. märz im hartz4-bezug stehst, dann wird die steuergutschrift, zugeflossen im märz, natürlich als einkommen bewertet. ohne wenn und aber, egal wann die ersten hartz4-bezüge überwiesen wurden oder werden.
und du kannst bei ebay verkaufen was du willst, aber es wird zunächst mal angenommen, dass du das immer machst. nun musst du diesen vorwurf halt entkräften. durch vorlage der kontoauszuge halt und schriftlicher erklärung, dass dem nicht so ist.
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ja, ist im landkreis konstanz und regierungsbezirk freiburg.
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auf deinem leistungsbescheid steht doch drauf, ab wann die leistungen bewillig wurden, bzw. werden. damit ist doch alles klar.
zu ebay: sie haben dir auf grund deiner kontoauszüge regeläßige wiederkehrende einkünfte unterstellt. so war es ja auch in den monaten davor. nun hast du denen glaubhaft beweisen können, dass das keine wiederkehrenden einkünfte waren und man hat dir nun leistungen gemäß sgb2 genehmigt. ist doch nun alles gut. du kannst ja gegen den verwaltungsakt wiederspruch einlegen oder vor einem sozialgericht klagen. -
wenn du ab 01.04. hartz4 bekommst und die steuerrückzahlung bis 31. 03. auf dein konto eingegangen ist, dann nicht. es sei denn, das du exorbitant viel geld vom finanzamt erhalten hast.
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genau wess ich es nicht, aber pflegegeld zählt nun mal als einkommen. und somit sollte das auch rechtens sein.
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zu frage 1 weiss ich nichts genaues,
zu frage 2: es gilt ganz klar das deutsche familienrecht. ihr lebt ja auch in deutschland!
zudem wurde die ehe ja bei einem deutschen standesamt angemeldet und rechtskräftig bestätigt. du hast einfach nur pech gehabt.:p -
hartz4 auf keinen fall, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst. aber bafög könnte gehen.
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es zählt das zuflussprinzip des jeweiligen kalendermonats. alg2 für april wird am letzten werktag des onat ärz überwiesen. wenn deine steuerrückzahlung noch im märz auf dem konto ist, hast du glück. wird sie erst im april überwiesen, dann wird es angerechnet.
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die arge hat recht. es gilt das zufluss, oder in diesem fall das abflussprinzip.
falls du dann wieder aus dem hartz4-bezug rausfällst und dann auch wieder bei der nebenkostenabrechnung ein guthaben haben solltest, dann kannste es behalten.p.s. als hochschulabsolvent hättest du dir das eigentlich selbst ergooglen müssen.:(
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konstanz im kreis freibug hst folgende mietobergrenzen:
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Freiburg---2009.pdf.pdf
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mach dir mal keine sorgen. der betreuungsunterhalt wurde eingeführt, damit die alleinstehenden mütter dem staat nicht gleich auf der tasche liegen.
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du hast für april anspruch, da die steuerrückerstattung zum glück noch im märz drauf war. selbst wenn das alg1 zum 01. april kommt, das wird nicht als einkommen bewertet.
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ja, aber es ist schon ehr als unseriös, wenn ein vermieter die betriebskostenvorauszahlungen dann mal eben um 50 prozent erhöht. und die kaltiete deutlich absenkt, nur um bei dem in berlin gültigen höchstsatz von 378 € zu bleiben. die arge wird da sicher nicht mitspielen.
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nein, sozialtransfers unterliegen nicht dem zuflussprinzip, also kannst du alles behalten. bei hartz4-empfang fällt das wohngeld dann weg. du bekommst von der arge dann auch die wohnkosten erstattet.
wenn du nicht gerade in münchen wohnst, dann ist die miete für eine wohnung zu teuer. du musst dir dann sicher eine neue billigere wohnung suchen.
und vielleicht solltest du sorgsamer mit dem strom umgehen. 70 euro in monat für eine person ist einer meinung nach ganz schön heftig.