Beiträge von Danielo

    Wenn ich dies so alles lese muss man ja denken sitze im warmen hawai bei meinem onkel auf dem balkon gucke aufs meer
    verdiene meine kohle noch so nebenbei und schön stütze meine miete wird gezahlt schöne grüsse aus hawai es grüsst


    winfighter 78


    naja, ist schon skurril wenn man hier mitliesst und sieht, welche sorgen die angeblich bedürftigen in diesem lande haben. aber die Dubravka ist nun 56 Jahre alt, das wird ehedem nichts mehr mit einem sozialpflichtigen Arbeitsplatz. da kann sie ruhig mal ein paar tage wohlverdienten Urlaub machen.

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    Hallo Hauke,
    habe diesen älteren Post mal verfolgt, weil ich fast eine ähnliche Situation habe. Frage: hast Du alle Zinseinahmen angegeben oder nur die, die sie wissen wollten?


    naja, der gute Hauke hat sich am 16.02.2011 hier das letzte mal angemeldet. Mittlerweile ist er mit Hilfe seiner Zinseinkünfte zum Casino-Besitzer in Las Vegas avanciert.


    P.S. es müssen übrigens alle Zinseinnahmen angegeben werden und nicht nur die sie wissen wollten. Wobei, die wollen natürlich alle wissen. Aber mach dir mal um deine paar Piepen kein Kopf, darüber lachen die sich tot!

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    wenn Dein bisheriges Arbeitsverhältnis zum 23.3. beendet wurde


    naja, es scheint aber so, dass sie von sich aus gekündigt hat. also ist die 3-monatssperre folgerichtig.

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    drei ALG II Zahlungen mit einer gesamt Summe von 2452,50 €. Da ich ja nicht täglich aufs Konto gucke und auch keine Zahlungen erwartet habe ist mir diese Zahlung auch ersteinmal nicht aufgefallen.


    na klar! Wie sollte so was auch auffallen, seit 08. August 2012 bis 12. März 2013 mal eben zweieinhalb tausend € zu viel aufs Konto. Man hats ja so dicke! :-(


    Danielo

    normalerweise wird ja dass ja beim scheidungsprozess miterledigt. hatte dein anwalt das damals nicht beantragt? oder seit ihr etwa in der ehemaligen DDR geschieden worden? dann gibt es auch keinen versorgungsausgleich.


    ansonsten gilt:


    Nach einem durchgeführten Versorgungsausgleich können sich die der Entscheidung zugrunde gelegten Versorgungsanrechte aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung oder durch persönliche Gründe der Höhe nach verändern. (Die Höhe des bereits festgelegten Versorgungsausgleichs kann sich aufgrund gesetzlicher Neuregelungen oder wegen persönlicher Gründe ändern.) Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, von Anfang an fehlerhafte Versorgungsausgleichsentscheidungen abzuändern. Die Entscheidung über eine Abänderung des Versorgungsausgleichs, die nur unter nachstehenden Voraussetzungen zulässig ist, trifft allein das Familiengericht, bei dem auch der entsprechende Antrag gestellt werden muss.


    Ein Antrag auf Abänderung der ursprünglichen Versorgungsausgleichsentscheidung kann gestellt werden, wenn


    Wenigstens einer der geschiedenen Ehegatten das 55. Lebensjahr vollendet hat oder
    Aus dem aufgrund des Versorgungsausgleichs erhöhten oder gekürzten Anrecht bereits Leistungen bezogen werden.


    Die Abänderung findet aber nur statt, wenn


    Der Ausgleichsanspruch von dem der früheren Entscheidung um mehr als 5%, mindestens aber um mehr als 1% der monatlichen Bezugsgröße – jeweils bezogen auf das Ende der Ehezeit – abweicht; werden diese Bagatellegrenzen nicht überschritten, ist eine Abänderung dennoch möglich, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit beim Ausgleichsberechtigten führt und
    Die Abänderung sich voraussichtlich zugunsten eines der geschiedenen Ehegatten oder seiner Hinterbliebenen auswirkt.


    Änderungen, die sich aus der Gesetzesänderung ergeben können ab 01.09.2009 geltend gemacht werden.

    ist das einkommen von 1300 € brutto oder netto? wobei das eigentlich egal ist, ihr habt ganz sicher anspruch auf aufstockendes hartz4. wieso eigentlich Rundfunkgebühr. davon ist man doch als H4-haushalt befreit.
    und ob er oder du den antrag stellst, ist eigentlich egal, ihr seit mit dem kind eine bedarfsgemeinschaft.


    Danielo

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    Wenn ihr nicht gerade eine sehr hohe Miete zu bezahlen habt


    ja, aber die Miete müsste dann schon unangemessen hoch sein, um bei einem Nettoeinkommen von 1400 € Anspruch auf Hatz4 zu haben. Das heisst, dass man euch auffordern würde, die Wohnung zu wechseln. Sei zufrieden, dass du dich über deinen Mann krankenversichern kannst.


    Danielo

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    1.) sehen die arge/das wohngeldamt uns als bedarfsgemeinschaft an oder als wg?


    Ganz klar eine Bedarfsgemeinschaft. Eine Wohnung und ein gemeinsames Kind! Da gibt es für von Seiten der Gesetzgebung keinen Spielraum für die Arge, beide Augen zuzudrücken.

    Hallo!


    Nachdem Gruni sich um mein Wohlbefinden gesorgt hat. mache ich mir nun so meine Sorgen!


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    Letzte Aktivität: 02.07.2010 19:55


    Nun war er hier genau 2 Monate nicht online, was ja für ihn ungewöhnlich ist. Weiß jemand um sein Schicksal. Ist er erkrankt oder lungert er mit Schrader170 in Thailand rum.
    Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.


    Danielo

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    im Übrigen eröffnet sich mir dort die Möglihkeit eine Company zu gründen


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    Wenn mir einer Tips geben kann wielang ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente


    schön zu wissen, dass du in malaysia arbeiten kannst, hier aber nicht, da darf es dann schon mal eine erwerbsunfähigkeistrente sein. das ist eine unverschämtheit, die seines gleichen sucht.


    aber wer hier in deutschland nichts gebacken bekommen hat, der schaft es im ausland übrigens auch nicht!