Beiträge von Danielo

    richtig ist, dass es eine art übergangsgeld für bis zu zwei jahren gibt. allerdings sind die 160 euro schon der höchstsatz. bei 800 euro als alg1 werden es wohl maximal 50 euro werden.


    würde dann als schenkung/erbschaft zählen. kann unter umständen passieren, dass du das dann verwerten musst, als vermögen sozusagen. mach dich lieber vorher bei der arge, also dein sachbearbeiter und leistungsabteilung, schlau, was die dann gedenken zu tun.

    ist immer ein streitfall. rechtlich und gesetzlich gesehen hast du keinen anspruch auf kosten zur unterkunft, bis du 25 jahre alt wirst. daran würde ich mich an deine Stelle auch halten.

    entwerder ziehst du ganz nach Hamm, oder du bleibst in deinem dorf. doppelte haushaltsführung ist bei hartz4 nicht vorgesehen. melde dich doch in Waren ab. zurück kannst du immer noch, wenn es nicht klappen sollte.

    Zum 1. Januar 2009 trat eine – im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz versteckte – Änderung in Kraft. Danach können privat Versicherte jetzt auch dann nicht mehr Pflichtmitglied in der GKV werden, wenn sie Hartz-IV-Leistungen benötigen. Die Neuregelung betrifft alle, die seit Anfang 2009 neu Arbeitslosengeld (ALG) II beantragen, nicht jedoch diejenigen, die Ende 2008 bereits im Leistungsbezug waren. Für Letztere bleibt es beim alten Recht.
    Für Privatversicherte, die ab 2009 ALG II beantragen, kommt der neue Basistarif bei der PKV in Frage. Er deckt Leistungen ab, die denen der GKV entsprechen. 2009 beträgt die monatliche Prämie zum Basistarif maximal 569,63 Euro. Diesen Satz nehmen auch fast alle privaten Unternehmen.
    Beim Bezug von ALG II wird diese Prämie auf 284,82 Euro halbiert. Doch auch 284 Euro sind ein happiger Betrag für Menschen, die an der Armutsgrenze leben. Dennoch wäre die Höhe kein Problem, wenn die Hartz-IV-Ämter – wie für GKV-Versicherte – die vollen Krankenversicherungsbeiträge übernehmen würden. Doch das ist nicht der Fall, wie ein Srecher von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt: "Für die private Absicherung wird ein Zuschuss in Höhe des gesetzlichen Beitrags gezahlt. Derzeit sind dies 129,54 Euro pro Monat." Damit besteht für verarmte PKV-Versicherte eine Finanzierungslücke in Höhe von 155,28 Euro pro Monat.

    weil du ein erwachsenes kind mit eigenem einkommen bist und laut gesetz für deine eltern nicht einstehen musst. aber ehepaare müssen nun mal füreinander einstehen.


    westerwelle hat recht!

    sofern sie weiter mit deinem vater in einer wohnung zusammen lebt und dieser hartz4 erhält, zählt deine mutter weiterhin zur bedarfsgemeinschaft. daher muss sie den rentenbescheid natürlich vorlegen. sie könnte ja theoretisch 1800 € nettorente erhalten, womit dann die ansprüche gegenüber der arge hinfällig werden.


    zu hinzuverdienstmöglichkeiten findest du hier einiges:


    http://www.rententips.de/rententips/grv/hzvd/01.php


    zählt aber auch als einkommen und muss, sofern es weitere leistungen von der arge gibt, dort auch deklariert werden.

    hartz4, eu-rente, besonders rosig sieht deine berufliche und gesundheitliche perspektive ja nicht aus. weder die arge jetzt noch das versorgungsamt später wird eine derartig hohe miete mit 83 qm unterstützen.
    als unterstützung wird es eine umzugskostenbeihilfe geben, also etwa die kosten, die ein miet-lkw ausmachen. es wird nämlich davon ausgegangen, dass ein umzug weitestgehend in eigenregie erfolgt. (freunde und bekannte)

    Zitat

    aber auch pflegegeld für ein gesundes kind welches angenommen wurde ist personengebunden


    richtig, und zwar als laufende hilfe zum lebensunterhalt. hier mal die genauen zahlen:


    0 - 7 Jahren =600 EUR

    8 - 14 Jahren =659 EUR

    15 - 18 Jahre=758 EUR


    da kommt dann noch das kindergeld hinzu. es besteht kein weiterer anspruch auf hartz4, es sei denn in der bedarfsgemeinschaft als ganzes liegen die gesamteinkünfte unter existenzminimum.