dein vermieter hat recht:
Die erzielten Zinsen hat der Vermieter dem Kautionskonto des Mieters gutzuschreiben. Sie erhöhen die Sicherheit, § 551 BGB. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Zinsen vor Ablauf des Mietverhältnisses.
dein vermieter hat recht:
Die erzielten Zinsen hat der Vermieter dem Kautionskonto des Mieters gutzuschreiben. Sie erhöhen die Sicherheit, § 551 BGB. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Zinsen vor Ablauf des Mietverhältnisses.
solange ihr in einem haushalt lebt sind die chancen äußerst gering, ja es ist geradezu ausgeschlossen, dass du separat hartz4 bekommst. ihr müsstet alle als bedarfsgemeinschaft hartz4 beantragen.
hier werden die skurrilsten szenarien zusammenkonstruiert. hauptsache abzocken.
westerwelle hat recht!
dein beispiel ist abwegig. private schulden sind nicht anrechnungsfähig. auch die schulden für deine küche nicht.
auch bei miete darf gekürzt werden:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionen0344e198dc06c5b01.php
warum auch nicht, wenn sich einer nun an keinerlei regeln halten will!
die genaue berechnungsweise macht dann ja die arge. aber viel mehr als 50 euro werden es sicher nicht. und nie das fell des bären verteilen, bevor er erlegt ist. freue dich, wenn es ein paar euro mehr werden, als die 359 €.
also wenn ihr weiter keine sorgen habt, als die zukünftige sozialrente, die nahezu jeden bürger dieses landes erwartet, dann geht es diesem land wohl recht gut.
also neben dem netto (623€) vom arbeitgeber würde dir die arge noch 272 euro hartz4 im monat überweisen.
so, jetzt mache ich feierabend. bin schon 20 min drüber
nein, du bekommst ja weiter hartz4, also kein anspruch auf wohngeld.
netto bekommst du 623 euro vom arbeitgeber. den freibetrag von 205 euro verrechnet dir die arge mit deinen weiteren hartz4-ansprüchen. die hängen u.a. von der höhe deiner miete ab. 359€ regelsatz ist ja bei dir dann das übliche.
keine chance auf wiederspruch. wie schon gesagt, auf darlehensbasis.
sind dann etwa 205 Euro!
egal ob 400 €-job, oder über 400 € sozialversichert, du hast in jedem fall ein freibetrag. entscheidend ist das nettoeinkommen.
die steuerklasse steht auf deiner lohnsteuerkarte. wenn du ledig bist, hast du sicher die Klasse I. wenn verheiratet, hättet ihr beide die IV oder einer die III und einer die V!
bei steuerklasse I = 623 €
bei steuerklasse V= 536 €
würdest doch noch ergänzend hartz4 bekommen. zudem gibt es doch noch einen freibetrag auf einkommen aus arbeit für einen Hartz4er.
unterhalt richtet sich nach einkommen, nicht aber nach vermögen. und mal ehrlich: was sind denn schon 18000 €?
wenn der ex aber nun nicht genug einkommen hat!? vielleicht kannst du ja was auf darlehnsbasis bekommen. und denke daran, dass ihr euch um eine krankenversicherung kümmert. die kinder könnten ja beim vater familienversichert werden(bleiben), aber du musst dich nach der scheidung dann selbst versichern
da du ja studieren willst, denke ich dass du so schlau bist und mit hilfe eines hartz4-rechners allein auf die lösung kommen kannst. vergiss deine schwester mit einzubeziehen.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
du musst zusammen mit deiner mutter und der noch im haushalt lebenden schwester als bedarfsgemeinschaft einen hartz4-antrag stellen. nur für dich geht es nicht, da du kein eigenes einkommen hast.
Zitat15.000 € Schulden an meine Verwandte zurückbezahlt hatte
private schulden sind nicht anrechnungsfähig.
ja, aber erst 6 monate nach aufforderung die kosten der unterkunft zu verringern.
eigentlich hättet ihr nicht wohngeld, sondern ergänzendes hartz4 beantragen sollen. hängt aber in der verfahrensweise wohl von den landkreisen ab. meistens hat alg2 vorrang vor wohngeld. beides geht nicht, denn beim alg2 sind die kosten der unterkunft ja bereits berücksichtigt.