egal, bei alg1 zählen ehedem nur 30 tage im kalenderonat, übrigens auch im februar.
Beiträge von Danielo
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in berlin gilt 378 euro warmmiete für eine single.
aber einfach umziehen geht nicht. du musst schon einen arbeits/ausbildungs/studiumsplatz vorweisen können. -
ja, da hast du dann anspruch auf alg2 oder ggf. wohngeld. hängt ganz von der kommune ab. beides geht nicht, denn bei alg2 sind die angemessenen kosten für die unterkunft bereits berücksichtigt.
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ich weiss es nicht genau, aber da du weder aus de alg1 noch aus dem erwerbsleben direkt kommst, sondern von der krankenkasse( reha-übegangsgeld), denke ich, dass du nun deinen anspruch auf die zuschüsse verloren hast.
sicher ist dass nicht, aber es könnte evt. so sein. -
nicht zwingend der hohe kontostand. aber an hand der höhe der zinsen kann man sich doch leicht ausrechnen, wieviel geld da in etwa sein sollte.
datenabgleiche mit anderen sozialträgern und behörden, auch den finanzbehörden, werden grundsätzlich alle 3 monate durchgeführt. inklusive dem kraftfahrzeugbundesamt und den grundbuchämtern. -
ich habe überlesen, dass ihr schon ein gemeinsames kind habt. dann sind es in der tat drei kinder. da alle gleichberechtigt sind, mindert sich der anspruch des ersten kindes doch. das nettoeinkommen ist entscheidend. keiner kann euch zur änderung der steuerklasse zwingen. klar auch, denn das geld gibt es ja dann am ende doch im zuge des lohnsteuerjahresausgleiches als einmalzahlung.;)
aber trotzdem nicht vergessen, dass es sich um seine tochter handelt.:)
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also mit bab kenne ich mich nicht so aus. aber die sache mit dem geld deiner tochter bedarf einer schnellen klärung. sollte sie nämlich auch noch zinsen kassieren, wird das ja automatisch bei der arge gemeldet. und dann habt ihr ganz sicher erklärungsnöte!
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ja, einspruch einlegen. hier im sozialticker steht sogar was von 22 cent:
http://www.sozialticker.com/bewerbungskosten-unter-hartz-iv_20070710.html
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da der eigenbehalt für einen erwerbstätigen 900€ beträgt, ist davon auszugehen, dass sich der unterhalt für die 11jähr. tochter nicht signifikant verändert.
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bitte die anfragen nicht dreimal im forum stellen.
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solange ihr zusammen wohnt, und das macht ihr ja schon sicher ein jahr lang, werdet ihr als bedarfsgemeinschaft gewertet. somit wird sein einkommen angerechnet und ihr werdet kein alg2 bekommen.
miete für eine person ist im bundesdurchschmiit etwa 360 euro.
wenn du allein wohnen würdest, dann hättest du also noch einen anspruch von ca. 359 euro. zudem wird man dir einen einen freibetrag von 154 euro vom eigenen verdienst anrechnen. nun brauchst du nur noch eine eigene bezahlbare wohnung. -
richtig, es sind 20 cent:
ZitatBei den Reisekosten werden die Fahrkosten übernommen, die mit normalen öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen. Wenn es möglich ist, eine Ermäßigung auf den Fahrpreis zu bekommen, dann wird das berücksichtigt. Wenn Sie mit dem Auto fahren, dann bekommen Sie eine Entschädigung von 0,20 Euro je Kilometer zu fahrender Wegstrecke. Aber es werden höchsten 130.- Euro Kilometergeld gezahlt für ein Vorstellungsgespräch.
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da kann einiges zusammen kommen. gerade der stiefvater, der offensichtlich schwarzgeld bei der tochter geparkt hat. der wäre wegen steuerhinterziehung dran. und ihr wegen sozialbetrug. der beste weg wäre wirklich, wenn sie aus eure bedarfsgemeinschaft auszieht.
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sicher ist es schwer eine wohnung zufinden, aber solange ihr unter einem dach wohnt, würde man euch als berarfsgemeinschaft werten. ist ja auch richtig so, denn dann würden mehrere hunderttausend paare in ganz deutschlande mal kurz die trennung deklarieren und ordentlich vom sozialstaat partizipieren.
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nein, du solltest schon dort hingehen, wo du deinen hauptwohnsitz hast.
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mach einen termin beim arbeitsamt und lege denen den sachverhalt vor. hier im forum kann kaum einer eine stichhaltige antwort geben. oder nehme dir lieber gleich einen anwalt.
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da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, gibt es kein hartz4. ob die sache bafögfähig ist, musst du selbst herausfinden. das ganze hört sich eher nach billiger arbeitskraft an. wie sieht es denn mit unterstützung durch die eltern aus?
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vor august, also deinem 25. geburtstag geht nichts. zudem musst du dich mit deinem hilfeersuchen an die arge deines derzeitigen wohnorts wenden. einfach mal so in ein anderes bundesland würde nur gehen, wenn du dort einen arbeits/ausbildungsplatz hättest.
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ich sehe nur eine möglichkeit in dieser situation: dein ex muss sofort ausziehen.
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meine antwort ist fundiert. du hast keinen anspruch auf hartz4, da eure vermögensverhältnisse offensichtlich die geltenden freibeträge überschreiten.