stimmt eigentlich. da sie ein eigenes kind hat, entfällt die u25-reglung. zudem seit ihr nicht dem kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Beiträge von Danielo
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nur bei nachweislich schweren sozialen verwerfungen. also physisch oder psychischer gewalt.
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also 410 € beuttokaltmiete werden das.
85 m2 sind für 4 personen bei euch üblich und
heizkosten:
bis baujahr 77: 167,45 €
bis baujahr 83: 132,60 €
bis baujahr 96: 106,25 €
bis Baujahr 2002: 85 €
und danach sind es 59,50€im monat.
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wenn du hier den 12. absatz liesst, dann bedeutet dass, dass die einkünfte der eltern in eurem fall mit einbezogen werden:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ausbildung0096306.php
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so ist es genau richtig.
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bist du denn schon 25 jahre alt.
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ja, zahlungen aus dem lohnsteuerjahresausgleich zählen als einkommen und werden auf hartz4-ansprüche angerechnet.
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aus welchem landkreis seit ihr denn?
und das mit dem gemeinsamen anschluss für gas (ist wohl die Heizung) und wasser ist in der tat ein problem. da fällt mir leider nichts zu ein. -
ja, habe ich doch auch geschrieben. aber die argen werden trotzdem versuchen, eine bedarfsgemeinschaft zu konstruieren.
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schon, aber die arge wird versuchen, die ganze familie als bedarfsgemeinschaft zu werten. das einzige argument wäre, dass der sohn eine berufsausausbildung abgeschlossen hat. das sieht nach streiterei mit der arge aus.
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die arge zahlt die tatsächlich entstehenden kosten der unterkunft. da kannst du die UNO-Menschenrechtskommision anrufen. die arge ist im recht. wenn du die miete selbst überwiesen hättest, wäre es im rahmen deiner mitwirkungspflicht angezeigt gewesen, der arge die mietmingerung bekannt zu machen.
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ist zwar trickserei, aber es zählt das zuflussprinzip. sofern ist es in der tat besser, wenn das erste gehalt tatsächlich im mai aufs konto geht.
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warum hast du denn überhaupt wohngeld beantragt? nun ist das kind in den brunnen gefallen. die arge kann dich in der tat zwingen, wohngeld zu beantragen und demnach keine leistungen mehr leisten.
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Zitat
den zwei zimmer sind doch nicht angemessen für eltern und kind oder??
das ist übrigens ein märchen mit der anzahl der zimmer. in jedem landkreis/bundesland sind grundsätzlich höchstwerte bezüglich der quadratmeterzahl und kosten in euro angegeben, niemals die anzahl der zimmer.
in berlin habt ihr demnach für einen 3 personenhaushalt 542 euro warm zur verfügung. der mindestanspruch für einen 3-personenhaushalt liegt bei 50 qm. nach oben gibt es eigentlich keinen richtwert.
da ihr in berlin von einer arge betreut werdet, bedarf es der zustimmung einer arge in brandenburg, um dort eine wohnung zubeziehen. diese zustimmung wird allerdings nur gegeben, wenn ein arbeitsplatz in aussicht ist. ohne zwingenden grund wird ein umzug sicher nicht genehmigt. -
Strom giibt es nicht vom amt. muss aus der regelleistung bezahlt werden. es sei denn , ihr heizt mit strom.
die arge will schon einen genauen mietvertrag sehen, in dem auch die genauen nebenkosten aufgezählt werden.
und sicher sind 110 qm zu viel, aber wenn die miete super niedrig ist, dann sollte die arge nichts dagegen haben. -
ja, aber das sgb2 sieht für derartige fälle keinerlei hilfen vor.
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ich will erstmal mal nur für dich sprechen. da du über 25 jahre alt bist, hast du neben den 359 € regelsatz auch einen anspruch auf angemessene übernahme der wohnkosten.
genauso ist es ja bei deinem 28jäh. bruder.
was deine mutter und 20 jäh. schwester anbelangt, hängt auch davon ab, was bei dem hausverkauf übrig bleibt.
sie bilden in jedem fall eine bedarfsgemeinschaft. -
für zwei personen in berlin sind es 444 euro.
in düsseldorf gilt:
http://www.arge-duesseldorf.de/index.php?cm_id=unterkunftheizung
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mit 607 € hast du doch auch anspruch auf unterstützung. aber nur eins geht, wohngeld oder hartz4. beantrage mal hartz4, denn da hast du zusätzlich noch einen einkommensfreibetrag von ca. 200 €, weil du arbeiten gehst. damit fährst du sicherlich besser.
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tja, deine tochter hat recht und du hast pech. es gilt die U25-reglung. keinen anspruch auf wohnung u.s.w.
wenn die selber nicht aus dem knick kommt, dann hast du sie bis zum 25. lebensjahr an der backe.