ich denke mal, dass die fördergelder vom arbeitsamt eingestrichen haben . war er denn mehr als 6 monate dort beschäftigt?
Beiträge von Danielo
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also wenn da steht, -ich bin nicht arbeitslos- dann würde ich genauso handeln.
aber arbeitslosengeld und 1-eurojob passen nicht zusammen. du meinst, er bezog alg2, sprich hartz4.
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bla bla bla. einfach mal die alten beiträge von der braut lesen. es ging bei ihren fragen von anfang an lediglich darum, vermögen vor der arge zu verstecken. sie wird dabei auf die nase fallen.
aber ist ist doch schön zu wissen, das deutschlands arbeitslose keine anderen sorgen haben, als den kauf einer eigentumswohnung.westerwelle hat recht.
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ist aber rechtens. aufhebungsvertrag ist gleich sperre. ob sich die firma nachträglich auf eine kündigung einlässt ist fraglich.
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es war übrigens die spd/grüne, die den spitzensteuersatz von 53 auf 42 prozent senkten. bei kohl wäre das nie passiert. und die merkel hat dann ab einem bestimmten einkommen nochmals auf 45 erhöht.
@gruni
ab 01.01.2011 kommt es noch schlimmer. da werden im monat 29 euro fällig. dann könnte man ja über die 10 euro eintrittsgebühr nachdenken.
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der selbstbehalt ist bei rentnern 770 euro., also wie bei nichterwerbsfähigen.
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bei existensgründungen gibt es keine U25-Reglung.
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Zitat
um zumindest erst einmal das Arbeitsamt vom Hals zu haben
also wenn du von der arge weg willst und demzufolge keine leistungen erhältst, dann bist du ach nicht mehr krankenversichert.
solange du aber auch nur einen euro hartz4 bekommst, dann besteht in allen belangen eine mitwirkungspflicht bezüglich von maßnahmen jeglicher art. und in der tat, ein euro hartz4 bedeutet, dass du krankenversichert bist. -
du bist das arbeitsamt oder arge dann los, wenn du dich aus den bezug abmeldest.
übrigens ist man mit zwei bis zu 400-eurojobs nicht krankenversichert. -
theoretisch ja, und zwar ein drittel der warmmiete, sofern angemessen. falls es sich um wohneigentum handelt, dann einen untermietvertrag mit den eltern machen. aber auch hier sollte eine angemessene miete nicht überschritten werden.
praktisch wird die arge allerdings versuchen, darauf bestehen, dass du weiterhin bei den eltern mietfrei wohnen solltest. -
ohne einen arbeitsplatz in einem neuen landkreis/bundesland nachweisen zu können, wird keine zustimmung zu einem umzug erfolgen. dann wären städte wie berlin mit hartz4er überlastet. o.k. das ist berlin wohl jetzt schon.
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Lieber das Geld in eine Eigentumswohnung einsetzen und damit argumentieren das es eine Altersvorsorge für Dich darstellt!
bloß jetzt nicht in panik vor der arge was kaufen, was du dir ohne arbeitslosigkeit niemals gekauft hättest.
und es bleibt dabei: wenige monat vor bezug von hartz4 eine immobilie zu kaufen, wird als versuchte verschleierung von vermögen gewertet. -
ich glaube, du bist vom gesetzgeber dazu verpflichtet, einen lohnsteuierjahresausgleich bis zum 31. 05. zu machen. andernfalls bekommst du so mitte juli post vom finanzamt mit der aufforderung selbiges recht bald zu tun. wenn du kein hartz4 beziehst, ist das geld ja dann deins. wenn du allerdings zum zeitpunkt der rückerstattung hartz4bezieher sein solltest, wäre es in der tat ein nullsummenspiel.
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da sicher kein titel besteht muss sie eine klage vor dem familiengericht anstrengen. erst aber den vater schriftlich auffordern sich zu seinen einkommensverhältnissen zu äussern. wenn sie sache sicher ist, dann würdeich einen anwalt nehmen. die kosten dafür müsste dann der vater tragen.
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und da renn ich jetzt schon ein jahr hinter her
in der zeit hättest du deine kraft in die suche einer anderen wohnung investieren sillen.
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ihr knallköppe könnt euch woanders abreagieren.