also, wer sich schon bei einem 1-Eurojob krank schreiben lässt, der taugt für den sogenannten ersten Arbeitsmarkt auch nichts. wieder typisch, nichts tun wollen, aber die hand aufhalten!
Beiträge von Danielo
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http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Augsburg-Stadt---18.07.2011.pdf
da sind 75 qm richtig, aber 503,10 € ist schon arg wenig. umzug wird eigentlich nicht bezahlt, sondern nur eine pauschale für einen miet-lkw. wobei es ja bei euch ein härtefall ist, du schwanger und der vater scheinbar sehr krank. also das grundsicherungsamt ist da erst mal zuständig, da du ja noch kein hartz4 bekommst.
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als selbstständige musst du doch eine steuererklärung machen! und die kosten dafür mindern das einkommen. das wiederum hat zur folge, dass du mehr hartz4 bekommst.
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Es sind ja wohl dann erstmal die netten Arbeitgeber, die dann offensichtlich so wenig zahlen, dass jemand trotz Vollzeitarbeit seine Familie nicht ernähren und ihr keine zusätzlichen Wünsche erfüllen kann.
naja, aber es ist ja nun auch mal so, dass die familiären umstände beim aufstocken auch eine rolle spielen.ein familienvater mit3 kindern und einer nicht erwerbstätigen frau müsste dann schon ordentlich was verdienen um unabhängig von hartz4-zuschuss zu sein. ein singlehaushalt dagegen reichen da schon 8 bis 9 € die stunde. soll denn ein arbeitgeber nun den familienvater einen deutlich höheren lohn zahlen? dann stellt er in zukunft nur noch singles ein.
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Wenn nicht, könnte es für mich bedeuten, dass nur ein, max. zwei Zwölftel der Rückzahlung Einkommen in oben genanntem Sinne wären
da irrste dich aber. alles wird als einkommen angerechnet, nicht nur die letzten zwei monate.
und es ist übrigens nicht sinnvoll, einen 4 monate alten beitrag zu beantworten. der expresiv ist schon lange nicht mehr hier.
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naja, solche Fragen gibt es ja immer mal. da wollen auch schon welche für ein Jahr nach Thailand und zumindest die Miete weiter bezahlt haben. Du bleibst ja wenigstens in der EU!
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ich halte das auch für unsinn, denn normalerweise würde es 26 € weniger vom amt geben, aber niemals eine änderung des mietvertrages nach sich ziehen.
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immer diese Spinnereien. du warst vor zwei Jahren schon 19 Jahre alt und hast eine fast identische Frage gestellt:
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naja, es heisst ja auch, wenn Kinder im Haushalt leben, dann ist man sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn es nicht die gemeinsamen sind.
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es ist antragsstellern auf sozialleistungen nicht erlaubt, ihr vermögen zu verschenken, verschleudern oder zu verschleiern. und genau dass habt ihr gemacht. fplglich auch keine sozialleistungen.
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wobei dann bei einem niedrigen ALG1 ein anspruch auf ergänzendes Hartz4 besteht, sofern du über25 jahre alt bist. aber scheinbar eher nicht, du bist wohl jahrgang 91!
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na wenns reicht ist ja gut. der selbstbehalt bei erwerbstätigen beträgt 1000 €. die hat dein schwiegersohn wohl nicht. daher muss er auch keinen weiteren unterhalt bezahlen. die mutter des ersten kindes muss beim jugendamt unterhaltsvorschuß beantragen. sobald Unterhaltsvorschuss beantragt und auch bewilligt worden ist, erhält das Elternteil welches Zahlungspflichtig ist eine rechtswahrende Mitteilung und Inverzugsetzung mit der Bitte um Mitteilung der Einkommensverhältnisse. später, wenn dein zukünftiger Exschwiegersohn dann große geld verdient, darf er den Unterhaltsvorschuß wieder zurück zahlen! oder auch nicht, sollte das studium eine erstausbildung sein.
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Ich werde im Herbst das Studium beginnen
man, als zukünftiger student hättest du dir solch einfache frage aber eigentlich selbst ergoogeln können.:-(
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na klar. aber bei einem durchschnittlichem lehrlingsentgeld ist er ehedem nicht unterhaltsfähig, sondern muss wahrscheinlich für sich, deine tochter und dein enkelkind transferleistungen beantragen.
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scheint sich um eine türkische hochzeit zu handeln. da ist so was tradition und pflicht.
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kein geld, keine arbeit, aber eine riesenhochzeitsparty feiern.
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ist ne ziemlich komplizierte Sache. kannst dich ja mal selber schlau machen:
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3. Bekomme ich bei der Berechnung von Hartz IV noch Zuschüsse, dafür das mein
behinderter Bruder bei mir lebt und ich Ihn versorge und unterstütze?vom Hartz4-amt gibt es da nichts. dafür wäre die Pflegekasse zuständig, abhängig welche Pflegestufe er hat.
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ich war auch noch nie beim jobcenter. und lese doch mal richtig
ich habe geschrieben:Zitataber die Dubravka ist nun 56 Jahre alt, das wird ehedem nichts mehr mit einem sozialpflichtigen Arbeitsplatz. da kann sie ruhig mal ein paar tage wohlverdienten Urlaub machen.
eins ist sicher, du wirst bis zur rente durchhartzen. na und!!!! also ab in den urlaub mit dir. besser als irgendwelche sinnlosen maßnahmen von jobcenter!