Danke erstmal für die schnelle Antwort. Diese Aussage habe ich von einem MItarbeiter der ARGE. Ich hätte halt gern gewusst, ob es dazu schon einmal einen Fall gab. Die Aussage die ich bekam, klang sehr grundsätzlich: Wohnung zu groß oder zu teuer: nur Übernahme der bisherigen MIetkosten in der jetzigen Wohnung, die ja nun in meinem Fall um einiges unter dem Höchstsatz liegt.
Beiträge von lorelaila
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Hallo,
ich habe eine kurze Frage, bin leider im Netz nicht fündig geworden.
Ich muss aus meiner Wohnung ausziehen (WG Untermieterin, gekündigt wegen Eigenbedarf). Ich zahle im Moment 230 Euro Miete. Nun habe ich diverse 1 Raum Wohnungen gefunden, die alle im von der Arge gebilligten qm Bereich liegen (bis 45qm). Allerdings ist die Miete immer um die 20-30 Euro höher als der Höchstsatz der Arge (277 Euro).
Nun meine Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, mir eine dieser Wohnungen zu nehmen und die Differenz selber zu bezahlen und zwar die Differenz, die vom Höchstsatz übrig bleibt?
Mir wurde die Auskunft erteilt, dass die Wohnung dann generell als unangemessen abgelehnt wird und die ARGE mir dann nur die bisherige Miete zahlt (also 230 Euro), damit ist die Differenz die ich dann zu tragen hätte aber wesentlich höher..Habe ich ein Recht darauf, beim Umzug den Höchstsatz für die zukünftige Wohnung zu erhalten und den Rest selbst zu zahlen?
P.S.: Es geht mir hier nicht um Umzugskosten, Kautionsbeihilfe o.ä., darauf würde ich verzichten.
Vielen Dank für eure Hilfe.