Beiträge von kowalski

    nochmal:


    - cortalconsors als geldeingangkonto + überweisen
    - postbank zum geld abheben


    beides kostenlos und sogar mit zinsen drauf :)


    zu Wirecardbank: eine "bank", die für daueraufträge und überweisungen geld verlangt, und die keine kostenlose geldabhebungen an ausgewählten automaten anbietet ist schlicht und einfach abzocke :) egal ob mit mit oder ohne schufa.
    0,75€ pro überweisung ist echt ein hammer :)

    wenn garnix mehr klappt nimmst du ein tagesgeldkonto bei cortalconsors (keine schufa abfrage),
    du kannst auf diesem konto sowohl geld empfangen aöls auch überweisen.
    der einzige nachteil: es gibt keine bankkarte.
    falls die gebraucht wirr eröfnest du ein sparkonto bei der postbank (ebenfalls keine schufaabfrage).dort bekommt du eine karte (allerdings keine ec) und kannt von cortal auf postbank überweisen und geld abheben.


    ist eine möglichkeit für die leute,die ganz am ende der kette stehen/liegen (schufa,offenbarungseid,insolvenz u.ä.) :)


    denn die durchsetzung des o.a. gesetztes ist leider (oder zum glück) nicht immer mögöich.bank ist ein privatuntenehmen und als solches haben sie freie wahl was die auswahl ihrer geschäftspartner angeht.und wenn die bank nicht will,dann kannst du jahre damit vrschwenden ihr beizubringen,dass du als unzuverläßiger partner ein recht auf ein konto hast :)

    das sie nicht hoch sind kann man aus den gutschriften antizipieren :) die gutschriften (also alles mit +) lass ich ja so wie sie sind (also keine schwärzung).nur meine ausgaben gehen niemanden was an.
    ich habe aber keine erfahrung ob der sachbearbeiter dann nachfragen darf was ich alles bezahlt habe.

    hallo,


    darf ich bei vorlage meiner kontoauszüge die abbuchungen und überweisungen schwärzen?mit gutschriften habe ich kein problem - soll der sachbearbeiter doch sehen was ich bekomme.aber ich möchte nicht, dass er sieht wofür ich mein geld ausgebe.darf ich also die soll-seite schwärzen?


    danke

    ein sperre fürs alg I kann ich nicht bekommen da ich nicht alg I berechtigt bin (job hat nur ein monat gedauert).


    ausserdem denke ich, dass ich mit der kündigung mir einen gefallen gemacht habe.ich habe nämlich in einen callcenter gearbeitet.und dort wurden gespräche mit den kunden IMMER und auch OHNE zustimmung des kunden aufgezeichnet.das verstößt gegen geltendes recht.ist zwar im bewußtsein des volkes kein vergehen aber laut grundgesetz darf keiner ohne meine zustimmung mich aufnehmen.
    ausserdem wurde auch die mitarbeiter automatisch abgehört.nd das muss ich mir nicht gefallen lassen (das ich beim telefonat abgehört werde nehme ich in kauf aber wenn ich nicht telefoniere DARF ich nicht abgehört werden).


    mal sehen was rauskommt.werde im falle eines falles auf jeden fall widerspruch einlegen und das beste hoffen.
    und hoffentlich brauche ich in drei monaten keine stütze mehr :)

    ja,das ist das erste mal :) ich bin vorbildlicher arbeitsuchender :)
    erstens bin ich nicht lange arbeitslos und zweitens mache ich gerade eine schulund,die wahrscheinlich in einer festanstellung endet.


    ich habe half angst, dass ich aufgrund von zwei vergehen (anzeigepflicht=arbeit nicht gemeldet und aufhebungsvetrag unterschrieben=den job konnte ich nicht machen da es um verkaufen am telefon ging.ich kann es absolut nicht und hatte richtige schweissausbrüche bei der arbeit.habe es halt ein monat durchgezogen um nicht als arbeitsverweigerer zu gelten) gleich 100% gesrichen bekomme.

    sanktionen hätte ich ja noch überlebt :)
    aber kann alg II beim ersten vergehen gleich zu 100% gestrichen werden?
    hab ein wenig gegoogelt und immer nur was von 30% des regelsatzes gelesen (also 30% von 350).


    es geht ja um überschneidung des leistungsbezuges mit einer beschäftigung.wird bei diesem vergehen gleich zu 100% gegriffen?
    ich habe ja nicht mit vorsatz gehandelt (der job wurde mir vermittelt also ging ich davon nicht aus, dass ich diesen irgendwie vor dem jobcenter geheimhalten kann).

    hallo,


    ich habe eine spezielle frage.
    vorgeschichte:


    ich habe im april an einer schulung tielgenommen.die schulung diente einer eventuellen jobannahme und wurde vom jobcenter vermittelt (das heisst die haben mich zu einem personalvermittler geschickt mit dem sie eng arbeiten).habe die schulng mit erfolg abgeschlossen und den job angemnommen.da ich sowas zum ersten mal gemacht habe dachte ich, dass die firma oder der vermitller dem ich den vermittlungsgutschein gegeben habe diesen umstand dem jobcenter melden würde.hat sie aber nicht.nach einem monat habe ich den job gekündigt (war stinknormaler verkauf am telefon - sowas kann ich nicht machen).


    jetzt habe ich ein schreiben mit einer anhörung nach § 24 bekommen.hab alles wahrheitsgemäß ausgefüllt und will das morgen abschicken.


    welsche sanktionen habe ich zu befürchten?kann mir aufgrund von pflichtverletzungen das alg II ganz gesctrichen werden?


    danke


    kowalski