Beiträge von RitterHerbord

    Hallo!


    Richtig, ein Tipfehler von mir. Die 516 Euro sind natürlich ALG 1.
    Und 322 Euro Wohnkosten für einen Single. In Berlin darf man 386 Euro Wohnkosten haben.


    Schrader


    Ja...letztendlich werden in Berlin auch die Kosten der Unterkunft im Einzelfall entschieden. Ich gehe aber auch davon aus, dass die Miete angemessen ist.


    Liebe Grüße

    Hallo,


    Arbeitslosengeld II steht dir nicht zu, voraussichtlich auch nicht als Darlehen. Wenn die Bafögstelle so lange braucht, um deinen Antrag dort zu bearbeiten, wäre das örtlich zuständige Sozialamt für dich die Anlaufstelle. Das Sozialamt kann dich unterstützen. Die holen sich das Geld dann von der Bafögstellen, weil sie ja in Vorleistung gegangen sind.


    Andererseits ist es der Bafögstelle auch möglich über deinen Antrag vorläufig zu entscheiden und dir einen Teil der voraussichtlich zustehenden Leistung auszuzahlen. In diesem Falle würde ich mich einfach nochmal an das Bafögamt wenden.


    Liebe Grüße

    Hallöchen,


    da dein Freund die letzten Jahre in Österreich berufstätig war, stehen ihm hier aller Voraussicht nach in erster Linie Leistungen nach dem SGB III (normales Arbeitslosengeld) zu. In diesem Fall sollte er sich erst wieder nach Deutschland ummelden und dann hier einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dabei sind die sog. E-Vordruche des österreichischen Arbeitgebers vorzulegen. Er kann ergänzend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Hartz 4) beantragen, wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht. Dazu muss er aber den Arbeitslosengeldbescheid vorlegen.


    Liebe Grüße
    RitterHerbord

    Hallo!


    Also die 516 Euro sind dann sicher ALG II. Abzüglich der Miete von 322 Euro hast du dann zum Leben nur 194 Euro übrig.
    Du müsstest jetzt beim Jobcenter, nicht beim Arbeitsamt, ergänzendes Hartz4 beantragen. Dir sollten etwa 165 Euro ALG II zustehen. Die Wohnung mit lediglich 322 Euro halte ich für angemessen.


    Schrader


    Also mir ist nicht klar, was für eine Leistung die 516 € sein soll. Sollte es, wie Schrader schrieb, ALGII sein, ist es nicht möglich, diese Leistung mit ALGII (Hartz 4) aufzustocken.:confused: Wenn es ALG I ist, dann ist der weg zur zuständigen ARGE der richtige, um ergänzend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu beantragen. Die Frage der Angemessenheit der Wohnung lässt sich hier sicher nicht klären.:eek:


    Liebe Grüße
    RitterHerbord