Hallo Leute,
erst mal frohes neues.
Frage:
ich habe im Juni einen Antrag auf Harz4 gestellt.
Dieser wurde falsch berechnet.
1) Sowohl der Beginn des Bewilligungszeitraums als auch die Höhe waren falsch berechnet, deshalb habe ich im Juli sofort und fristerecht Wiederspruch eingelegt.
2) Am 7.9.2009 kam eine Antwort, dass ich innerhalb einer Woche zusätzliche Belege von meinem Vermieter erbringen soll. Das habe ich auch getan, ich hatte allerdings das Gefühl es handelt sich um eine Schikane des Sachbearbeiters, um Zeit zu gewinnen. Dass mir das Geld zusteht, daran besteht wohl kaum ein Zweifel.
Es geht um 500 Euro, die ich dringend gebrauchen kann. Kann ich eine Frist setzen, damit der Antrag endlich bearbeitet wird oder macht das keinen Sinn. Innerhalb welcher Zeit muss ein Widerspruchsantrag generell bearbeitet sein?
L.G.
Jazzix
Beiträge von Jazzix
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HalloJana,hallo Schrader,
vielden dank schon mal.
Einkünfte für Mai Fehlanzeige, die haben ja meine Kontoauszüge.
Soll ich gegen den Wiederspruch offiziel einen Wiederspruch einlegen?
Oder zieht man da den kürzeren?
Danke Gruß Jazzix -
Ab wann steht mir ALG 2 zu.
Hallo an alle, ich habe eine Frage:
Ich habe am 30 April ALG 2 geantragt.
Soll heißen ich habe mich dort gemeldet, meine Daten wurden aufgenommen und ich hatte gleich einen Termin bei meiner Zukünftigen Arbeitsvermittlerin.
Die freundliche Dame, die meine Daten aufgenommen hat, hat mir dann für 7 Mai einen Termin bei der zuständigen Frau zugeteilt, die für die Bearbeitung und Berechnung der Leistungen zuständig ist. Anbei hat sie mir eine Checkliste mit Unterlagen mitgegeben, die ich für diesen Termin mitbringen muss. Und mir gesagt, dass ich ab sofort anspruch auf Leistungen habe.Am 7 Mai habe ich dann mit der Dame aus der Leistungsabteilung die Checkliste, die vollständig war, abgearbeitet. Anschließend hat sie mir ein weiteres Formblatt in die Hand gedrückt, dass ich ihr bis zum 22 Mai zuschicken sollte.
Dieses habe ich fristgerecht eingeschickt und 2 Tage später noch einmal zugeschickt bekommen, weil, es nach Auffassung der Dame nicht „vollständig“ ausgefüllt war. Sie hat mir eine Frist von 3 Woche gesetzt. Ich habe die Anlage ausgefüllt und ihr umgehend zugeschickt.
Dann ist lange gar nichts passiert.
Am Freitag habe ich meinen Bescheid bekommen, nach dem mir ab dem 3 Juli!!, Alg 2 zusteht. also vier Wochen nachdem ich den den Antrag ausgefüllt habe.Frage: Müsste mir nicht bereits ab dem 1 Mai ALG 2 zustehen.
Und wie gehe ich am besten vor?
In meinem bescheid stand fehlt jegliche Rechtsbelehrung, wie man das vom Finanzamt usw. kennt.Danke Gruß Jazzix