Beiträge von tr3spunt0s

    Horst


    Zitat


    Das Auszugverbot des §22 SGB II für Menschen unter 25 kann nur dann gelten, wenn derjenige zum Zeitpunkt des Auszugs unter das SGB II fällt.


    Klartext, wenn du zum Abschluss des Mietvertrages und zum Umzug nicht ALG II bezugsberechtigt warst dann kann die ARGE dich nicht zu den Eltern zurücktragen.



    also müsste sie es ja bekommen

    ja das hab ich mir auch schon durchgelesn aber ich bin auch auf diesen artikel gestoßen

    Zitat

    Weg 1 – Kein Auszug unter 25!


    Nach dem Hartz IV eingeführt worden ist, sahen sich die ARGEn einer Flut von ausziehenden jungen Menschen gegenüber. Dem wurde schnell ein Riegel vorgeschoben. Man führte einfach ein, wer unter 25 ist und Hartz IV bezieht der muss zu Hause wohnen bleiben. Klingt ja im ersten Moment auch logisch. Wer finanziell nicht auf eigenen Beinen steht, der soll auch nicht gleich von Anfang an den Staat dafür zahlen lassen.


    Doch in Wirklichkeit findet hier eine riesige Benachteiligung statt. Denn wer bereits in einer eigenen Wohnung wohnt, unter 25 ist und nun Hartz IV beantragen muss, der darf auch in seiner Wohnung bleiben. Eigentlich wird mit dieser Regelung verhindert, dass Menschen lernen auf eigenen Beinen zu stehen.

    hey bräuchte mal hilfe es geht um folgendes .
    Meine Freundin (19) wohnt nicht mehr zuhause und hat eine eigene wohnung die sie vorher durch
    arbeit , kindergeld und unterhalt selber unterhalten konnte.
    Jetzt ist sie arbeitslos und sucht wieder arbeit .
    Ihr antrag auf hartz4 wurde abgelehnt weil die meinten da sie unter 25 ist besteht kein anspruch.
    Jetzt droht ihr der rauswurf aus der wohnung da sie die miete nicht mehr zahlen kann.
    Was ich nicht versteh , das es abgelehnt worden war da sie ja vorher schon gearbeitet hat und die wohnung selber zahlen konnte .
    Wollen die jetzt das sie wieder nach hause geht zu ihren eltern ??
    Danke schonmal im vorraus :-)
    lg tr3