dürfen die einen so einfach die bildung verwähren?
ein abendgymnasium ist ja was, was du privat machst, das hat ja nix mit Bildung verwehren seitens des Amtes zu tun, nur weil die die Umzugskosten und das alles nicht übernehmen. Da könnte ja jeder kommen!
Du kannst es doch machen, nur finanzieren musst du das eben allein, wenn du umziehen willst und keinen Job vorweisen kannst bzw. nicht vorweisen kannst, dass die berufliche Eingliederung in Bautzen besser ist.
Denn für eine berufliche Eingliederung ist der Gang zum Abendgymnasium nicht notwendig!
Was anderes wäre es du würdest seit Jahren zu Hause sein, weil du überhaupt keinen Schulabschluss hast, würde das unter gewissen Umständen förderungsfähig sein. Aber da du auf dem Abendgymnasium angenommen wurdest, hast du ja mindestens die mittlere Reife und evtl. sogar eine Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung.
Das Hartz- Amt zahlt dir die Leistungen ja nicht aus Spaß. Im Gegenzug musst du dafür sorgen davon unabhängig zu werden, in dem du dir Arbeit suchst, wenn du keine hast. ein Abendgymnasium zählt nicht als Arbeit. Die werden also 1,5 Jahre jetzt keine Ausnahme machen, weil du dort hin gehst.