Hallo Kitty erstmal vielen Dank für die antwort
Habe muich direkt ma im netz schlau gemacht und dort dies gefunden
"Elternunabhängige Förderung" (§11 Abs. 2a/3 BAföG)
Grundsätzlich wird nur in Ausnahmefällen eine elternunabhängige Förderung. Dann wird nur das Einkommen des Auszubildenden selbst und des Ehepartners zur Berechnung herangezogen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht verschiedene Situationen vor, in denen Studenten ein sogenanntes elternunabhängiges BAföG erhalten können. Zu den Kriterien, ob dieses BAfög gewährt werden kann, gehören u.a.
Beeinträchtigung der Unterhaltsleistung durch unbekannten Wohnsitz oder Auslandsaufenthalt.
Ausbildungsabschnitte, die erst nach dem 30. Lebensjahr begannen.
Ausbildungen nach 5-jähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr.
3-jährige Ausbildung und 3-jährige Erwerbstätigkeit.
(Bei kürzerer Ausbildungszeit muss die Erwerbstätigkeit um einen der Gesamtzeit von 6 Jahren
entsprechenden Zeitraum verlängert sein. Im umgekehrten Fall wird keine "elternunabhängige
Förderung" gewährt.)
Ausbildungen an Abendgymnasien und Kollegs.
Da ja leider keiner dieser Gründe auf mich zutrift denke ich nich das ich diese Förderung erhalten werde
oder doch?
Um nochmal auf meinen einganspost einzugehen Stockt die Arg das bafäg auf oder wird beim bafäg direkt die wohnung mit einbezogen?
zudem hab ich nun dies hier gefunden
http://www.bafoeg-antrag.de/bafoeg_grundbedarf.php
Hoffe das kann mir jemand näher erläutern zb wie ich diesen grundbedarf nun benatrage und wiehoch der in meinem falle ausfällt
Ich hoffe der link ist erlaubt