Hi,
leider sind Deine Angaben falsch. Den laut §33a BGB bzw. §1601 sind verwandte in gerader linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewährleisten.
Beiträge von ramazan7
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Hallo,
nein ausser den von mir genannte Rente bekommt min Vater nichts. Also stehen Ihnen im Monat gemeinsam 850€ zur Verfügung, was bei weitem nicht ausreichen ist. Wäre somit meine Forderung rechtens? Vielen Dank -
Hallo,
ich unterstütze meine Mutter monatlich mit einem Betrag von 180€ da die Rente von meinem Vater sehr gering ist ( ca. 850 € ). Nun habe ich das, wie ich das jedes Jahr mache, in meiner Steuererklärung mitgeteilt. Dies wurde nicht akzeptiert mit der Begründung "Die Unterhaltsleistungen werden nicht anerkannt, da in erster Linie der Ehemann unterhaltspflichtig gegenüber der Ehefrau ist". Ich habe auch die Unterlagen beigelegt wo die Einkommen erwähnt werden. Ich hatte dies auch letztes Jahr angegeben und dies wurde mir auch anerkannt. Ich verstehe nicht wieso die die gleiche Finanzbehörde innerhalb von 12 Monaten zu unterschiedlichen Aussagen kommen kann. Habe das Gefühl das sie mit allen mitteln versuchen, auch das was uns zusteht, zurück zu halten. Würde mich über praxisnahe Informationen freuen. p.s.Habe zwar den paragraphen § 33 a EStG gelesen aber wenig verstanden.
Danke & Grüße