Danke Schradr170
...
Da der scheinbar nicht aktuell genug ist, müsste dein Vater halt einen neuen Antrag stellen, so traurig das auch ist.
Schrader
Genau das wollte ich bzw. mein Vater eigentlich umgehen
Hoffentlich kennt jemand da doch noch eine Lösung.
Zu lirafe
...
Wenn deine Eltern/dein Vater wegen deines Bafög-Antrages überprüft werden, spielt sein Vermögen keine Rolle. Du schreibst ja, dass er über dem Betrag von ... Vermögen hat. Bei der Bewilligung des Bafögs und der Vorabprüfung der Einkommensverhältnisse der Eltern spielt, wie es sich aus dem Wortlaut ergibt, das "Einkommen" eine Rolle, nicht das vorhandene Vermögen.
...
Vielleicht ist das aus meiner Beschreibung nicht ganz deutlich geworden. Natürlich geht es in meinem BAföG-Antrag um das Einkommen meines Vaters und nicht sein Vermögen. Da er arbeitslos ist will das Amt für Ausbildungsförderung über seine erhaltenen Sozialleistungen bescheid wissen. Hier kommt sein Vermögen ins Spiel. Da er mehr als 9750€ besitzt, bekommt er kein ALG II und muss sein Vermögen verleben. Und ich bzw. mein Vater soll jetzt dem Amt für Ausbildungsförderung nachweisen, dass er keine Leistungen erhält. Die leere Lohnsteuerkarte reicht dafür nicht aus. Ich brauche eine Bescheinigung über sein Arbeitslosengeld, das es nicht gibt und das Arbeitsamt weigert sich das zu bescheinigen.