Hallo!
Wenn die Kinder die wirtschaftliche Selbstständigkeit schon vor dem 25. Lebensjahr erreichen, entfällt die Unterhaltspflicht natürlich. Wirtschaftlich selbstständig heisst, dass man für sein Lebensunterhalt selber sorgen kann, ohne auf staatliche Transferleistungen angewiesen zusein. DIe Unterhaltspflicht der Eltern endet mit dem 25. Lebensjahr.
Schrader
ach so... also is es nicht unbedingt anhand einer abgeschlossenen Berufsausbildung festzumachen?
im Volksmund sagt man ja: "Wenn das Kind eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung hat, sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig".