Beiträge von GenetiX

    Hallo!


    Wenn die Kinder die wirtschaftliche Selbstständigkeit schon vor dem 25. Lebensjahr erreichen, entfällt die Unterhaltspflicht natürlich. Wirtschaftlich selbstständig heisst, dass man für sein Lebensunterhalt selber sorgen kann, ohne auf staatliche Transferleistungen angewiesen zusein. DIe Unterhaltspflicht der Eltern endet mit dem 25. Lebensjahr.


    Schrader


    ach so... also is es nicht unbedingt anhand einer abgeschlossenen Berufsausbildung festzumachen?
    im Volksmund sagt man ja: "Wenn das Kind eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung hat, sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig". :confused:

    Hallo,
    Ich (20) schliesse meine Ausbildung im September nach 2 Jahren erfolgreich ab.
    Nun möchte ich an einer Fachoberschule mein Fach-Abi machen (1-jährig).


    Also sieht die Laufbahn wie folgt aus:
    MItelschule mit Realschulabschluss --> Berufsschule mit Berufsabschluss --> Fachoberschule mit Abitur


    Nun geht die Fachoberschule im August los und ich gelte wieder als "Schüler"
    ist mein Vater für das Jahr an der Fachoberschule Unterhaltspflichtig?


    BaFög bekomme ich nicht, da mein Vater zu viel Gehalt bekommt.


    Des Weiteren lebe ich mit meiner Freundin in einem eigenen Haushalt ca. 50 KM Entfernung zum Vater und ca. 100 KM zur Mutter.
    Die Fachoberschule ist Kostenlos.


    Sollten noch Eckdaten fehlen, bin ich gerne bereit diese zu ergänzen.
    MfG
    GenetiX