Beiträge von Holzliebhaberin

    Liebe Forummitglieder!


    Ich hoffe, es kann mir von euch jemand weiterhelfen!
    Folgender Fall:
    Ich arbeite, verdiene allerdings sowenig, dass ich Aufstockung vom Jobcenter bekomme. Beides beläuft sich auf ca 830€ netto monatlich. Nun zahle ich ja aufgrund des geringen Einkommens kaum Steuer, aber etwas fällt da schon an. Ich könnte nun die Steuererklärung machen, denn das einzige, was wohl etwas "bringen" würde, wäre die Kilometerpauschale. Ich fahre an 6 Arbeitstagen jeweils 38km zur Arbeit. Alle 6 Wochen mache ich 7 Nächte Nachtdienst, zu dem ich 60 km fahre. (Immer Hin- und zurück angegeben).
    Ich bekomme vom Jobcenter nichts für Fahrtkosten. Wenn nun eine Erstattung kommen würde vom Finanzamt, kann der Jobcenter dies anrechnen? Ich habe die Spritkosten von 110- ca 140€ monatlich und zahle dies ja auch aus eigener Tasche?!


    Bin über alle aufschlussreichen Antworten dankbar!
    Viele Grüße

    Das komische ist ja nur, dass in der Vereinbarung nichts steht, dass ich Bewerbungen schreiben solle.
    Da steht "des bestehenden Arbeitsverhältnises". Ich solle mich bemühen, dieses nicht zu gefährden (so ähnlich stehts im Beamtendeutsch). Es ist ja ein fester Arbeitsvertrag bis September 2010. und wie gesagt bin ich ja schon 2 Jahre dort.
    Ich versteh es nicht!?

    Für die Heizkosten zahlt man ja jeden Monat eine Pauschale zur Miete. Ist der Verbrauch höher, ist das eben so. Es ist eben auch so, das die HK- Abrechnung immer nur jährlich stattfindet, und das Rückwirkend!
    Das hat nichts mit Schulden zu tun, sondern hängt nun mal auch viel mit den jeweiligen Preisen zusammen. Heizt man mit Strom, Gas, Öl....da kommt es darauf an.
    Obwohl ich 2008/2009 weniger Verbrauch hatte, wie im Jahr zuvor, musste auch ich mehr als das doppelte nachzahlen. Darauf hat man als Mieter keinen einfluss. Ich kann nicht zum Vermieter sagen, bau eine neue Heizung ein, die weniger Verbraucht. Der Ölpreis ist nun mal gestiegen.
    Das Jobcenter gewährte mir einen Zuschuss von 110€. Ich hatte im letzten Jahr auch keine Leistungen bekommen, da ich erst den Bausparer meiner verstorbenen Mutter "aufbrauchen" musste. Der Rest wird abgestottert.
    Versucht es auf jeden Fall. Und wenn auch nur eine Zuzahlung bei raus kommt. Man kann nicht verlangen, dass man ein Jahr im voraus für rückwirkende Rechnungen denkt. Vor allem, wenn man ja eh immer Vorauszahlt.......ihr versteht :-)!!!!!

    Hallo Juventus,


    hatte das gleiche "Problem", allerdings schon mit eigener Wohnung.
    Mein Verdienst sieht deinem sehr ähnlich. Bin ins Jobcenter und hab mir den Antrag auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes geholt (nenn es "Aufstockungsgeld", Hartz4, wie auch immer). Lass dich nicht von den unmengen Papier beeindrucken. Dort füllst du alles aus, auch was du an Miete ect zahlen wirst. Natürlich ist es sinnvoll, das vorher zu wissen. Oder du machst einfach einen Termin aus, die erklären einen meist schon, was du alles brauchst. Sollte sich jemand äußern, das du nichts bekommst....lass dich nicht beeindrucken. Ruhig bleiben, lächeln und einfach sagen....wir werden sehen.


    Ist alles schon vorgekommen. Hol dir die Anträge und los gehts.


    P.S.: Du füllst das natürlich nicht im Amt aus. Die werden wohl Kopien von Versicherungen, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge ect pp brauchen.

    Hallo liebes Forum,


    habe heute eine Frage zur Eingliederungsvereinbarung.
    Ich weiß nicht recht, was ich mit dieser anfangen soll!!!!! Folgender Fall:
    Ich arbeite seit zwei Jahren in einem Call-Center für 30-35 Std die Woche. Das Gehalt sind 7 € Brutto die Std....also nicht eben viel. Ich bekomme zur Sicherung noch einen kleinen "Opolus" vom Jobcenter. Nun habe ich von denen eine Eingliederungsvereinbarung bekommen mit dem Hinweis:
    "Zur Sicherung des bestehenden Arbeitsverhältnises"
    Ähm.....muss ich das verstehen???? Ich tu es nicht! Ich bin doch seit zwei Jahren dort, habe nun wieder eine Verlängerung für ein Jahr bekommen, bewerbe mich gleichzeitig im Ausland. (Davon wissen die auch, ist auch alles bei der ZAV gespeichert, steht auch in meinem Profil im Arbeitsamt.)
    Was soll nun diese Vereinbarung??? Ich bin in einem festen Job, verdiene eben nicht so viel, dass ich davon ausschließlich leben könnte.


    Ich könnte es ja auch so verstehen, dass die mir was gutes wollen :-). Es heißt doch immer, mit so einer Vereinbarung wollen die Fördern und Fordern, und so solle es man es auch für sich verstehen. Fordern tuen die ja genug! Nun könnte ich ja mal Fordern, das sie meinen Sprachkurs "mitfinanzieren", was ich ja seit geraumer Zeit auch aus eigener Tasche bezahle. Gefördert wurde ich bis jetzt noch nicht wirklich! Und wenn schon für evtl deutsche AG in meinem Profil zu lesen ist, dass ich ins Ausland vermittelt werden möchte...........zwei Fliegen, eine Klappe!?


    Also, wozu dient so etwas absurdes?


    Viele Grüße

    Hallo lirafe,


    tja, dass hab ich mir letztes Jahr auch überlegt. Aber es ging irgendwie alles so schnell. Mama ist gestorben, so viel Sachen zu erledigen, WHG-Auflösung, Umzug meines Stiefvaters, Kündigung der Versicherungen, ect. Dann kam das Schreiben vom Nachlassgericht und, und, und. Ich hatte mir da mal kurz Gedanken drüber gemacht, aber diesen dann leider nicht zu Ende geführt. Ich denke auch, dass es meiner Mama nicht so recht gepasst hätte, wenn ich das ausgeschlagen hätte. Auch meine Onkel/Tanten sagen, dass es der Teil der Schwester war und es nun mir gehört. Auch sie wären nicht damit einverstanden gewesen, wenn ich es abgelehnt hätte. Es war von allen die große Schwester, die immer für die Geschwister da war! Es ist ein kleiner Teil meiner "Alterssicherung". Sie "konnte" mir nichts hinterlassen, weil wir ihre Lebensversicherungen für Therapien verwendet haben. Leider wird nicht alles, was Erfolg verspricht, von den Krankenkassen ünernommen!
    Naja, nun stehe ich mir drin und kann das nicht mehr ändern.


    LG

    Das ist keine schlechte Idee. Da wäre es doch mal sinnvoll, meine Oma direkt mitzunehmen!!!! Da sehen die selbst, dass sie noch fit ist, und sie kann dann auch berichten (wenn nötig) wieviele Schulden sie noch hat. Und das sie nicht bereit ist auszuziehen, nur das die Arge das Vermögen verwerten kann. Sie könnte ja draussen sitzen bleiben und nur wenn ich sie wirklich brauche....keine Einsicht beim Berater.... hole ich sie rein.
    Habe eben auch mit der Familie telefoniert. Jeder ist der Meinung, dass das der Arge nicht den Schimmer angeht, da Oma/ Mutter ja noch lebt. Es empfinden alle als Frechheit!


    Danke dir dafür :D

    Hallo Catweezle!


    Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das ganze Thema macht mich echt "Kirre". Werde deinen Link gleich noch mit ausdrucken. Am Dienstag hab ich Termin beim Bearbeiter. Ist auch wieder ein Neuer....mal schauen was mich da erwartet! Werde in dem Antrag dazu auf alle Fälle nichts ausfüllen. Wenn der meckern sollte, leg ich ihm die Urteile auf den Tisch.....weiteres Meckern.....dan geh ich zum Anwalt. Hab die Nase echt langsam voll!


    Vielen Dank!

    Liebe Forummitglieder,


    ich bin neu hier, und habe gleich mal eine Frage.
    Folgendes ist passiert:
    Letztes Jahr verstarb meine Mutter an Krebs. Ich bekam ihr "Vermögen", dass war ihr Geld vom Konto und ihr Bausparvertrag, den ich ja kündigen musste, um ihn zu verwerten. Ich musste dieses Vermögen auf 12 Monate aufteilen, diese sind jetzt abgelaufen.
    Ich selbst habe einen Job, bei dem ich gerade mal ca 620€ netto im Monat verdiene. Bekam somit Sozialleistungen (Aufstockung), bis auf eben diese letzten 12 Monate. Nun kann ich wieder die Leistungen beantragen, was von dem her kein Problem darstellt. AUSSER: Zum weiteren Erbe meiner Mutter kommt die Erbengemeinschaft dazu. Es geht um das Haus meiner Großmutter. Sie lebt selbst in dem Haus, für das sie auch noch ca 6 Jahre abzahlen muss. 50% gehören meiner Oma, die anderen 50% sind auf die vier Geschwister meiner Mutter und eben jetzt auch mir aufgeteilt. Der Jobcenter meint, ich müsse den Verkehrwert angeben, (von dem ich keine Ahnung habe, keiner in der Familie hat Interesse daran, dass zu wissen), und es müsste eben abgeklärt werden, ob ich diesen, meinen Anteil als Darlehen bekommen könne. Meine Oma hat lebenslanges Wohnrecht in dem Haus, und ich hoffe natürlich, dass sie noch sehr lange leben wird! Von wem sollte ich dafür einen Kredit/Darlehen bekommen? Meine Oma selbst hat genug Schulden noch zu zahlen, und meine Onkel und Tanten haben alle selbst ein Haus abzuzahlen.


    Es war letztes Jahr in unserer Tageszeitung ein Artikel, den ich mir zum Glück kopiert hatte. Dort heißt es:
    "Ein Haus, dass von der Mutter oder Großmutter bewohnt wird, ist nach Auffassung des Obersten Sozialgerichtes beim Leistungsempfänger nicht als "zu berücksichtigter verwertbarer Vermögensgegenstand" im Sinne des §12 Abs. 1 SGB II anzurechnen. Im entschiedenen Fall ließ sich durch einen Verkauf des Hauses wegen des Nießbrauchs kurzfristig kein Verwertungserlös erzielen. Das Gericht hat den Standpunkt, dass in Fällen, in denen eine Verwertungsmöglichkeit vom Tod einer bestimmten Person abhängt, es in der Regel völlig ungewiss ist, wann die Verwertung tatsächlich mal möglich sein wird. Es entschied sich also zur Unverwertbarkeit und sprach ALG II als Zuschuss zu."
    (Aktenzeichen B14/7b AS 46/06 R- für diejenigen, die es interessiert :-)


    Tja, nun meine Frage: Kann ich mich auf dieses Urteil berufen?
    Ich muss gestehen, dass mich dieser Papierkrieg etwas annervt- wie bestimmt viele hier!


    Ich danke schon jetzt für eure Antworten!


    Die Holzliebhaberin