Beiträge von Ichhalt

    hallo, ich bin neu hier... hab aber einige frage und musste mich einfach mal anmelden....


    und zwar geht es darum, dass meine eltern mich vor die türe gesetzt haben während ich in einem arbeitsverhältnis stand. ich musste mir von heut auf morgen eine wohnung suchen und hab das billigste genommen. wohne seit 01.05. in dieser und bin leider wieder seit 01.06. arbeitslos. habe so gut wie garnichts verdient und konnte mir somit nicht mal möbel kaufen. das einzigste was ich habe bisher ist ein bett ein sofa und ein tisch....


    so nun zu meiner frage.... ich war bei der arge und habe meinen hartz antrag gestellt.... musste auch noch einen brief schreiben, warum ich ausgezogen bin, damit mir... vielleicht.. vielleicht auch nicht... die wohnung genehmigt wird... naja jedenfalls kam zufälliger weise noch eine bearbeiterin rein, die mit der bearbeiterin sprach die für mich zuständig ist... jedenfalls fragten sie mich dann ob ich beim jugendamt gewesen wäre... ich sagte ja war ich schon mehrmals, aber die haben mich auch nur an die arge verwiesen da ich schon über 21 bin.... sie sagte naja... die wissen auf dem jugendamt anscheinend auch nicht mehr was sie tun und sagte, da müssen wir eben einen bezugsschein schreiben....


    was ist mit diesem bezugsschein gemeint???? kenne mich mit dem alg 2 überhaupt nicht aus... :confused:



    ich danke euch schon mal für antworten...