Hallo,
nach 6 Jahren Ehe ist unsere gemeinsame Zeit am Ende des vergangenen Jahres zu Ende gegangen. Übrig geblieben sind unsere beiden kleinen Kinder (3 und 6 Jahre), die ich während der gesamten Zeit betreut habe, wobei ich meine gute Position auf Wunsch meines Mannes, der dieses Familienmodell gefordert hat, aufgegeben habe. Seit Januar nun stehe ich mit meinen beiden Kindern da. Unterhalt zahlt mein Ex zwar für die Kinder, für mich jedoch nicht. Er sagt, ich könne, und solle arbeiten. Jeder weiss, daß das nicht so leicht ist. Eine Halbtagsstelle zu finden, bei der die Flexibilität einer Mama mit zwei Kindern geboten wird. Bei uns auf dem Lande ist das mit der Betreuung schwierig. Private Betruung kostet ein Vermögen, und übersteigt das Gehalt einer Halbtagsstelle. Zusammenfassend leben wir drei seit Januar vom Kindergeld und vom Kindesunterhalt. Jeder kann sich vorstellen, daß das hinten und vorne nicht reicht. Jetzt habe ich mich am 1. Juni selbständig gemacht, und werde auch einen Gründungszuschuss erhalten. Um nun zu klagen, benötige ich Geld für die Prozeßkosten. Prozeßkostenhilfe wurde abgelehnt, da ich einsetzbares Vermögen (Haus, welches aber abgezahlt werden muss, und sich auch nicht so schnell verkaufen läßt, bzw. ein Umzug damit ich es vermieten könnte auch zu viel Geld kostet...) habe. Diese werde ich mir leihen müssen.
Das war der Hintergrund. Nun zu meiner Frage: Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt von Januar bis inkl. Mai? Und wenn ja, auch noch nach dem Juni? Wird der Gründugszuschuss, der ja zeitlich begrenzt ist, und eigentlich zur Gründung meines Unternehmens gedacht ist, angerechnet? Bevor ich gegen meinen Ex klage und mir hierfür große Summen leihe, möchte ich wissen, daß meine Klage aussicht auf Erfolg hat und ich nicht am Ende, nachdem ich dann die Kosten für Anwalt und Gericht, sowie das Geld welches ich mir in den vergangenen Monaten von Freunden leihen musste zurückgezahlt habe auf noch mehr Schulden sitze.
Danke,