Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Mit einem Netto von 1700 und 164 Euro Kindergeld habt ihr definitiv keinen Anspruch auf Transferleistungen.
    Zudem bekommst du ja auch noch 300 € Erziehungsgeld.
    Krankenversicherung des Kindes über den Vater ist möglich.


    Zitat

    Oder wär es besser bei meiner Oma weiter zu wohnen bis ich nach der Geburt wieder arbeiten gehen kann?Ich glaube so habe ich mehr Geld zum Leben oder?


    Nicht unbedingt. Der Vater müsste ordentlich an Alimente abdrücken und dich hält die Arge auf Sparflamme.
    Zudem riecht das mal wieder etwas nach Abzocke.

    Hallo!


    Zitat

    323 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (§ 20 Abs. 3 SGB II)
    287 EUR Euro für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (U25 Regelung, § 20


    Also die Regelsätze für euch drei sind zusammen: 933 €


    Hinzu kommt eine angemessene Miete. Hängt vom Bundesland/Landkreis ab. Aber es sind für drei Personen im Schnitt nur 550 Euro warm. Eine Pauschale für Warmwasser würde man bei euch zudem noch abziehen. Warmwasser zählen nicht zu den Kosten der Unterkunft.
    Von den 933 € werden das Nettoentgelt des Sohnes von der Ausbildung sowie das Kindergeld in Höhe von 164 € abgezogen. Bessere Nachrichten habe ich für euch leider nicht.

    Hallo!


    Da ihr augenscheinlich zur Zeit keine Hartz4-Empfänger seid, ist es abwegig zu versuchen, von der Arge eine Genehmigung zu einem Umzug einzuholen. Denn: die sind für euch derzeit nicht zuständig!
    Also zieht einfach um, beantragt dann am neuen Wohnort Hartz4 und wenn man euch die neue Miete nicht voll bezahlen wird und ihr den überfälligen Betrag sowieso selbst tragen wollt, dann soll das eben so sein.

    Hallo!


    Na das mit der Erstausstattung wird sicher schwer. Du hast doch sicher einen Mietvertrag mit deinen Eltern abgeschlossen. Ordentliche Leute wie ihr es seit, müsste da doch eigentlich drin stehen, dass die Wohnung möbliert angemietet wurde. Eine Kopie des Mietvertrages sollte ja bei der Arge vorliegen. Also wenn dem so ist, dann wird es auch mit der Erstausstattung klappen. Wenn nicht, dann sieht es mir eher nach Abzocke aus.
    Die Mietkaution kannst du von der Arge auf Darlehnsbasis bekommen.

    Hallo!


    Das Umziehen kann dir keiner verbieten. Aber du würdest, wenn du ohne Erlaubnis in eine andere und zudem teurere Wohnung ziehen würdest, damit rechnen müssen, dass du weder Kaution noch Umzugskosten geltend machen kannst und wahrscheinlich eine befristete Sperre aller Leistungen erhalten könntest. Und wie du schon richtig erkannt hast, die 80 €, die die neue Wohnung dann mehr kostet, musst du von der Regelleistung bezahlen. Es ist nicht damit zurechnen, dass die Arge die neue Miete voll übernimmt.

    Hallo!


    Zunächst brauchst du eine Genehmigung der Arge in Mecklenburg. Du solltest den Umzug auch begründen können. Etwa berufliche oder soziale Gründe wären angebracht.
    Aber auch die Arge in Thüringen muss ihr Einverständnis geben. Da wird es dann sicher noch problematischer. Ohne guten Grund holt sich kein Landkreis gerne Sozialfälle ins Land.
    Anderseits: Umziehen kannst du natürlich jederzeit, aber es wird keine Umzugshilfe geben und auch die Arge in Thüringen könnte dir dauerhaft Leistungen verwehren.

    Hallo!


    Das hört sich so an, als ob das Haus familienintern weit unter Wert verschleudert werden soll. Denn welcher normalegeneigte Käufer sollte deinen Eltern ein lebenslanges Wohnrecht zu einer so günstigen Miete anbieten. Da braucht man ja über 33 Jahre, um das Geld wieder drin zu haben. Normal sind ja Kaufpreise von 12 bis maximal 15 Jahren Kaltmiete. Es kann also sein, dass jemand vom Amt da mal genauer hinschaut. Verschleudern und Verschleiern von verwertbaren Vermögen führt immer zur Minderung oder Ablehnung von Leistungen nach Leistungen gemäß SGBII, oder im Falle deiner Eltern ist es dann ja die Grundsicherung und es greift das SGBXII.

    Hallo!


    Sicher noch in dieser Woche. also eher bis Mittwoch wirst du das Geld für August auf dem Konto haben, wenn alles gut läuft. Für den September gibt es dann am Montag, den 31.08. was auf's Konto.

    Hallo!


    Also wenn du 800 € Netto verdienst, dann sollte es kein Wohngeld geben. Selbst wenn die Miete zu zwei Teilen 344 € ist, also 688 € Gesamtmiete.

    Hallo!


    Solltest du nach dem Wegfall der Unterhaltsleistungen unter Existenzminimum fallen, wäre für dich als Rentnerin das Versorgungsamt zuständig. Allerdings gibt es bei denen auch nur das, was ein Hartz4-Empfänger ich Schnitt bekommt. Also etwa 359 Euro zum Lebensunterhalt und eine angemessene Wohnung für dich. Von den Erben solltest du nichts bekommen.

    Hallo!


    Also meiner Meinung nach nicht, denn er muss den Kredit ja auch wieder zurück zahlen. Zudem schreibst du ja, dass er kein Anspruch auf Hartz4 hat. Auch wenn er an einer etwaigen Mietübernahme durch die Arge an Hartz4-Leistungen partizipiert, so sollte der Kredit nicht als Einkommen für euch als Bedarfsgemeinschaft zählen.

    Hallo!


    Dir bleiben vom Verdienst die ersten 100 Euro anrechnungsfrei und von 101 bis 400 Euro behältst du 20 Prozent, also insgesamt 160 Euro, die mit deinen Hartz4-Ansprüchen verrechnet werden. Das heisst. dass dir 240 Euro vom Hartzgeld abgezogen werden.
    Zum Lohn: eigentlich hast du eine reelle Chancebzw.einen guten Grund, den Job abzulehnen. Ich kenne zwar den genauen Stundenlohn nicht, aber das hört sich nach unsittlichen Lohn an. Es gibt mittlerweile einige Gerichtsurteile, bei denen die Leistungsempfänger mit Erfolg gegen Löhne unter 5 Euro geklagt haben. An deiner Stelle würde ich deinem Sachbearbeiter/Fallmanager und den Arbeitgeber auf die Diskrepanz hinweisen und zunächst mit einer Klage vor dem Sozialgericht drohen. Sollten die dich dann weiterhin zwingen, den Job zumachen, dann würde ich an deiner Stelle tatsächlich klagen.

    Hallo!


    Natürlich können die dich nicht zwingen, eine Reha zumachen. Es geht nach so langer Zeit darum, die wieder gesund zu bekommen oder aber, dass du für dauerhaft arbeitsunfähig erklärt wirst und eine EU-Rente beantragen sollst.

    Hallo!


    Nein, wenn du eine Gas-Etagenheizung hast, bekommst du natürlich auch anteilmäßig Geld fürs Gas als Heizkosten. Und wenn es was vom Versorger zurück gibt, will die Arge natürlich auch ihren Anteil zurück haben.