Beiträge von Schrader170

    Hallo Gruni!


    Keep cool! Natürlich wollte ich dir die letzten 11 Stimmen aus dem Stimmbezirk Teveren 1 unterschlagen. Da der aber erst nach 21 Uhr mit der Auszählung fertig war und ich keine Lust hatte, noch länger zu warten, habe ich das Ergebnis halt bei 25 von 26 ausgezählten Bezirken reingestellt. Ist auf der Grafik aber auch klar zuerkennen.
    Nun sei aber nicht sauer, ist doch Sensationell, dass du 226 Stimmen bekommen hast, es gibt also 226 völlig Verpeilte oder halt witzige Spassbomben in Geilenkirchen. Ganz sicher aber gibt es mehr als 226 wahlberechtigte Hartz4-Beziher in einer Stadt wie Geilenkirchen, mit etwa 28 000 Einwohnern.
    Fakt ist doch, dass du als ewiger Querulant und Demonstrant bekannt ist, der seit Jahren auf dem Markt und vor dem Rathaus in Geilenkirchen nicht müde wird, zu erzählen, dass die Hartz4-Sätze zu gering sind. Deinem Aussehen und deinem Habitus nach, entsprichst du ja dem Klischee eines Hartz4-Empfängers und demzufolge hast du der Sache und dem Anliegen der Bedürftigen einen großen Schaden zugeführt. Ganz schlimm ist aber nun nach der Wahl und deiner grandiosen Niederlage folgendes:


    Zitat


    Das 1% der Wahlberechtigten Geilenkirchener die es begriffen haben, das tut mir leid - die anderen 99% nicht - die liegen auf Deinem Niveau.


    Alles klar! Da du mich ja in deinen Ausführungen auf das Übelste beschimpft hast(juckt mich nicht die Bohne), ist es aber typisch für einen Loser wie dich, nun die 99 Prozent der wahlberechtigten Personen Geilenkirchens zu beschimpfen. Klar, wer Grunert nicht wählt hat keinen Durchblick, hat kein Niveau und schnallt ehedem nichts! So kommst du mir vor!


    Hier aber gerne noch mal das amtliche Endergebnis:


    [Blockierte Grafik: http://i459.photobucket.com/albums/qq318/pumpbt/Bild776.jpg]


    Und wie vernünftig die Stadt Geilenkirchen nun wirklich bei den Ratswahlen gewählt hat, möchte ich auch nicht unterschlagen:


    [Blockierte Grafik: http://i459.photobucket.com/albums/qq318/pumpbt/Bild775.jpg]

    Hallo!



    Zitat

    Das Landessolzialgericht hat am 30.06.2009 unter AZ: L 2 SO 2529/09 entschrieden, dass die Arge den vollen Beitrag (reduzierten Beitrag wegen Hartz IV9 zum Basistarif in der Kranekn,- und Pflegeversicherung übernehmen muß.


    Stimmt, kannte das Urteil bis jetzt eben auch nicht. Damit ist meine Antwort hinfällig. Dann geh zur Arge und lege mit Begründung auf die Urteile des Landesgerichts Baden-Württemberg Einspruch ein.
    Es besteht ja die Möglichkeit das die Bundesanstalt Einspruch erhebt und die Sache zur Wiedervorlage vor dem Bundessozialgericht kommt.

    Hallo!


    In der Regel übernimmt die ARGE nur die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe(ca. 130 Euro). Möglicherweise könntest Du im Basistarif verbleiben, wenn die üblichen GKV-Kostensätze (ca. 150 Euro) nicht überschritten werden. Aber:
    Im Basistarif der privaten Krankenversicherung, der grundsätzlich in Frage kommt, kostet eine Versicherung im Jahr 2009 maximal 569,63 Euro im Monat. Wer allerdings Hartz IV empfängt, der zahlt nur die Hälfte, nämlich 284,82 Euro. Nun die 130 Euro von der Arge als Zuschuss, das entspricht dem Zuschuss, der auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Was bleibt, ist allerdings eine Finanzierungslücke. Und die beträgt immerhin 155 Euro.
    Letztlich bleibt ihr auf diese Kosten sitzen, denn seit dem 01.01.2009 gilt dummerweise:
    Wenn jemand privat versichert ist, in soziale Not gerät und Hartz IV empfängt, kann er dennoch nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Er bleibt Mitglied der privaten Krankenversicherung.

    Hallo!


    Da du als Hartz4er bei dem nun hinzugekommenen Einkommen Freibeträge hast( bei 400-500 netto sind das etwa 170 €) hast du doch nun mehr Geld zur Verfügung und demzurfolge keinen Anspruch auf Wohngeld.
    Es sei denn, du fällst mit deinen neuen Einkünften aus der Bedürftigkeit heraus hast und erhältst kein Hartz4mehr. Dann würdest du sicher Anspruch auf Wohngeld haben. Aber so wie es sich liest, gehen ja deine Hartz4-Bezüge weiter.

    Hallo!


    Die Arge zahlt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Und wenn du, aus welchen Gründen auch immer, eine Minderung dieser Kosten erzielen kannst, wie z.B. Minderung wegen Baulärm, Senkung der Nebenkosten u.v.m. dann musst du es der Arge mitteilen und man wird dir entsprechend weniger überweisen.

    Hallo!


    Also wenn du das erste Gehalt wirklich erst im Oktober aufs Konto überwiesen bekommst, so muss die Arge dir definitiv für den September das alte Hartz4-Geld in voller Höhe bezahlen. Weise deinem Sachbearbeiter auf das Zuflussprinzip hin. Es gibt keine andere Reglung, du bist dann 100Prozent im Recht!

    Hallo!


    Die Frage ist hier eigentlich nur: wann wird dir die erste Ausbildungsvergütung überwiesen? Sollte es, wie üblich noch im September sein, dann hast du in der Tat keinen Anspruch auf Hartz4 für den Monat September. Wenn das Lehrlingsgehalt aber erst im Oktober kommt, so müsste dir die Arge die vollen Bezüge für September zahlen. Es entscheidet also das Zuflussprinzip. Es müsste aber im Lehrvertrag stehen, wann die Zahlungen getätigt werden.
    Natürlich könnte die Arge dir ein Darlehen geben, aber einen rechtlichen Anspruch hast du nicht darauf.

    Hallo Philipp!


    Das Thema hatte ich mit ihr im alten Thread schon besprochen. Eine Auskunftsanfrage beim Landeseinwohnermeldeamt durch die Arge würde die Wahrheit mit einem Mausklick zu Tage bringen, ob sie einen Pass hat oder nicht.
    Ihre Arge weiss schon lange, dass sie einen Pass hat und auch dass sie gerne mal in der Weltgeschichte rumgurkt! Darum geht es, um Ortsabwesenheit.
    Sie kann ja vor einem Sozialgericht klagen. Der Richter wird dann gleich in der Einladung dazu auffordern, ihren Reisepass zum Termin mitzubringen.
    Sie muss sich auf Wunsch der Arge in jedem Fall mit ihrem Pass ausweisen.
    Eine weitere Diskussion ist in diesem Fall nicht von Nöten.

    Hallo!


    Mit einem 400-Eurojob zahlt der Arbeitgeber lediglich eine Pauschale von derzeit 30 Prozent.


    15 Prozent für Rentenversicherung
    13 Prozent für Krankenversicherung
    2 Prozent Steuern


    Damit erwirbt man keine Anwartschaftszeit beim ALG1. Wozu auch, ALG2 ist ja in jedem Fall höher.
    Du musstest also schon mindestens 401 Euro brutto verdienen. Dann würde man dir allerdings Beiträge für die Sozialkassen abziehen und dir würden etwa 320-330 Euro netto verbleiben.

    Hallo!


    Ja, natürlich kann er zur Arge mitkommen und es, falls gewünscht, auch schriftlich darlegen. Ihr sollt euch nur von den Sachbearbeitern/Fallmanagern nicht in die Pfanne hauen lassen. Gerade nach der Bundestagswahl ist damit zurechnen, das die Ämter eine rigidere Gangart einlegen werden um Sparziele und Vorgaben auch mal wirklich zu erreichen.

    Hallo!


    In der gesetzlichen Reglung zur Anerkennung einer Wohn-und/oder Bedarfsgemeinschaft ist die Wohnungsgröße nicht relevant.
    Der Vermieter sollte lediglich darüber informiert sein, dass du als Freundin dort eingezogen bist. Eine Handhabe dagegen hat er sowieso nicht. Es steht zwar in den Meisten Mietverträgen, dass eine Untervermietung der Zustimmung des Vermieters bedarf, aber er kann es in eurem Fall ehedem nicht verhindern.


    Hier mal der Gesetzestext zur Bedarfsgemeinschaft:


    Hallo!


    Das o.k. der Arge in NRW hast du ja. Eigentlich brauchst du lediglich einen Untermietvertrag mit ihm machen und selbigen bei der Arge einreichen und erklären, dass ihr eine Wohngemeinschaft bildet. Dann natürlich deine eigenen Unterlagen.
    Nach 12 Monaten wird die zuständige Arge von sich aus auf Euch zukommen und verlangen dass ihr gemeinsam einen Antrag stellt, oder wenn sein Netto augenscheinlich ausreichend für zwei ist, dann verfällt dein Anspruch ehedem. Aber denke dann auch daran, dass du ab diesem Zeitpunkt nicht mehr krankenversichert bist. Du müsstest dann theoretisch den Grundtarif deiner derzeitigen Krankenkasse nehmen und selbst bezahlen. Kostet etwa 140-150 €. Oder ihr seit in einem Jahr glücklich verheiratet und du bist dann bei deinem Mann Familienversichert.
    Noch wahrscheinlicher ist allerdings, dass du in 12 Monaten schon lange wieder im Westen zurück bist!;)

    Hallo!


    Mehrfamilienhaus! Das hört sich nach Mieteinnahmen an.
    Über den Daumen gepeilt hat eine 4-köpfige Familie etwa 1800 € Hartz4-Anspruch. Da ist eine angemessene Wohnung schon enthalten. Wenn man nun auch noch zweimal Kindergeld von dann gesamt 324 € abzieht, dann solltest du nicht mehr als1500 € Mieteinnahmen haben. Aber dann bist du und die Familie noch lange nicht krankenversichert.
    Und da es sich ja bei dem Mehrfamilienhaus um verwertbares Vermögen hält, müsstet ihr das erstmal verkaufen und vom Erlös leben(bis zu bestimmten altersabhängigen Vermögensfreibeträgen). Auch dann seit ihr noch nicht krankenversichert.
    Also so oder so, es sieht schlecht aus mit Hart 4-Ansprüchen.:(

    Hallo!


    Ich sehe da kein Problem. Du ziehst da einfach für die drei Monate mit ein und ihr werdet weiterhin als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Gibt halt nur weniger Geld, weil auch weniger Miete. Aber die zweimal 323 Euro Regelsatz stehen euch auch weiterhin zu!

    Hallo!


    Zitat

    Ich mein ich lass die GEZ leute auch nicht in meine Wohnung, selbst wenn ich bezahlt habe.


    Wer in Deutschland GEZ-Gebühren bezahlt oder befreit ist, der bekommt eigentlich nie Besuch von den GEZ-Häschern. Wir haben 50 Millionen Haushalte in Deutschland, da bräuchten die ja Jahre um wenigstens jeden Haushalt einmal zukontrollieren. Die GEZler gehen nur in die Haushalte die nicht zahlen. Wozu gibt es denn Einwohnermeldeämter.
    Zum Thema Pass: da fällt mir dieser Thread ein:




    http://www.sozialleistungen.in…bei-algii-bezug-9203.html


    Mir kommt die Sache so vor, als ob du die Sache mit der Passeinsicht und der Arge hier nochmals unter einen anderen Namen aufwärmen tust.:confused:

    Hallo!


    Liest sich so als ob er ein Sozialbetrüger ist. Wer nun der Besitzer ist, Mutter oder Sohn, das steht im Grundbuchamt. Die Arge hat das sicher schon geprüft.
    Die Kaution ist keine Einnahme, das er diese bei einer Bank hinterlegen muss. Nach wie vor seit ihr der Besitzer der Kaution.
    Wenn er Euch Sachen als Abstand verkauft hat, dann wären es in der Tat Einnahmen, die er als Hartz4-Bezieher der Arge hätte melden müssen.
    Und wenn alles auf den Namen der Mutter läuft, wird man ihm nur schwer beikommen.
    Ihr könnt ihn mittels einer Zivilklage verbieten lassen, dass er über Gebühr in eure Privatsphäre eindringt, egal ob nüchtern oder betrunken.