Hallo Roeschen!
Hier auf dieser Seite finde ich auch keinen. Aber der hier geht ja auch:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Schrader
Hallo Roeschen!
Hier auf dieser Seite finde ich auch keinen. Aber der hier geht ja auch:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Schrader
Hallo Siegfried!
Bei 2700 Brutto und dann noch die Steuerklasse 3 (wenn es Steuerklasse 4 sein sollte, gibt es ja einigen zurück) ist Dein Nettoeinkommen mit Sicherheit zu hoch. Falls die Miete sehr hoch sein sollte, musstet Ihr Euch eine preiswertere Wohnung suchen. Hunde sind bei Hartz4 nicht relevant, es sei denn, als Blindenhunde o.ä.
Schrader
Hallo!
Ist bei der Eikommenslage sicher ein Grenzfall. Wenn das alles an Einkommen ist, würde ich es probieren und einen Antrag stellen. Sollte aber noch Kindergeld und/oder Unterhaltsleistungen für die Tochter zukommen, liegt Ihr wahrscheinlich über Existensminimum.
Schrader
Hallo Magda!
Natürlich zählt das Gesamteinkommen der in der Wohnung lebenden Personen. Auch ich denke, dass bei dieser Einkommenshöhe kaum Wohngeld bewilligt wird. Aber probieren geht über studieren. Hier mal ein Wohngeldrechner:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
Gebt mal Eure Daten ein und dann werdet Ihr ja sehen, ob da etwas rüber kommt.
Schrader
Hallo Panda!
Bei 390 Euro Verdienst kannst Du 158 Euro Netto für Dich einbehalten. Keinen Einfluss auf den Einbehalt hat die Anzahl der Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft, noch hat der Nebenverdienst und dessen Höhe irgendeinen Einfluss auf die Berechnung der Wohnkosten.
Schrader
Hallo Mücke!
Hier mal was gegoogeltes zum Thema:
ZitatAlles anzeigenWer in einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft privat versichert ist, muss seine Versicherung nicht kündigen, nur weil sie ALG II bezieht. Er kann innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des ALG II - Bezuges einen Befreiungsantrag stellen. § 8 SGB V stellt hierfür jedoch Bedingungen auf: So darf der privat Versicherte in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein und muss eine private Krankenversicherung nachweisen, deren Umfang mindest den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der Befreiungsantrag ist unwiderruflich!
Die Träger des Arbeitslosengeld II beteiligen sich auch an den Beiträgen zur privaten Kranken – und Pflegeversicherung, allerdings nur in Höhe des Pauschalbetrages, den sie auch an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, also 140 Euro pro Monat für Kranken – und Pflegeversicherung.
Es ist also zu überlegen, ob nicht die gesetzliche Krankenpflichtversicherung die bessere Alternative ist!
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die private Krankenversicherung bestand, weil man selbständig oder Freiberufler war oder ist.
Sogar über 55 – jährige Personen, die in den letzten 5 Jahren immer privat versichert waren, können im ALG II – Bezug in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, vgl. § 6 Abs. 3a SGB V.
Schrader
Hallo Hartz4Ticket!
Meine Fragen erstmal: wie alt bist Du, Hast du Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft und wie hoch war die Auszahlungssumme der Versicherung! Gab es zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch anderes Vermögen?
Schrader
Hallo MichaDavid!
In einem muss ich Dich korrigieren. In Berlin spielt nicht die Größe der Wohnung einen Rolle, sondern lediglich die Höhe der Bruttowarmmiete:
Haushaltsgröße Mtl.
Bruttowarmmiete in
€
1-Personen-Haushalt 378,-
2-Personen-Haushalt 444,-
3-Personen-Haushalt 542,-
4-Personen-Haushalt 619,-
5-Personen-Haushalt 705,-
Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50,- €.
Da sollte Eure Miete nicht 619 Euro signifikant übersteigen, denn bald nach der Geburt Eures zweiten Kindes wird Euch das JobCenter auffordern, nach einer preiswerteren Wohnung Ausschau zuhalten.
Schrader
Hallo!
Richtig gerechnet. Du darfst also 230 Euro einbehalten. Sicher ist es keine schlechte Idee, die Arbeit anzunehmen. Aber ich bleibe dabei, dass es wenig sinnvoll ist, auf einen vom Staat subventionierten Job zu sitzen. Zudem bindest Du Ressourcen, die Du eigentlich bei der Suche nach einem richtigen Job benötigst, an den subventionierten Arbeitsplatz. Nach meiner Ansicht wird dich das nicht wirklich weiterbringen. Das ist aber bei nahezu 99 Prozent der Maßnahmen, die Von den Arbeitsämtern/JobCentern initiiert werden so. Die Leute sollten lieber Bewerbungen schreiben, Jobangebote prüfen und mehr Eigeninitiative entwickeln, als irgendwelchen Scheiß/Scheinbeschäftigungen nachgehen.
Schrader
Hallo!
Hier nochmal zum Thema Nebenverdienst:
ZitatZur Ermittlung der Freibeträge wird nur das Bruttoeinkommen herangezogen. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro € (pauschal). Wer also nur 100 € im Monat dazuverdient, kann dieses Nebeneinkommen vollständig behalten! Der Erwerbstätigenfreibetrag beträgt zusätzlich für jeden Euro über 100 €:
- bis 800 € gelten 20 % (0,20 € von 1 €)
- von 800 bis 1.200 € gelten 10 % (0,10 € von 1 €)
- von 1.200 € bis 1.500 € gelten weitere 10 %,
jedoch nur für Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (0,10 € von 1 €). Darüber liegendes Einkommen (netto) wird voll angerechnet!
Schrader
Hallo!
Zum Thema Zuverdienst:
ZitatZur Ermittlung der Freibeträge wird nur das Bruttoeinkommen herangezogen. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro € (pauschal). Wer also nur 100 € im Monat dazuverdient, kann dieses Nebeneinkommen vollständig behalten! Der Erwerbstätigenfreibetrag beträgt zusätzlich für jeden Euro über 100 €:
- bis 800 € gelten 20 % (0,20 € von 1 €)
- von 800 bis 1.200 € gelten 10 % (0,10 € von 1 €)
- von 1.200 € bis 1.500 € gelten weitere 10 %,
jedoch nur für Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (0,10 € von 1 €). Darüber liegendes Einkommen (netto) wird voll angerechnet!
Kindesunterhalt wird auch angerechnet. Und Anspruch auf Wohngeld hast Du nur bei einem abgelehnten Hartz4-Antrag.
Meine persönliche Meinung: Wenn dein neuer Job vom Arbeitsamt bezuschusst wird, kannste das vergessen. Spätestens dann, wenn die Förderung vom Amt ausläuft stehts Du wieder auf der Strasse. Dein Arbeitgeber ist sicher nur ein Abzocker von Fördergeldern. Such dir lieber gleich einen sich selbst tragenden Job. Ich weiss aber auch wie schwer das ist.
Schrader
Hallo!
So stimmt das alles. Es gelten aber noch Ausnahmen:
Überschreitung + 10 % möglich, wenn
o Alleinerziehende oder
o Mind. 15 Jahre in der Wohnung oder
o Wesentliche soziale Bezüge (Schulweg, Kita…) oder
o Über 60-Jährige oder
o Schwangere oder
o Wenn kostendeckende Einkünfte absehbar
Schrader
Hallo Tanja!
Als ALG1-Bezieher darfst Du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ich denke, dass bei einem Lohn von 800 Euro sicher eine längere Arbeitszeit angesagt ist. Es sei denn, du hast einen Stundenlohn von jenseits 13 Euro. Zudem darfst Du nur 165 Euro behalten. Der Rest würde mit den ALG1-Bezügen verrechnet werden. Wahrscheinlich würdest Du dort weiter arbeiten gehen und Dir und deinem Kind den Rest zum Lebensunterhalt vom Jobcenter als ALG2 holen müssen. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld würde dann allerdings aufs ALG2 angerechnet.
Schrader
Hi Kathe!
Also wenn du bis zum 16.06. ALG1 bezogen hast hat das Arbeitsamt für den Monat Juni auch Beiträge bezahlt. Damit bist Du für den gesamten Monat Juni krankenversichert.
Und selbst im Juli bist Du krankenversichert, weil weil in der gesetzlichen Krankenversicherung 1 Monat Nachversicherungspflicht besteht. Das heisst also, ohne dass ein Pfennig Beitrag geflossen ist. Lass DIch von den unfähigen Jobcenter-Mitarbeitern nicht meschugge machen.
Schrader
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Hallo!
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