Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Eine sehr komplizierte Angelegenheit. Am besten ist, wenn du zu eurem Sachbearbeiter/Fallmanager gehst und die Sache dort ansprichst und dich beraten lässt.

    Hallo!


    Ich sehe das so, dass deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig sind. Wenn du 25 Jahre alt bist, kannst du Hartz4 und die Bezahlung einer angemessenen Wohnung beantragen.
    Nur bei schweren sozialen Verwerfungen innerhalb deiner Familie könntest du unter Umständen früher derartige Leistungen beziehen.

    Hallo!


    Zitat

    Das problem ist, dass meine mutter krank ist und arbeitslos geworden.


    Damit fällt deine Mutter schon mal aus der Unterhaltspflicht dir gegenüber raus, da sie offensichtlich nicht Unterhaltsfähig ist.
    Und dein Vater ist dir, da du noch keine Ausbildung gemacht hast, voll Unterhaltspflichtig, gemäß Düsseldorfer Tabelle. Wenn er nicht freiwillig zahlt, dann gibt es nur den Weg der Klage vor dem Familiengericht für dich.


    Und nun noch eine persönliche Meinung zu dir: wenn du mein Sohn wärst und hättest mit 23 Lebensjahren nichts in die Reihe bekommen, würdest du einen gewaltigen Tritt in den Arsch bekommen, aber keinerlei finanzielle Unterstützung. Daran gewöhnst du dich nur ganz schnell und denkst, das Leben ist schön, solange andere für dich aufkommen.

    Hallo!


    Du bist grundsätzlich einen Monat beitragsfrei nachversichert. Hier der Gesetzestext:


    Zitat

    SGB V § 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs


    (1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1. (3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.


    Aber ich würde an eurer Stelle schon mal die Familienversicherung des Ehemanns ankurbeln.

    Hallo!


    Da die Arge ja die Miete inkl. Stromkostenvorschuss an den Vermieter überweist, ist eine Kürzung der Regelsätze folglich richtig und notwendig.
    Wie hoch diese Kürzung ausfallen darf, darüber streiten sich die Leute auch schon mal vor Gericht. Pro Person werden in der Regel 20 € monatliche Stromkosten unterstellt. Aber was ihr jetzt zu viel bezahlt, bekommt ihr ja dann mit der Jahresabrechnung wieder zurück.
    Wenn ihr dennoch der Meinung seid, dass die euch zu viel vom Regelsatz abziehen, dann müsst ihr Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

    Hallo!


    Habt ihr nun eine elektrisch betriebene Heizung?


    Wie dem auch sei, wenn die Betriebskostenabrechnung(inkl.Stromabrechnung, muss ja separat ausgewiesen werden) kommt, dann sollten evtl. von euch zu viel gezahlte Abschläge euch gutgeschrieben werden. Also praktisch so, wie es ist, wenn man die Jahreabrechnung von seinem örtlichen Versorger bekommt. Die anderen Kosten der Nebenkostenabrechnung werden mit den laufenden Kosten der Unterkunft verrechnet.

    Hallo!


    Ist soweit richtig, denn Stromkosten zählen nicht zu den Kosten der Unterkunft. Einzige Ausnahme ist hier: wird die Heizung elektrisch betrieben(z.b. Nachtspeicherofen), dann gibt es sozusagen als Heizkostenanteil einen Strompauschale datz.

    Hallo!


    Nach dem von mir erwähnten Grundsatzurteil eigentlich schon. Aber auch bei Anwendung des Grundsatzurteils bei deinem Bruder stellt sich weiterhin die Frage der Angemessenheit des Wohnraumes.
    Sicher sind 70 qm nicht viel für einen Erwachsenen mit drei Kindern Besuch an den Wochenenden, Aber ob die Arge bereit ist, monatlich 650 € Warmmiete zu überweisen? Das ist doch recht viel und bedarf sicher der Einzelprüfung.
    Ich könnte mir vorstellen, dass die Arge, aus meiner Sicht zu Recht, damit argumentieren könnte, dass die 40km Entfernung keine große Distanz darstellen(sind auch leicht zu überbrücken) und eine Übernachtung der Kinder an den Wochenende demzufolge nicht nötig ist.

    Hallo!


    Eigentlich muss man als Hartz4-Empfänger dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Da du das als Praktikant ganz sicher nicht bist, könnte man dir die Hartz4-Bezüge streichen. Somit würdest du werder Renten,- Arbeitslosen,-Pflege,-noch Krankenversichert sein.
    Ob es da nur um die Unfallversicherung geht, kann ich mir nicht vorstellen.

    Hallo!


    Ja, aber ich habe vergessen zu erwähnen, was meine beiden Vorschreiberinnen, Kitty und Lirafe, bereits erwähnt haben: auch wenn ihr keinen Pfennig Vermögen besitzen würdet, bei einem Nettozufluss von 1400Euro aus deiner Rente, hättet ihr ehedem keinen Anspruch auf Hartz4.


    Der Regelsatz für Euch beide ohne Kinder wäre 2 mal 323 Euro sowie eine angemessene Miete für zwei Personen die im BUndesdurchschnitt sicher nicht über 500 Euro warm sein sollte. Also wären die Gesamtansprüche für euch lediglich bei 1146 Euro maximal.
    Also ist eine Vermögensverschleierung in eurem Fall völlig sinnlos.


    Ich würde an Eurer Stelle sofort nach Spanien auswandern uns zunächst mal von den Renteneinkünften deines Mannes Leben.Das wäre immernoch billiger, als hier in Deutschland zubleiben. Zumal ihr euch nach dem Auszug der Kinder ehedem eine neue Wohnung suchen müsstet, denn ich denke bei 600 Euro kalt plus Nebenkosten, dürfte da allemale weit über 800 Warmendmiete rauskommen. Solltest du dann die 65 Jahre erreicht haben habt ihr dann ein schönes Zubrot mehr.

    Hallo!


    Zitat

    wie würde es aussehen wenn mein eheman unsere geldmakrtfond zb. auf unseren sohn überträgt und oder auch sein pkw auf ihn überschreibt? könnten die dann irgendwas rückwirkend machen, weil ich ja die kontoauszüge von vor 3 monaten vorzeigen müsste?


    Macht das bloß nicht. Die prüfen eure Vermögensverhältnisse unabhängig von den 3 Monaten Kontoauszügen mindestens 3 Jahre rückwirkend! Da habt ihr keine Chance! Dann ist die Wahrheit nur noch einen Mausklick entfernt und man würde euch unterstellen, Vermögen verschleudert und verschleiert zu haben. Zudem musst ihr ja auch beim H4-Antrag angeben, ob ihr Vermögen verschenkt, gespendet oder ähnliches habt. Falschangaben können eine Straftat darstellen. Der Staat ist zwar leicht zubescheissen, aber daran hättet ihr früher denken sollen. Es gibt keine Möglichkeit für euch, da noch was zudrehen.

    Hallo!


    Sicher kannst du dir in dem Haus eine eigene Wohnung mit deinen Kindern nehmen. Aber wie schon gesagt, es sollte eine klare räumliche Trennung zu der Wohnung deines Ex-Mannes sein, sonst kommt die Arge evtl. noch darauf, euch was zu unterstellen.