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Beiträge von Schrader170
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Hallo!
Also der Stichtag war ja der 17.02.20026. Aber ob die nun einen Unterschied zwischen Haupt-und Nebenwohnsitz machen, das weiss ich nicht. Hast Du denn ein Mietvertrag, aus dem eindeutig hervorgeht, dass dieser im Jahre 2004 abgeschlossen wurde?
Anderseits warst Du ja im Jahre 2006 noch kein Sozialfall und brauchstest damals auch keine Genehmigung zum Auszug aus der elterlichen Wohnung. Also ich denke, die Chancen stehen gut!Schrader
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Hallo!
Zitatder soziale aufstand steht vor der tür, und ich vorneweg.
Das höre ich nun schon 30 Jahre! Und darauf wirst Du noch 30 Jahre warten müssen.;)
Schrader
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Hallo!
Also solange du der Arge nicht vorweisen kannst, dass sich durch einen Umzug von Krefeld nach Wuppertal auch Eure berufliche und finanzielle Situation nicht nachhaltig verbessert, wird man dein Umzugsersuchen kaum stattgeben. Du solltest schon einen festen Arbeitsplatz und eine angemessene Wohnung in Wuppertal vorweisen können.
Schrader
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Hallo!
Ach auf einmal doch auf Honorarbasis. Bekommt sie dann überhaupt noch einen Lohnkostenzuschuss von Arbeitsamt?
Und wenn du 800 Euro als Honorareinkünfte hast, kann die Arge ja den Spieß umdrehen und sagen, die 800 Euro ist Dein Gehalt als vermeidliche Selbstständige und der Rest, der dir zum Existenzminimum fehlt, den bekommst du als Aufstocke. Dann müsstest du dich privat krankenversichern, bräuchtest einen Steuerberater und was weiss ich noch alles. Na ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen. Sprich die Sache lieber noch mal mit deinem Fallmanager ab.Schrader
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Hallo Angel!
Ich finde, dass das so wie du es formuliert hast recht ordentlich ist. Du hast dich klar und deutlich ausgedrückt. Selbst der größte Depp müßte verstehen, worum es geht. Und schließlich sind wir ja keine Juristen oder Verwaltungsfachangestellte!
Schrader
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Hallo!
Da du mit deiner Freundin in einer Wohnung lebst, zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft. Demzufolge würde bei einem Hartzantrag auch ihr Einkommen und ihre Vermögensverhältnisse in die Berechnung mit einbezogen!
Schrader
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Hallo!
Wie viel deine Eltern verdienen dürfen, hängt von ihren derzeitigen Lebensumständen ab. (z.B.neu verheitatet,Unterhaltspflicht gegenüber dritte usw,) Und wenn dein Vater per Gerichtsbeschluss dir gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verurteilt wäre und nicht zahlt, musstest Du wiederum gegen deinen Vater klagen.
Zur Bedarfsgemeinschaft: richtig, wenn du als unter 25jäh. Nicht mit einem Elternteil zusammen wohnst, bildet ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft. Solltest Du nun zu Deiner Mutter zurück ziehen, würde bei der Ermittlung deines Existenzminimums ihr Einkommen mit berücksichtigt. Falls es Deine Mutter nicht so dolle hat, würde sie evt. Hartz4-Empfängerin mit allen Konsequenzen, wie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder die Teilnahme an diversen arbeitspolitischen Maßnahmen. Also las das mal lieber sein.
Schrader
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Hallo Alexa!
Zusammenziehen könnt ihr sofort, aber Leistungen von der Arge bekommt ihr nicht vor dem vollendeten 25.Lebensjahr. Es scheint ja auch keine soziale Notwendigkeit wie Schwangerschaft oder häusliche Gewalt zu bestehen. Es wird in Eurem Alter immer die Einkommenssituation der Eltern berücksichtigt. Selbst wenn einer von Euch Bafög beantragen sollte.
Schrader
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Hallo Alexa!
Da ihr beide unter 25 Jahre alt seid und ganz offensichtlich noch bei Euren Eltern wohnt, habt ihr keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung geschweige dennHatz4.
Schrader
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Hallo!
Ganz schwierige Frage. Hartz4 sicher nur dann, wenn du den Job aufgibst und unter Existenzminimum rutschst.
Sozialamt kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn du zählst ja als arbeitsfähig, also mehr als 3 Stunden täglich.
Wenn Deine täglichen Besuche im Krankenhaus den Heilungverlauf des Kindes positiv beeinflussen, also eine medizinische oder psychologische Notwendigkeit der Besuche besteht und das Krankenhaus dir das bestätigt, könnte eventuell die Krankenkasse einen Fahrtkostenzuschuss gewähren.
Ruf mal bei deiner Krankenkasse an und lass dich beraten.Schrader
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Hallo Lirafe!
ZitatIch sehe und kenne das anders als Schrader 170. Eltern müssen ihren Kindern nur eine Ausbildung finanzieren.
Ja, aber wenn das Kind nach der Ausbildung arbeitslos ist oder einen zweiten Bildungsweg bestreitet, ohne finanziell auf eigenen Beinen zustehen, müssen die Eltern bis zum 25. Lebensjahr ran. So war es bei meiner Tochter. Es geht hier nicht um die Finanzierung der Ausbildung(en), sondern um die Finanzierung des laufenden Lebensunterhalts.
Schrader
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Hallo!
Willste die Sachen privat kaufen, oder bei einem Gebrauchtwarenhändler?
Bei Privatkauf kannst Du ja keine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen.Schrader
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Hallo!
Der letzte abgelehnte Bescheid von Hartz4 ist ja nicht aktuell genug. Das mit der leeren Lohnsteuerkarte ist heute , wo alle elektronisch erfasst wird, so ein Ding. Zudem könnte Dein Vater ja selbstständig sein.
Mir ist eingefallen, dass ich bei meiner Tochter damals den Bescheid über die Einkommenssteuer des Vorjahres von Finanzamt vorlegen musste. Vielleicht reicht denen das ja!Schrader
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Hi!
Dann könntest du einen Untermietvertrag mit den Freunden machen und auch Anteilmäßig Miete beantragen. Aber da Du unter 25 bist, würden erstmal die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geprüft. Da führt kein Weg dran vorbei. Es sei denn, bei deinen Eltern wäre nichts zu holen. Tut mir leid, aber anders geht es meiner Meinung nach nicht.
Schrader
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Hallo!
Richtig ist vielleicht, dass die Arge nicht jedem Bürger in Deutschland bescheinigen muss, dass er kein Leistungbezieher ist, aber du schreibst:
ZitatDaher ist sein Antrag auf ALG II abgelehnt worden.
Dem Bafög-Amt sollte doch der abgelehnte Hartz4-Antrag deines Vaters reichen? Da der scheinbar nicht aktuell genug ist, müsste dein Vater halt einen neuen Antrag stellen, so traurig das auch ist.
Schrader
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Hallo Xale!
Keine Angst, so schnell schießen die Preußen nicht. Mach mit denen mal schnellstmöglich einen Beratungstermin. Dann erkläre denen alles. Es kann ja auch sein, dass sie dir nicht oder nicht alles Glauben. Und Maßnahmen wie die Wohnung stürmen und euch da rausholen, dazu bedarf es schon richterliche Beschlüsse. Es sei denn, Gefahr ist am Verzuge. So sieht es ja nun glücklicherweise nicht aus. Aber wie ich schon schrieb. Familiengericht, Familienpsychologen, Betreuer, Gutachten und was weis der Geier was da alles noch kommen kann. Diese Mühle wird leider ganz langsam mahlen. Aber lasst Euch nicht unter kriegen.
Schrader
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Hallo Chacharel!
Na ich hab ja eine Tochter in Deinem Alter. Die hatte (hat)auch so ihre Probleme mit dem Jobfinden und der Familie und dem Freund. Da wäre von unserer Seite auch keiner froh, wenn sie von Berlin aus in die Provinz müsste, nur der Arbeit wegen. Ich glaube Dir, dass du ohne Freund und Familie in einem anderen Ort nicht glücklich wirst.
Aber es heißt ja nur:ZitatDa ich noch nicht 25 bin, muss ich mich deutschlandweit zur Verfügung stellen.
Du hast ja selbst einige Zeit bei der Arge gearbeitet. Dann solltest Du doch wissen, wie die Leute dort ticken. Nimm das also deiner Fallmanagerin nicht allzu übel. Und dann schreibste halt mal ein paar Bewerbungen bundesweit und tust so als ob. Und wenn die Dich zu einem Vorstellungsgespräch schicken, dann wirst du wohl in der Lage sein, eine schlechte Figur abzugeben.
Ich will dich durchaus nicht dazu verleiten, Arbeit abzuwehren, aber sehr schwer ist so was eigentlich nicht. Denk mal drüber nach und sei nicht so geknickt.
Alles Gute für deine Zukunft!Schrader
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Hallo schnuffelchen!
Wenn du von dir aus den Job nicht annimmst, wird dir die Arge mit Sicherheit Leistungen kürzen.
Mein Vorschlag also: reden mit deinem potentiellen Arbeitgeber/ Chef und mache dem klar, dass das nicht der richtige Job für Dich ist. Kein Arbeitgeber hat Interesse an einem wiederwilligen schlecht motivierten Mitarbeiter. Also bitte ihm, dass der der Arge mitteilt, dass Du nicht die geeignete Mitarbeiterin für diese Tätigkeit bist., ohne jedoch die Gründe bei dir persönlich zu suchen. So was soll es ja in der tat auch im richtigen Leben geben.Schrader
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Hallo!
Sicher gibt es Möglichkeiten wie betreutes Wohnen oder Pflegefamilien, gerade für deine jüngere Schwester. Aber mit langen Kampf meine ich dann halt auch, dass dann vieles vorm Familiengericht ausgetragen werden wird. Und die Arge könnte eventuell Dir, aber wahrscheinlich deiner kleinen Schwester keine Hilfe zukommen lassen. Man muss das ja immer im Zusammenhang mit deiner Schwester sehen. Ich halte als erste Anlauf-und Beratungsstelle das Jugendamt für das geeignete!
Scheader