Beiträge von Schrader170

    Hallo!
    Die Mieterhöhung muss vorher angekündigt werden, die Mieter müssen zustimmen oder haben Sonderkündigungsrecht, aber die eigentliche Mieterhöhung kann natürlich erst nach Abschluss der Bauarbeiten in Kraft treten. Meiner Meinung nach müsstet ihr auf Grund des Umfangs der Sanierungsarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen, also Wohnwertminderung (keine Bad-und Toilettennutzung) sogar eine Mietminderung während der Bauarbeiten bekommen.
    Und der gesamte Vorgang muss vom Vermieter schriftlich dokumentiert werden. Ihr habt einen Anspruch
    auf diese Dokumentation. Geh doch nochmal zu deinem Vermieter vorsprechen.


    Schrader

    Hallo!


    Also wenn in deinem Mietshaus:


    Zitat

    heizungen, fenster, küche, bad, rohre, aussenfassade, das volle Programm.


    saniert wird, dann habt ihr auch ein Schreiben vom Vermieter mit der entsprechenden Ankündigung bekommen. Zudem sind da ja auch umlagefähige Modernisierungen bei, die eine Mieterhöhung rechtfertigen. Da müsst ihr sogar zugestimmt haben. Also suche nochmal in deinen Unterlagen.
    Warum will denn dein Vermieter keine Bestätigung über die Modernisierung ausstellen? Manchmal ist es schon komisch.


    Schrader

    Hallo!


    Aber nur, wenn du die gesamte vom Amt zum Möbelkauf bewilligte Summe als Anzahlung nutzt.
    Der Kredit, den du damit praktisch beim Möbelhaus oder dessen Hausbank aufnimmst, geht der Arge nichts an.


    Schrader

    Hallo!


    Ich verstehe deine Frage nicht.
    Du erhältst also ein geringes ALG1(unterhalb deines Existenzminimums+ Wohnkosten) und hast dazu ergänzend ALG2 beantragt und das wurde dir auch bewilligt. Beides zusammen sollten die Kosten für deine Wohnung und 351 Euro (ab Juli 359 Euro) nicht übersteigen, sofern du Single bist und keine Kinder hast. Einen Freibetrag gibt es da nicht. Sollte man dir versehentlich den vollen Hartz4-Beitrag überwiesen haben, dann müsstest du den Betrag vom ALG1 natürlich zurück zahlen. Aber keine Angst, die werden sich in diesem Fall ganz sicher recht schnell bei Dir melden. Also wenn es evt. zu viel sein sollte, gib es bitte nicht aus. Spätestens mit den Zahlungen für den nächsten Monat kassieren die Leute vom Amt das dann wieder ein.


    Schrader

    Hallo!


    Nein, unter gewissen Umständen kannst und wirst du natürlich weiterhin über die Arge versichert sein. Ich hab mal nur richtig schwarz gemalt. Da du ja gleich mit dem Kind krank warst, kann ich deinen Arbeitgeber schon verstehen, dass er dich lieber auf Honorar einstellen will. Da braucht er nähmlich keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Du musst nun mal eine Entscheidung treffen.


    Schrader

    Hallo!


    Na dann ziehe doch in das Kuhdorf. Wenn Du meinst, das von dort aus die Chancen auf einen gutbezahlten Job besser sind, musst Du es natürlich machen.
    Ich sehe schon dass du sehr Verzweifelt bist, aber ich denke mir, dass dieser Plan nicht aufgeht.


    Schrader

    Hallo!


    Zitat

    es gibt aber doch die Möbel billiger über eine soziale Einrichtung zu bekommen oder nicht?


    Ja, sicher, aber nur wenn du bisher keine Wohnung hast, also wenn es sich praktisch um eine Erstausstattung handelt, dann kannst du einen Antrag auf Beihilfe für Möbel stellen. Den Antrag erhältst Du bei der Anmeldung im JobCenter.


    Schrader

    Hallo!


    Ich hab mal gegoogelt:


    http://www.welt.de/welt_print/article1579646/Hartz_IV_Groessere_Wohnung_bei_Kinderbesuch.html


    (SG Aachen, Az: S 14 AS 80/07)





    Schrader

    Hallo!


    Eigentlich ist ja Hartz4 nicht pfändbar. Aber die Bank schert das sicher wenig. Rede mit deinem Sachbearbeiter und frage, ob du das Geld nicht von der Arge in bar bekommen kannst. In Berlin steht ja in jedem Arbeitsamt ein Geldautomat für derartige Fälle. Zudem solltest du dich mit deiner Hausbank zusammen setzen und eine einvernehmliche Lösung für deine Schulden finden.


    Schrader

    Hallo!


    Also soll dir die Arge lediglich die Anzahlung bezahlen. Den Rest willst du dann Abbstottern. Oder willst du vom Geld der Arge nur die Anzahlung leisten und den Rest artfremd verwenden?
    Das solltest du lieber sein lassen.


    Schrader

    Hallo!


    Vielleicht haben die von der Arge einen Tipp bekommen!
    Die Chancen für dich stehen deshalb gut, weil die Alternativen teurer wären. Und arglistige Täuschung sehe ich hier nicht, denn schließlich hat der Vermieter ja den Vertrag aufgesetzt. Oder ist der Wohnungsinhaber ein Angehöriger von Dir?


    Schrader

    Hallo Angel!


    Nun mach dich doch nicht verrückt. Auch dieser Text ist o.k. Klar ausgedrückt und leicht verständlich.
    Das wird schon klappen, ob nun mit diesem oder jenen Text.
    Meine frühere Beraterin vom Arbeitsamt, sagte, man sollte nicht zu viel schreiben, die Sachbearbeiter lesen ehedem nicht alles und zudem sehr oberflächlich.


    Schrader

    Hallo!


    Na dann könnte es denen von der Arge egal sein. Eine derart günstige Wohnung woanders zu finden ist sicherlich schwer.
    Zudem würde ein Umzug und die daraus resultierenden Kosten gegen einen Zwangsumzug sprechen.


    Schrader

    Hallo!


    Na 200 kalt geht ja, aber was ist denn nun mit den Nebenkosten. Gerade die Heizkosten für die beiden zusätzlichen Zimmer drücken da wohl sehr?
    In Berlin, wäre das allerdings kein Problem, wenn die Warmmiete 386 Euro nicht übersteigt. Ich weiss nicht, wie es in anderen Länder gehandhabt wird.


    Schrader

    Hallo!


    Gut ist erstmal, dass im Mietvertrag nur 45qm stehen.
    Die beiden Räume würden aber bei einem Hausbesuch von den Mitarbeitern entdeckt, oder?
    Da stehen ja sicher auch Möbel von dir drin und man könnte sehen, dass du die beiden Räume mitnutzt. Das könnte Probleme geben. Anderseits ist natürlich die Bruttowarmmiete ein sehr entscheidender Faktor. Sollte die Miete also signifikant höher sein, als ortsüblich, dann könnte es Probleme mit der Arge geben.


    Schrader

    Hallo!


    Das Jobcenter kann den Unsinn den du dir da vorgenommen hast verhindern, indem sie dir den Umzug nicht genehmigt. Zudem musst du dir ja eine angemessene Wohnung in dem neuen Ort suchen. Wer soll die mit einem Einkommen von 600 Euro Brutto (befristet für ein Jahr) geben. Du bräuchtest also eine Mietübernahmebescheinigung von der Arge dort vor Ort.
    Bei 600 Brutto (falls das auch der Nettobetrag ist) bleiben dir nur 200 Euro anrechnungfrei netto übrig.
    Was für eine Rente bekommst du denn? Aber so oder so, die Rente bleibt zu 100 Prozent als dein Grundeinkommen bei dir. Der Rest bis zum Existenzminimum inklusive angemessener miete wird von der Arge aufgestockt.
    Wenn sich der Job als Abzocke eines Arbeitgebers herausstellt, und die Bedingungen als unsittlich bezeichnet werden, kannst du kündigen, ohne dass die Arge Leistungen kürzt.
    Das müsstest Du aber, wenn es hart auf hart kommt, gegebenenfalls vor einem Sozialgericht einklagen.
    Ich persönlich halte es für völlig abwegig, für ein 12monatiges Praktikum, welches auch nur mit 600 Brutto entlohnt wird, alles hinzuschmeißen, einen Umzug ins Ungewisse zutätigen und in der Tat in einem Kuhdorf fern der Heimat mutterseelenallein zu leben.
    Wenn Du dir einen richtig bezahlten Job suchen willst, dann mache das von da aus, wo du gerade bist.


    Schrader

    Hallo!


    Ja, wenn die Arge Euch den Umzug genehmigt, dann zahlen sie auch die neue Miete in voller Höhe! Klappt schon!


    Schrader

    Hallo!


    Warum sollte die Arge in Wuppertal eine Mietgarantie übernehmen, wenn du keine Aussicht auf Einkommen in der Stadt hat. Da lassen die Euch doch lieber in Krefeld schmoren. Und einen Umzug aus sozialen Gründen(Freunde und Familie in Wuppertal) kann in diesem Fall wahrscheinlich nicht genehmigt werden.


    Schrader