Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Die entscheidende Frage ist: unter 25 oder über 25 Jahre alt. Deinem Nick nach zu urteilen bist du Jahrgang 1985.
    Also noch keine 25 Jahre alt. Bist du vor dem 17. Februar 2006 aus deinem Elternhaus ausgezogen?

    Hallo Doriel!


    Danke für den Link! Ich habe lange gesucht und konnte nichts finden. Nun bin ich Schauer!


    Ich stimme deiner Auffassung zu! Diese Homepage ist ein einziges Desaster! Es fing ja schon damit an, dass der Betreiber nicht in der
    Lage war, hier eine funktionierenden Link zu legen.:rolleyes::(


    Auch mir fehlen die Worte! ......

    Hallo Gruni!


    Nun mach doch den Link mal klickbar! Selbst ich als Internetprofi habe nichts gefunden, was dem bei Homepagesmodules.de auch nur Nahe kommt!:confused: So wird das nie was mit dem Job als Bürgermeister von Geilenkirchen.:rolleyes:

    Hallo!


    Du stellst immer die gleichen Fragen. Nur mal ist es die Schwester, jetzt mal wieder ein Kollege u.s.w.
    Mal waren es 300 000 Euro, dann 12000 und nun sind es ja glücklicherweise nur noch 400 Euro!
    Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, prüft die Arge rückwirkend auf 3 Jahre die Zinseinnahmen. Sollte es da zu Auffälligkeiten kommen, wirst du aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Kontoauszüge/Sparbuch für die betroffene Zeit einzureichen. Sollte man dir unwahrheitsgemäße Angaben oder gar die versuchte Verschleierung von Vermögen nachweisen können, gibt es auch kein Hartz4! Ist doch logisch!
    Papier ist geduldig. Und im Zeitalter von Computern braucht man nur einen Mausklick und die Schese ist gegen die Wand gefahren!

    Hallo!


    Die Ausbildungsvergütung der Kinder wird wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet, da sie dem Lohn gleich steht. Allerdings hat er hier Anspruch auf Freibeträge. (Fahrtkosten u.s.w.)
    Der Zufluss der Gehaltszahlungen ist entscheidend. Die Arge geht davon aus, dass das Lehrlingsengelt noch im Monat August auf euren Konten gutgeschrieben wird. Somit ist es richtig, dass ihr ab dem 01.08. weniger Leistungen von der Arge bekommt. Sollte das Entgelt erst im September überwiesen sein, so könntet ihr eine Nachzahlung verlangen.
    Was steht denn zu den Gehaltszahlungen in den Lehrverträgen?

    Hallo!


    Ich musste neulich Zinseinkünfte aus dem Jahr 2007 nachweisen und begründen.
    Klar, wenn er nur 400€ müsste er was kriegen, aber die werden ihn auseinander nehmen und er muss eine gute Beweisführung erbringen. Die Schauspielerin Katy Karrenbauer ist durch Fehlinvestitionen um ihr Vermögen gebracht worden und hat sich bei dieser Investition auch noch verschuldet. Sie konnte zumindest lückenlos beweisen, wohin ihr Geld verfloss.


    http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/nachrichten/karrenbauer_pleite/


    Aber wenn bei saman2128 alles den Bach runtergegangen ist kann er sicher auch Hartz4fest beweisen, wo die 300 000 Euro geblieben sind.;)

    Hallo!


    Natürlich ist dein Ex weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
    Aber das eigene Einkommen wird jetzt mit angerechnet.
    Die Formel:


    535-90 =445 € durch 2 ist 222,50


    222, 50 Euro werden anerkannt. 240€ minus 222,50 ist gleich 17,50 €. Also müsste dein Ex noch 17,50 € zahlen.


    Diese Rechnung basiert auf die Nettoeinkünfte von 535 € von deiner Tochter. Falls da noch Abzüge sein sollten, dann reduziert sich das natürlich. Also Nettolehrlingslohn minus 90, dann durch zwei und dann die Summe vom Unterhalt abziehen.

    Hallo!


    Das sieht ganz schlecht aus. Dann bereite dich schon mal auf eine ausführliche Stellungnahme vor. Es werden zudem auch die Zinseinnehmen der letzten drei Jahre beim Bundesamt für Finanzen abgefragt. Im Prinzip kannst du den den Papierkram sparen, die werden dir nichts zahlen. Da musst du wohl eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

    Hallo!


    Hängt von den Einkommensverhältnissen deiner Vermieterin ab und wie lange du schon bei ihr zur Untermiete wohnst. Nach einem Jahr gehen die vom Amt davon aus, dass ihr evtl. ein Paar seid und könnten euch als Bedarfsgemeinschaft veranlagen.

    Hallo!


    Zitat

    Wohnung um die 80-90 m" suchen


    Warum denn so bescheiden? Wie wäre es denn mit Schloss Neuschwanstein? Weil ihr es seid, man gönnt sich ja sonst nichts!


    Der Staat wird euch schon zeigen wo der Hammer hängt. 80 bis 90 qm, das muss im Normalfall für eine 6 köpfige Familie reichen. Ihr solltet es mal mit Arbeit probieren und hier nicht unverschämte Ansprüche stellen, faule Bande!
    Ich bin immer wieder überrascht mit welchem Anspruchsdenken gerade junge Leute, die noch nie einen Tag im Leben gearbeitet haben, daher kommen!:(:confused::mad:

    Hallo!


    Hier mal die genaue Definition:



    Zitat

    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen


    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Dieser Absatz legt eine im Gegensatz zum Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X stehende Beweislastumkehr fest. Nicht die Behörde muss die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.

    Hallo!


    Zu den 1600 netto kommen, wenn ich richtig gerechnet habe, 888 Euro Kindergeld hinzu. Nun ist die entscheidende Frage, wie hoch die Belastungen zu den Kosten für die Unterkunft ist. Da es sich bei euch um ein Eigenheim handelt, spielen nicht nur die kalten und warmen Nebenkosten eine Rolle, sondern auch evtl. Hypothekenzahlungen, die allerdings im angemessenen Rahmen sein sollten. Aber ich würde es mal an eurer Stelle probieren. Kann durchaus sein, dass da noch was hängen bleibt.

    Hallo Claudia!


    Na dann herzlich willkommen hier im Forum. Da du ja als Fallmanagerin in einer Arge tätig bist, wäre es schön, wenn du dich hier auch einwenig engagierst und mithelfen würdest, die vielen Fragen, gerade auch die strittigen, zu beantworten. Es kann doch dem Forum nichts besseres passieren, ans wenn jemand vom Fach hier mitschreiben würde.

    Hallo!


    Auch ich denke dass für die 542 €, die in Berlin für einen 3-Personenhaushalt angemessen sind, auf dem Wohnungsmarkt was zu finden ist. Mehr wird aber ganz sicher nicht von der Arge akzeptiert, da sind die in Berlin knallhart.
    Übrigens wollte man in Berlin nach Vorlage des neuen Mietspiegels(erschien im Juni) die Werte zur Angemessenheit des Wohnraums für Hartz4-Empfänger überarbeiten b.z.w. anpassen. Wenn die das machen sollten, wird es sicher erst was nach der Sommerpause und dann wohl zum 01.01.2010 in Kraft treten.