Hallo!
Tja, da hast du nun ein Problem. Die Arge wird dir sicher nicht helfen. Meiner Meinung hättest du den Fehler aber selbst bemerken müssen.
Hallo!
Tja, da hast du nun ein Problem. Die Arge wird dir sicher nicht helfen. Meiner Meinung hättest du den Fehler aber selbst bemerken müssen.
Hallo!
Na wenn du 250 Euro ALG2-Geld auf dein Konto überwiesen bekommen hast, dann hat dein Vermieter natürlich keinen Pfennig vom Amt gesehen.
Aua, ich tippe mal, dass du die 250 € und auch die 270 € ALG1 bereits feuchtfröhlich auf den Kopf gekloppt hast!:D
Hallo!
Mit der Einführung der Hartz4-Gesetze zum 01.01.2005 wurde die Arbeitslosenhilfe abgeschafft.
Jetzt gibt es nur noch Arbeitslosengeld 1, sofern man eingezahlt hat und Hartz4 für Bedürftige, die nicht erwerbstätig sind, aber arbeitsfähig. Oder denen die mit ihren ALG1-Bezügen unter Existenzminimum liegen.
Hallo!
Ich könnte mir vorstellen, dass dein ergänzendes Hartrz4-Geld evtl. niedriger als die Warmendmiete von derzeit 320 € ist. Demzurfolge könnte die Arge die Miete nicht überweisen. Und ds Arbeitsamt( also ALG1) überweist die Miete sicher auch nicht.
Hallo!
Einfach mal die Lohnabrechnungen der Leistungsabteilung des Arbeitsamtes vorlegen. Sicher ist, dass alle Löhne und Gehälter, für die in den letzten 12 Monaten Steuern und Abgaben bezahlt wurden, tatsächlich in die Arbeitsbescheinigung gehören.
Euer Arbeitgeber liegt eindeutig falsch.
Hallo!
Nein, du musst schon die Arge um Umzugserlaubnis fragen. Andernfalls könnte sich die Arge in Stuttgart quer stellen.
Aber die Arge kann dir den Umzug nicht verbieten(Familienzusammenführung). Und dass das Kind nicht euer gemeinsames ist, zählt in diesem Fall nicht. Hier der Gesetzestext:
ZitatNach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Dieser Absatz legt eine im Gegensatz zum Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X stehende Beweislastumkehr fest. Nicht die Behörde muss die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.
Hallo!
Eigentlich darfst du nur mit Genehmigung vom Amt umziehen. Aber da du es wegen der Liebe tust, kann man es dir nicht verwehren.
Da ein Kind in euren Haushalt lebt, werdet ihr sofort als Bedarfsgemeinschaft veranlagt. Also ist die entscheidende Frage, wie hoch sind die Nettoeinkünfte deines Freundes.
Hallo!
Es ist sicher nicht davon auszugehen, dass die Arge ein Privatstudium per Darlehen finanziert. Da werden bei denen sicher Zweifel an der Nachhaltigkeift aufkommen. Entweder ihr nehmt bei einer Bank ein Kredit auf oder borgt euch das Geld von Privat. Mag für euch eine verfahrene Situation sein, aber der Arge wird es kaum kümmern.
Hallo!
Also Bafög wird es wohl nicht geben. Und in der Tat, deine Frau muss dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen, um Anspruch auf Hartz4-Bezüge zu haben.
Hallo!
Kein Landkreis holt sich ohne große Not Sozialfälle ins Land.
ZitatVielleicht sind die beruflichen Chancen ja dort besser und er hat es nur nicht erwähnt?
Hört sich gut an. Dann kann er sich ja aus Baden-Württemberg bewerben und nach erfolgreicher Arbeitssuche ohne die Genehmigung der Argen nach Gießen ziehen. Als Steuer-und Abgabenzahler wären sie dann ja auch in Gießen herzlich willkommen!
Hallo!
Neben den Einverständnis der derzeitigen Arge aus Ihrer Heimatstadt in BW müsste auch die Arge in Gießen zustimmen. Da aber weder berufliche oder soziale Gründe vorhanden sind, wird es kaum eine Chance geben, dass da ausgerecht die Arge in Gießen zustimmen wird.
Hallo!
Zitatobwohl man sie gar nicht bekommt,
Doch, man bekommt, wenn alle Papiere stimmig sind, die Abwrackprämie aufs eigene Konto überwiesen.
Hallo Gruni!
Zitatso und jetzt warte ich wieder auf einen Kommentar der Brokenzuwerfer oder sollte ich sagen einem Verkappten ARGE Fürsprechers!?
Dich nehme ich am Tag nach der Wahl auseinander!:D
Also dann, wenn du eine gewaltige Bauchladung gemacht hast!:p
doppelposting!
Hallo!
Ja ! Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Hallo!
ZitatDarf sie wenn alle stricke reißen trotzdem ausziehen wenn sie sich die Wohnung von ihrem Lohn plus Kindergeld selber finanzieren würde?!
Na selbstverständlich!
Hallo!
Das Zuflussprinzip greift hier definitiv! Wenn er nämlich eine Nachzahlung vom Vermieter für 2008 erhalten hätte, würde die Arge die Kosten, sofern angemessen, auch rückwirkend fürs alte Jahr bezahlen. Definitiv!
Zudem ist es ja auch so, dass derjenige, der z.B. in diesem Jahr Kosten zur Unterkunft erhält, und nächstes Jahr wieder aus Hartz4 rausfällt, der kann sein evtl. Guthaben vom Vermieter auch behalten oder muss evtl. Nachzahlungen aus der eigenen Tasche bezahlen.
Hallo Kitty121!
Es ist doch abwegig, dass du dich hier für deinen Einsatz entschuldigst! Jeder kann mal im Eifer des Gefächtes was überlesenen.! Leute wie du braucht das Forum dringend. Schreib einfach weiter. Dein Einsatz ist wertvoller denn je!
ZitatDurch das Kind
welches Kind?
Hallo!
Das Finanzamt wird erst am 31. Mai 20110 tätig und evtl. nachfragen, woher du das viele Geld hast!
Der Arge musst du nun zeitnahe erklären, ob da nun regelmäßige Einkünfte vorhanden sind oder nicht!