Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Das sieht mir aber auf den ersten Blick nach Trickserei aus. Die Warmmiete ist 454 Euro und du willst das Maximum, was die Arge in etwa zahlt, also 360 Euro geltend machen. Für wie doof haltet ihr die Leute von der Arge denn?:confused::mad:

    Hallo!


    Hier der Gesetzestext zur Interpretation einer Bedarfsgemeinschaft:


    Zitat

    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen


    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
    Dieser Absatz legt eine im Gegensatz zum Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X stehende Beweislastumkehr fest. Nicht die Behörde muss die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.


    Ich würde mit deinem Freund einen Untermietvertrag machen, so 70-80 Euro. Die kannst du ja dann von der Regelleistung (359€) locker bezahlen.;)

    Hallo!


    Deine Frau hat als Erwerbstätige einen Freibetrag von 900 Euro netto. Der erhöht sich dadurch, dass die beiden Kinder bei ihr leben. Also über den Daumen gepeilt sollte sie erst ab ca. 1600 netto für dich Übergangsweise Unterhaltspflichtig sein.
    Du selbst ohne Einkommen bist ja nun garnicht Unterhaltsfähig für die Kinder. Sollten die Kinder unter 12 Jahre alt sein kann deine Frau beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen und auch erhalten. Das würde sich das Amt dann später bei dir, im Falle einer besseren Einkommenssituation wieder reinholen.

    Hallo!


    Für ein Jahr habt ihr die Möglichkeit, eine Wohngemeinschaft zu bilden. Erst danach würde die Arge euch zusammen als Bedarfsgemeinschaft veranlagen. Dann zählt natürlich das Gehalt deines Freundes.

    Hallo!


    Zitat

    gerade hab ich von meiner Freundin erfahren,dass ich kein Arbeitslosengeld II bekomme,weil ich unter 25 bin


    Das ist nicht ganz korrekt. Als unter 25jähr. hast du keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Aber die Regelleistung von bis zu 359 € stehen dir unter Umständen zu.

    Hallo!


    Solltest du nach dem 17.02.2006 ausgezogen sein, wirds problematisch.. Hier der Gesetzestext:




    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.

    Hallo!


    Bei dir sind es 15 Monate!


    Hier mal der Gesetzestext:


    Hallo!


    Umziehen kann man glücklicherweise wohin man will, aber:
    wenn man als Hartz4-Empfänger in ein anderes Bundesland umziehen will, dann braucht man schon gute Gründe. Ich bleibe dabei, dass andere Arge's sich grundsätzlich keine Sozialfälle ins Land holen, wenn nicht schwerwiegende soziale Gründe vorliegen. Bei pirrot22 sehe ich in der Anfrage keine zwingende Begründung. Und aus lauter Jux und Dallerei geht so was halt nicht. Sie kann ja bei mal der Arge in ihrem Wunschort vorstellig werden. Da wird man ihr dann sagen, dass man für sie als Berlinerin nicht zuständig ist nicht.
    Und in Berlin ist das doch was anderes mit dem Umziehen. Da gibt es keine Probleme von einem in den anderen Bezirk zuziehen, Das Geld kommt ja aus einem Topf. Allderdings braucht man auch in Berlin einen triftigen Grund um umzuziehen. Spaßgesellschaft war früher mal.

    Hallo!


    Um dir Ärger und Papierkram zu ersparen, würde ich an deiner Stelle erst zum Freund ziehen. Da du noch unter 25 Jahre alt bist, bekommst du ehedem keine Kosten für die Unterkunft. Die Arge in NRW würde einen Umzug sicher nicht genehmigen. Und bei deinem Freund in Niedersachsen bildest du zunächst eine Wohngemeinschaft, ohne das du Kosten für die Unterkunft zutragen hast. Das Kostgeld, welches du dann an die Schwiegereltern bezahlen musst, kannst du ja dann von den 359 € bezahlen.

    Hallo!


    Du bist also Hartz4-Empfängerin! Richtig ist, dass die Arge dich recht bald auffordern wird, die Kosten deiner Unterkunft zu senken, indem du dir in Berlin eine kleine billigere Wohnung suchst. Du kannst zwar auch in ein anderes Bundesland umziehen, bräuchtest aber dann das Einverständnis der Arge in deinem zukünftigen Landkreis/Stadt. Da müsstest du dann aber schon berufliche oder schwerwiegende soziale Gründe vorbringen. Kein Landkreis/Stadt holt sich ohne große Not Sozialfälle ins Land. Tut mir echt Leid, die eine derartige Antwort geben zu müssen, aber die Dinge sind nun mal so wie sie sind.

    Hallo!


    Also als 27jäh. solltest du ein verbindliches Recht auf eine eigene Wohnung im angemessenen Rahmen haben. Wie lange soll den ein junger Mensch in einer Wohngemeinschaft/Wohnheim wohnen.


    Also fasse deinen Mut zusammen und suche die eine angemessene Bleibe und beantrage dann bei der Arge der Erlaubnis zum Einzug inkl. aller dazugehörigen Kosten wie Erstausstattung und Kaution.

    Hallo!


    Du hast natürlich wie jeder andere auch den vollen Anspruch nach SGB 2. Also 359 Euro zum Lebensunterhalt und eine angemessene Wohnung. Das Problem ist nun: du brauchst erstmal eine Meldeadresse in Deutschland. Irgendwo, ob nun bei Freunden oder Verwandten, oder gar in einer sozialen Einrichtung. Dann gehst du in die für deine Meldeadresse zuständige Arge(also Jobcenter) und beantragst zunächst die 359 € Hilfe zum Lebensunterhalt und ggf. erste evtl. Kosten für die Unterkunft. Dann suchst du dir eine bezahlbare Bleibe und stellst bei der Arge die Genehmigung zum Einzug und einen Antrag auf Erstkosten einer Ausstattung. Da müsste in etwa so klappen. Natürlich werden die dich fragen, ob deine Noch(oder Ex)frau evtl. Unterhaltspflichtig für dich ist und ob nicht doch irgendwo in Spanien verwertbares Vermögen ist. Aber denke daran, das du nicht der einzige bist, der nach einiger Zeit wieder heimkehrt und absolut bei Null anfangen muss.

    Hallo!


    Also für Strom grundsätzlich nicht, es sei denn, du hast eine elektrisch betriebene Heizung. Ansonsten gilt aber: das Zuflussprinzip ist entscheidend. Also, wenn du wieder arbeitest und von Hartz4-Bezügen unabhängig bist, bekommst du keinerlei Kosten erstattet, die was mit Kosten der Unterkunft zu tun haben.
    Gegenteilig würde es übrigens auch so sein, falls du Guthaben aus Heiz-und anderen Wohnkosten aus vergangenen Zeiten des Hartz4-Bezuges bekommen würdest, könntest du selbige auch einbehalten.
    Das ist in sich logisch und damit schließt sich der Kreis.

    Hallo!


    Erst:


    Zitat

    Also halt und vorsichtig; es ist nicht egal (wie Schrader schreibt), wie/wo das Vermögen angelegt ist


    und dann:


    Zitat

    Aber es spielt ja auch keine Rolle, in welcher Form das Geld angelegt oder vorhanden ist


    Ja wie denn nun?:D


    Die Freibeträge erhöhen sich natürlich mit dem Lebensalter, aber per Lebensalter bleibt es bei 150/250 Euro pro Jahr.

    Hallo!


    Grundsätze:



    Der 20jähr. Sohn zählt als Erwerbsfähiger.
    Ob Girokonto, Sparkonto, Wertpapierdepot, Goldbarren, das ist egal, wo das Vermögen angelegt ist.
    Die Freibeträge erhöhen allerdings nicht und der Zinsfreibetrag pro Person liegt leider nur bei 50 Euro. Alles darüber wird als Einkommen gewertet und entsprechend mit den Hartz4-Bezügen verrechnet.
    Sollte die Steuerrückzahlung vom Finanzamt in der Tat erst nach dem Beginn Eures Hartz4-Anspruches vom Finanzamt überwiesen werden, wertet das Amt die 6000 Euro in dem Monat des Zuflusses als Einkommen, das heißt, in dem Monat wirds nicht vom Amt geben. Der Rest von den 6000 Euro wird als Vermögen gewertet und entsprechend mit den Freibeträgen verrechnet.
    Und noch ein kleiner Tipp: die Zinseinnahmen der letzten Jahre werden rückwirkend geprüft. Wollen wir mal hoffen, dass bei Euch da nicht allzuviel Auffälligen war!;)

    Hallo!


    Die Frage ist, für welche Monate nun genau Insolvenzgeld bezahlt wurde. Muss ja eigentlich auf dem Bescheid drauf stehen. Sofern es in der Tat für die Monate Juli und August ist, dann dann gibt es auch kein ALG2.

    Hallo!


    Da sehe ich nur eine Möglichkeit: den potentiellen Vermietern anbieten, dass die Miete direkt von der Arge überwiesen wird. Das ganze schriftlich von der Arge fixieren lassen. Dann sollte es klappen!