Hallo!
Grundsätzlich ist die Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten zeitlich unbegrenzt. Es kann also durchaus passieren - und ist nicht einmal so selten - dass man Unterhalt "bis an sein Lebensende" zahlt.
In folgenden Fällen endet aber die Unterhaltspflicht:
1.Wenn der Unterhaltsberechtigte auf den Unterhalt verzichtet.
2. Wenn der Unterhaltsberechtigte neu heiratet.
3. Ob die Unterhaltspflicht auch endet, wenn der Unterhaltsberechtigte zwar nicht erneut heiratet, aber eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt, entscheidet der Einzelfall.
4. Wenn aufgrund einer Einkommensverbesserung beim Unterhaltsberechtigten oder einer Einkommensminderung beim Unterhaltspflichtigen kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
5. Falls aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, kann die Unterhaltspflicht in manchen Fällen zeitlich beschränkt werden:
Falls die Ehe nicht mehr als zwei Jahre dauerte - gerechnet vom Tag der Heirat bis zum Tag des Scheidungsantrags - besteht von vornherein kein Unterhaltsanspruch.
Falls die Ehe nicht mehr als zehn Jahre dauerte - gerechnet vom Tag der Heirat bis zum Tag des Scheidungsantrags - kann der Ehegattenunterhalt auf eine Zeitdauer nach der Scheidung begrenzt werden, die zwischen 30% und 50% der Ehedauer liegt. Beispiel: Die Ehe hat acht Jahre gedauert. Dann kann der Unterhaltsanspruch auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Scheidung beschränkt werden.
Wichtig: Diese Möglichkeit der zeitlichen Begrenzung besteht nicht, soweit der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund der Ehe nachwirkende berufliche Nachteile erlitten hat. Beispiel: Die Ehefrau hat ihrem Mann zuliebe und in Absprache mit ihm ihren Beruf oder sogar ihre Karriere aufgegeben. Nach der Scheidung verdient sie deshalb viel weniger, als sie ohne die Benachteiligung verdienen würde. In diesem Fall ist keine zeitliche Beschränkung des Unterhalts möglich.
Fazit: unter Umständen kannst du ewig für deine Ex-Frau zahlen. Und zur Unterschrift auf den nachehelichen Unterhaltsverzicht kann sie natürlich keiner zwingen.