Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Stimmt, eigentlich werden Paare ohne Kinder erst nach 12 Monaten zusammen veranlagt. Da müsst ihr erstmal Einspruch bei der Arge einlegen und falls das nichts bringt, würde ich einen Anwalt einschalten.
    Argumentationshilfe ist das hier:


    Zitat

    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen


    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Hallo!




    Also 164 € Kindergeld und 117 € Unterhaltsvorschuss ist 281 Euro.
    Hartz4 359 € plus 215 E ist 574 Euro.
    574 € minus 281 € sind 293 Euro.


    Hartz4: 293 Euro
    Kindergeld: 164 Euro
    Unterhaltsvorschuss: 117 Euro
    Mutterschaftsgeld(12 Monate) 300 Euro macht 874 Euro sowie eine angemessene Miete.

    Hallo!


    Mit dieser traurigen Geschichte wird allerdings auch mal wieder eins der vielen Klischees von Hartz4ern bestens bedient. Das ist ein Paradebeispiel. Solche Geschichten hört mal leider sehr oft, dass die 1-Eurojobber sehr schnell mal mit einem gelben Schein winken. Irgendwie kann ich es auch verstehen. Ich würde auch nicht für so wenig Kohle arbeiten gehen wollen. Zudem halte ich es für durchaus möglich und normal, dass jemand, der es sich 5 Jahre in der sozialen Hängematte bequem gemacht hat, einfach nicht mehr arbeitsfähig ist.

    Hallo!


    Zitat

    bin seit 2006 erwerbsunfähig.


    Also wenn du seit 2006 erwerbsunfähig bist, dann beziehst du doch eine Eu-Rente, oder nicht? Dann wäre ja nicht die Arge für dich zuständig, sondern das Versorgungsamt. Aber die Versorgungsleistungen sind in etwa die gleichen. Wie hoch ist denn deine Rente?

    Hallo!


    Na das ist ja ein Zufall. Deine erste Anfrage am 06. Mai und nun:


    Zitat

    mein Sohn hat vor ca. 3 Monaten einen Umzug als notwendig genehmigt bekommen


    So schnell ging das dann? Warum denn immer wieder die Nachfragen? Nee, Frau Münchhausen, mit mir nicht!:D


    Passt genau mit den drei Monaten. Ich kann aber wenn ich all deine Beiträge lese nicht erkennen, dass es sich hier um zwei Söhne handelt!:rolleyes:
    Du kannst hier die anderen gerne auf den Arm nehmen, aber ich glaube dir nichts mehr!:cool:
    Demzurfolge werde ich dir auch nicht antworten.:mad:
    Aber wir haben hier wirklich liebe fleißige und eifrige Mitglieder, die dir trotzdem gerne weiter helfen werden.

    Hallo!


    Wenn du Hartz4-Bezieher bist, dann kann es unter Umständen was geben. Aber du bist wahrscheinlich Jahrgang 85, also unter 25 Jahre alt. Da könnte es allerdings Probleme geben.


    Nachtrag: ich sehe gerade dass die Frage unter Bafög gestellt wurde. Inwieweit Bafög-Bezieher Anspruch auf Umzugsbeihilfe haben entzieht sich meiner Kenntnis.

    Hallo!


    Ich habe mal gerade alle deine Beiträge gegengelesen! (mache ich öfters)
    Was mich zum einen stört ist, dass du hier permanent für deinen erwachsenen Sohn fragst, der angeblich ein hochausgebildeter Systemadministrator ist! Kann der denn seine Fragen nicht selbst stellen?:confused:


    Und nun kommt es ganz dicke:


    in deiner ersten Anfrage vom 06. Mai 09 war die Wohnung:


    Zitat

    42qm (2Zimmer) für Mann/Frau/Baby


    Am 07.Mai 09, also zwei Tage später, waren es dann nur noch:


    Zitat

    Er hat zur Zeit eine zwei Zimmer Whg. mit 40 Qm


    und heute, oh Wunder mutierte die 2-Zimmerwohnung zu einer:


    Zitat

    in einer 1 Zimmer Wohnung mit 35 qm wohnt


    Sonst ist aber alles klar bei dir?:(


    Ich weiss, dass es hier einige Leute gibt, die sich viel Zeit nehmen um sich den Sorgen anderer zu widmen und denen mit Rat und Tat zur Seite zustehen. Aber so ein Aufschneider wie du es einer bist, der ist hier im Forum völlig falsch. Wenn du hier die Menschen veräppeln willst, dann gehe mal ins Fun-Forum oder ähnlichem.:mad:

    Hallo!


    Ganz klar nein, er wird keine Transferleistungen bekommen. Das Arbeitslosengeld von 1400 € ist die anrechenbare Größe. Davon kann er locker sein Lebensunterhalt und die Miete bezahlen. Pfändungen und Schulden spielen bei Sozialleistungen grundsätzlich keine Rolle. Von 770 € muss er leben können. Wenn man da sie 420 € Warmmiete abzieht, dann bleiben ihm 350 Euro, gut das wären 9 Euro unter Hartz4-Regelsatz. Aber mit 420 € scheint die Miete nicht ganz im Rahmen der Angemessenheit zuliegen. Ist aber egal, sein Einkommen ist momentan 1400 € hoch und damit erübrigt sich eine weitere Diskussion.

    Hallo!


    Na es sollte halt ein Psychologe sein, der dir psychosomatische Störungen diagnostiziert.
    Da du über 18 bist kannst du ja vom Jugendamt keine Hilfe erwarten.
    Nur mal ein Tipp: das ist kein Kinderspiel was du dir hier vornehmen willst. Das ist ein langwieriger schwerer Prozess.

    Hallo!


    Da du ja an anderer Stelle geschrieben hast, dass dein Vater gut verdient, seit ihr sicherlich keine Hartz4-Empfänger. Somit steht es dir zunächst frei bei deinem Vater auszuziehen. Eine Erlaubnis von einem Amt brauchst du nicht. Aber du erhältst von den Ämtern keine Unterstützung zur Miete. Dafür sind nach wie vor deine Eltern verantwortlich.


    Zitat

    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann


    Da brauchst du eine Bescheinigung vom Psychiater. Zudem bist du kein Leistungsempfänger. Im Falle eines Auszuges werden dein Vater und Mutter zum Unterhalt heran gezogen.

    Hallo!




    Zitat

    obwohl er eigentlich 3000€ haben könnte... .Naja


    Nun weiss ich allerdings nicht, wie du dann auf 3000 € kommst!?:D




    Der Eigenbehalt eines Nichterwerbstätigen beträgt in Deutschland 770 Euro. Also ist er mit 700 € ALG1 nicht Unterhaltsfähig und braucht auch kein Unterhalt an seine Frau/Kinder zuzahlen.
    Es ist zwar strittig, aber sollte er mit seinen 700 Euro unter Existenminimum liegen, dann kann er ergänzend Hartz4 beantragen. Dazu sollte seine Miete allerdings angemessen sein.
    Andere hier im Forum sagen, Wohngeld sei vorrangig. In Berlin ist es aber Hartz4.

    Hallo!


    Grundsätzlich ist die Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten zeitlich unbegrenzt. Es kann also durchaus passieren - und ist nicht einmal so selten - dass man Unterhalt "bis an sein Lebensende" zahlt.


    In folgenden Fällen endet aber die Unterhaltspflicht:


    1.Wenn der Unterhaltsberechtigte auf den Unterhalt verzichtet.


    2. Wenn der Unterhaltsberechtigte neu heiratet.


    3. Ob die Unterhaltspflicht auch endet, wenn der Unterhaltsberechtigte zwar nicht erneut heiratet, aber eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt, entscheidet der Einzelfall.


    4. Wenn aufgrund einer Einkommensverbesserung beim Unterhaltsberechtigten oder einer Einkommensminderung beim Unterhaltspflichtigen kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.


    5. Falls aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, kann die Unterhaltspflicht in manchen Fällen zeitlich beschränkt werden:


    Falls die Ehe nicht mehr als zwei Jahre dauerte - gerechnet vom Tag der Heirat bis zum Tag des Scheidungsantrags - besteht von vornherein kein Unterhaltsanspruch.
    Falls die Ehe nicht mehr als zehn Jahre dauerte - gerechnet vom Tag der Heirat bis zum Tag des Scheidungsantrags - kann der Ehegattenunterhalt auf eine Zeitdauer nach der Scheidung begrenzt werden, die zwischen 30% und 50% der Ehedauer liegt. Beispiel: Die Ehe hat acht Jahre gedauert. Dann kann der Unterhaltsanspruch auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Scheidung beschränkt werden.
    Wichtig: Diese Möglichkeit der zeitlichen Begrenzung besteht nicht, soweit der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund der Ehe nachwirkende berufliche Nachteile erlitten hat. Beispiel: Die Ehefrau hat ihrem Mann zuliebe und in Absprache mit ihm ihren Beruf oder sogar ihre Karriere aufgegeben. Nach der Scheidung verdient sie deshalb viel weniger, als sie ohne die Benachteiligung verdienen würde. In diesem Fall ist keine zeitliche Beschränkung des Unterhalts möglich.


    Fazit: unter Umständen kannst du ewig für deine Ex-Frau zahlen. Und zur Unterschrift auf den nachehelichen Unterhaltsverzicht kann sie natürlich keiner zwingen.

    Hallo!


    Was du meinst, ist die Berliner 10% Ausnahmeregel:



    Aber da steht leider, dass das nur bei bestehenden Mietverhältnissen gilt.
    Und wie ich die Berliner Argen kenne, sie sind bei den Kosten der Unterkunft sehr rigoros, stehen die Chancen sehr schlecht, einen Umzug in eine teurere Wohnung genehmigt zubekommen. Aber probieren kannst du es allemale.

    Hallo!


    Die Eigentumswohnung zählt dann als verwertbares Vermögen. Das heisst, du musst Verkaufen. Du kannst jegliche Trickserei vergessen. Maximal gibt es einen ALG2-Darlehen bis die Wohnung verkauft ist.
    Das einzige was hilft wäre, eine neue Partnerin mit Kind in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Hallo!


    Nun geht aus deiner Anfrage nicht hervor, ob du Hartz4-Bezieher bist. Aber hier mal die Berliner Richtlinie:


    Haushaltsgröße Bruttowarmmiete
    1-Personen-Haushalt 378,00 Euro
    2-Personen-Haushalt 444,00 Euro
    3-Personen-Haushalt 542,00 Euro
    4-Personen-Haushalt 619,00 Euro
    5-Personen-Haushalt 705,00 Euro


    Die Umzugskosten stellst du bei deinem Sozialträger. Aber sicher ist auch dass du dir den Umzug genehmigen lassen musst.
    Die Arge geht davon aus, das ein Umzug in Eigenregie durchgeführt wird. Daher gibt es im Prinzip nur eine Pauschale für einen Miet-LKW. Etwa 100 Euro.
    Vielleicht gibt es bei die auf Grund deiner Behinderung auch etwas Geld für eine Umzugsfirma.

    Hallo!


    Also wenn er erwerbstätig ist, dann hat er laut Gesetz ein Einbehalt von 900 Euro netto. Davon muss er dann leben, sofern er keine weiteren Angehörige in einer neuen Partnerschaft hat. Also Kinder oder Ehefrau. Du zählst nicht, denn du schreibst ja, er sei dein Freund. Bei 900 Netto gibt es in der Regel weder Wohngeld noch Hartz4 für einen Single.