Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Hier mal der Gesetzestext zu den Vermöfensfreibeträgen:



    Bei Euch sind es also 94 mal 150 = 14100 plus 2 mal 750 ist zusammen 15600 Euro Freibetrag. Der erwachsene Junge in eurer Familie zählt nicht mit, der hat seinen eigenen Freibetrag.

    Hallo!


    Da wäre natürlich ein Anwalt die richtige Adresse. Aber auch Organisationen wie profamilia, familienhilfe, familienverband oder der arbeitslosenverband können da sicher auch behilflich sein.

    Hallo!


    Richtig ist das Zuflussprinzip. Und das Geld habt ihr ja schon vor Jahren bekommen. Wart ihr damals auch schon Hartz4-Empfänger?
    Und jetzt könnte es ja sein, dass die Summe unterhalb eurer Vermögensfreibeträge ist. Pro Lebensjahr sind das 150 Euro. Normalerweise hättet ihr doch das Geld beim Hartz4-Antrag als Vermögen angeben müssen. Da ihr offensichtlich aber keine Aufforderung von der Arge erhalten habt, diese Geld aufzubrauchen, denke ich, das ihr euch darum keine Sorgen machen müsst.

    Hallo!


    Zitat

    Unser Sohn zahlt an uns keine Miete.
    Wenn er das machen würde, würde dies bei der BG wiederum als Einnahme gewertet, richtig?


    Ja, sicher würdet ihr, die Eltern, weniger Miete bekommen, aber wenn sein ganzes Gehalt zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, dann sollte es erheblich weniger für euch alle geben. Also macht es so, wie Jana1987 geschrieben hat.

    Hallo!


    Ja, die Halbweisenrente zählt als anrechenbares Einkommen. Wird aber auch nur bis zum 27. Lebensjahr bezahlt.
    Die Wohnung sollte als Richtwert 75 m² nicht übersteigen und wie ich schon schrieb, je nach Landkreis bis zu etwa 550 € kosten dürfen.
    Dass ein Säugling noch keinen Wohnraumanspruch hat, ist nicht richtig. Das Sozialgesetzbuch nennt dabei "Personen" im Haushalt - nicht "Personen ab Lebensalter xy". Auch im Leistungsbescheid wird ein Baby ab Geburt als "Person" einberechnet und benötigt entsprechend auch als Person der Bedarfsgemeinschaft Wohnraum. (siehe z.B.Urteil Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen, 17.10.2006, Az. L 6 AS 556/06 ER: "Einem Kind steht unabhängig von seinem Alter ein eigenes Zimmer zu, da sich der Wohnraumbedarf nach den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau bestimmt.
    Auch auf Erstausstattung habt ihr einen Anspruch, der in jeder Kommune unterschiedlich hoch ist. In Bochum ist es so:


    Zitat

    Für die Definition der Wohnungserstausstattung sind die Kommunen zuständig. Jede Kommune entscheidet da für sich. (Bochum z. B. 800 – 1000 Euros nach mit Liste einzeln zu beantragenden Gegenständen; dann wird nach Otto-Versandkatalog berechnet, vieles allerdings nur "gebraucht".) Einen Antrag zu stellen, sollte immer in Betracht gezogen werden. Mehr als eine Ablehnung kann daraus nicht resultieren.


    Für euch sollte es etwas mehr als die 1000 Euro sein.


    Baby und Schwangerschaft:


    Auch hier wird je nach Kommune entweder ein Pauschalsatz gezahlt oder man muss eine Aufstellung der Sachen machen, die gebraucht werden. Frage also bei eurer zuständigen Arge nach.
    Ich kann hier mal was reinkopieren, wie es in Berlin ist:


    Hallo!


    Mit dem Kind habt ihr dann Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Je nach Landkreis sollte die Miete zwischen 500 und 550 Euro warm dein. Der Hartz4-Regelsatz für euch drei wäre dann 861 Euro sowie 300 Euro anrechnungsfreies Mutterschaftsgeld für 12 Monate. Von den 861 Euro abgezogen würden dann die Kindergeldzahlungen. Müsste dann 3 mal sein, fürs Baby, für den Freund und du selbst solltest ja auch noch Kindergeld erhalten.
    Unterhalt von den Eltern zählt auch als anrechenbares Einkommen. Da aber deine Eltern(Stiefvater und Mutter) vom Amt leben, brauchen die nichts zahlen. Solltest du die Ausbildung beenden, wäre dein leiblicher Vater auch von der Unterhaltszahlung entbunden. Nun stellt sich die Frage, ob dein Freund Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern hat. Wenn ja wären auch sie als Einkommen anrechenbar.


    Habe ich was vergessen?:confused:

    Hallo!


    Du hast eine Mitwirkungspflicht und man sollte sich kooperativ zeigen. Eigentlich ist es doch egal, was du an Adressen angibst. Die Arge als große Bundesbehörde hat ganz sicher die Möglichkeit, bei unstimmigen Fragen wie in deinem Fall auch mal bei den Landeseeinwohnermeldeämtern nachzufragen. Da ist die Wahrheit dann nur einen Mausklick entfernt.
    Inwieweit du nun verpflichtet bist, deine Wohnverhältnisse rückwirkend zu dokumentieren, kann ich dir allerdings nicht sagen.

    ZHallo!


    Na du hast Arbeit und verdienst um die 950 Euro netto. Da sei mal zufrieden und mach was aus deinem Leben. Vielleicht geht ja noch ein 400€-Job. Aber dem Staat auf der Tasche liegen, das klappt in deinem Fall nicht, egal ob unter oder über 25 Jahre. Wenn du was vom Staat abfassen willst, empfehle ichdeinen Vollzeitjob in einen Teilzeitjob umzuwandeln. Dann kommst du unter Existenzminimum, aber Kosten für eine Wohnung gibt es erst an dem 25. Geburtstag.

    Hallo!


    Du solltest schon alle Fragen der Arge nach besten Wissen und Gewissen beantworten. Oder hast du was zu verbergen?
    Bist du unter 25 Jahre alt und man will evtl. herausbekommen, wann du aus deinem Elternhaus ausgezogen bist?

    Hallo!


    Natürlich müsst ihr evtl. falsch berechnete und zuviel gezahlte Leistungen zurück zahlen. Was für eine Frage!
    Und wenn dein Freund keine Leistungen vom Amt erhalten sollte, muss er sich leider selbst Krankenversichern. Ist denn sein ALG1 schon ausgelaufen? Wenn ja, dann müsste er aber doch Anspruch auf Hartz4 haben?

    Hallo!


    Als Single wären das bei dir 359 Euro Regelsatz und ja nach Landkreis eine angemessene Miete von 350-400 Euro. Also maximal 750 €. Mit deinem Netto von 946 liegst du deutlich darüber.
    Und selbst dann, ich denke mal, dass du unter 25 Jahre alt bist, und somit keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung hast.

    Hallo!


    Wenn die Arge in Chemnitz zum Umzug nein sagt, dann kannst du nicht umziehen. Schwerwiegende soziale oder berufliche Gründe sind hier von Nöten. Zudem musste auch die Arge im Allgäu zustimmen. Das werden die aber nicht machen, sofern du dort keine Aussicht auf einen Arbeitsplatz hast.

    Hallo!


    Na wenn du in deinem Job als Geselle nicht sehr viel verdienen solltest, dann kannst du natürlich auch Wohngeld beantragen. Du solltet aber darauf achten, dass die neue Wohnung nicht zu groß und zu teuer für ein einzelne Person ist. Sonst könnte man die Wohnung als nicht Förder-oder Zuschussfähig einstufen und dir Wohngeldzahlungen verwehren.

    Hallo!


    Dann bist du als 59 Jahre alt und somit auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.
    Unter diesen Umständen könntest du vielleicht Glück haben und einen mildgestimmten Richter finden, der dir die Wohnung lässt. Eigentlich ist es in diesem Fall wirklich skandalös, dass man von dir eine Verwertung der ETW wegen 8 qm zu viel verlangt.