Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Da du zur Zeit offensichtlich kein ALG2 beziehst, brauchst du keine Genehmigung vom Amt um Umzuziehen. Erst wenn du einen einen Hartz4-Bescheid hast, erhältst du auch Hilfe zum Zwecke eines Umzuges. Das Sozialamt ist nicht für dich zuständig. Du als arbeitsfähige Person musst zur Arge gehen. Zudem solltest du über 25 Jahre alt sein.

    Hallo!


    Also wenn du über dein Existenzminimum verdienst, bekommst du kein ALG2 mehr. Angerechnet wird dein Verdienst lediglich auf einen evtl. Anspruch von ALG1.
    Solltest du unter dein Existenzminimum verdienen, so hast du einen Freibetrag von 100 € und alles was du über 100 € bis 800 € netto verdienst, da bleiben dir 20 Prozent anrechnungsfrei.

    Hallo!


    Allein deine Rechtfertigung ist schon der Gipfel. Jetzt hat die Arge an allem Schuld, besonders an deinem Versagen! Die von der Arge sind halt nicht blöde. Mehr als die Hälfte der Miete gibt es nicht und Basta.

    Hallo!


    Genau, 100 Euro sind frei und alles was du von 100 bis 800 Euro verdienst, da kannst du lediglich 20 Prozent behalten. Der Rest wird euch vom als Bedarfsgemeinschaft vom Hartz4-Geld abgezogen.

    Hallo!


    Nein, denn als Hartz4-Empfänger musst du ja immer darauf gefasst sein, dass du alle deine Konten und Verträge offen legen musst. Hast du den keine Eltern oder Geschwister, denen du trauen kannst.

    Hallo!


    Zunächst hast du theoretisch Anspruch auf ALG1, falls der nicht ausreichend ist oder falls du nur kurze Anwartschaften erworben hast würdest du ergänzend oder in voller Höhe Hartz4 bekommen.
    Nun musst du aber aufpassen. Hartz4 wird grundsätzlich nicht rückwirkend bezahlt und bei Hartz4 zählt grundsätzlich das sogenannte Zuflussprinzip. Das heisst, dass dir in dem Monat, indem das evtl- Insolvenzgeld gezahlt wird, selbiges als Einkommen voll angerechnet wird und mit deinen Hartz4-Ansprüchen für diesen Monat verrechnet wird. Das ist zwar bitter, aber leider genau nach gängiger Praxis.

    Hallo!


    Du als ALG1-Bezieherin kannst hinziehen wo du willst. In deinem Fall gibt es ehedem keine Leistungen von Staat für einem Umzug. Dein Freund allerdings brauchte die Genehmigung der derzeitigen Arge im Saarland und dummerweise auch das Einverständnis der zukünftigen Arge aus Karlsruhe. Wohnt ihr denn jetzt schon zusammen?

    Hallo!


    Na dann bist du doch ehedem nicht mehr vermittlungsfähig! Wie oft wirst du denn zu deinem Sachbearbeiter in die Arge eingeladen?
    Ich würde einfach runter gehen. Müsstest deine Wohnung hier natürlich behalten und in Spanien halt von den 359 Euro leben. Zudem sollte sich jemand um deine Post kümmern und dich im Bedarfsfall informieren, dass du einen sinnlosen Termin bei der Arge hast. Die Flüge mit Air-Berlin gehen ja recht schnell und sind auch nicht so teuer.

    Hallo!


    Ich würde die ganze Sache zur Neuvorlage bei dem zuständigen deutschen Jugendamt geben. Oder gar ein Familiengericht bemühen. Fakt ist, dass du auf Grund geringer Einkünfte und einer neuen familiären Situation augenscheinlich weniger Unterhalt bezahlen musst. Und wenn deine Frau nun über ein festes regelmäßiges Einkommen verfügt, könnte sie durchaus zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden.

    Hallo!


    Das kann man nun kategorisch ausschließen. Als Hartz4-Empfänger muss man dem Arbeitsmarkt, dem deutschen Arbeitsmarkt, permanent zur Verfügung stehen.
    Ich weiss, dass es ein paar Trickser gibt, die hier Hartz4 empfangen und sich weitestgehend in Spanien oder anderswo im Ausland aufhalten.;)

    Hallo!


    Wenn Sie fristlos kündigen wollen, brauchen Sie dafür gemäß § 626 Abs.1 BGB einen "wichtigen Grund". Ein solcher wichtiger Grund kann auch im Zahlungsverzug Ihres Arbeitgebers liegen.


    Allerdings muß dieser Verzug erheblich sein, d.h. der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter betragen. Außerdem verlangt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hier von Ihnen, daß Sie vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen haben.


    Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist also im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind Sie also rechtlich eher "auf der sicheren Seite" als wenn Sie fristlos kündigen.


    Außerdem gibt es für Sie meistens keinen vernünftigen Grund, Ihrem Arbeitgeber fristlos zu kündigen: Wenn Sie nämlich von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind Sie erst einmal vor der Gefahr, umsonst zu arbeiten, geschützt. Darüber hinaus können Sie sich arbeitslos melden und Leistungen vom Arbeitsamt beziehen.


    Es gibt keinen Zusammenhang mit der Aufnahme eines 400-Eurojobs.

    Hallo!


    Na wenn du was vom Jobcenter bekommst, dann kannst du einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen. Je nach Landkreis gibt es da bis zu 1500 €. Zudem erstatten die dir auch Umzugskosten. Aber das ist meistens nur das Geld für einen Miet-LKW.
    Und denke auch daran, das du dann auch Anspruch auf Babyerstausstattung hast. Kinderwagen, Kinderbett, Babysachen, Umstandskleidung u.s.w.
    Also unterschreiben kannst du den Mietvertrag, ist ja schließlich genehmigt. Aber du solltest auch gleich die anderen Anträge bei der Arge einreichen.

    Hallo!


    Zitat

    bekomme ja nur arbeitslosengeld 1.


    Das ist dann sehr verwunderlich, warum denn nun das Jobcenter eine Erlaubnis zum Umzug gegeben hat. Ein ALG1-Empfänger wird eigentlich vom Arbeitsamt betreut und es bedarf keinerlei Genehmigungen zum Zwecke des Umzuges. Zudem stehen dir als ALG1_Empfänger keine finanziellen Hilfen für für einen Umzug zu.
    Oder lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft?

    Hallo!


    Ich habe oben Mutterschaftsgeld geschrieben. Meinte aber Elterngeld:


    Zitat

    Nicht berufstätige Mütter und Väter, beispielsweise Arbeitslose, erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro, das ein Jahr lang gezahlt wird. Sie erhalten das Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder zur Sozialhilfe. Es wird nicht auf die Unterstützungsleistungen angerechnet


    Mutterschaftsgeld:


    Zitat

    Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld.

    Hallo Herr A!


    Zitat

    Kann der Betrag bzw die Titulierung sich ändern aufgrund dieserLebenssituation?


    Also nach deutschem Unterhaltsecht wäre es ganz eindeutig so. Und in der Schweiz wird es wohl auch so ähnlich sein.


    Zitat

    Welches Vorgehen ist zu unternehmen?
    Noch mal verhandeln? das Amt benachrichtigen? Obwohl ich kein Sorgerecht habe?


    Nachverhandeln! Da hat C zunächst keinen Grund, sich darauf einzulassen. Die 300 Euro stehen erstmal und scheinen ihr in den Kram zu passen.
    Das Amt benachrichtigen! Ja, das Jugendamt muss die Höhe deiner Unterhaltsleistung auf Grund deiner neuen familiären Situation neu berechnen. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zutun.
    Oder meintest du, das Amt benachrichtigen, dass sie Hartz4-Empfängerin ist und mit einen Partner inoffiziell zusammen lebt?


    Zitat

    Ist es üblich dass, man kein Sorgerecht hat, aber zur Kasse geht?


    Das ist nicht nur üblich, sondern sogar gesetzlich geregelt. Zudem: was willst du denn mit einem Sorgerecht, wenn du in der Schweiz lebst und der Bube in Berlin?
    Aber da ihr nicht verheiratet gewesen seit, hast du keine Chance. Da müßte die Kindesmutter schon Verfehlungen anstellen.

    Hallo!


    Also ein Darlehen/Kredit welches aufgenommen wird, kann betriebswirtschaftlich gesehen niemals einen Unternehmensgewinn darstellen. Habt ihr denn keinen Steuerberater, der eine monatliche Gewinn/Verlustrechnung aufstellt?

    Hallo!


    Um auf Nummer sicher zugehen, solltet ihr, da der Junge ja jetzt ausgelernt hat, einen Mietvertrag aufsetzen und der Junge sollte euch per Kontoüberweisung die ca.100 Euro zukommen lassen. Damit vermeidet ihr dumme Nachfragen der Argemitarbeiter.