Beiträge von Schrader170

    Hallo!
    kanste vergessen:


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.

    Hallo!


    Klar, in einem solchen Fall ist die Trennung immer eine gute Idee! Aber die Arge wird auf dieses Täuschungsmanöver nicht reinfallen. Allein die Fragestellung deutet auf Sozialbetrug hin.
    Also, wenn ihr keine Aussichten auf eine existensminimumsicherde Beschäftigung habt, dann sucht euch schon mal eine Sozialwohnung!

    Hallo!


    Zitat

    Ich stehe ja noch im Bezug von Alg 2 nur in einer anderen Stadt.


    Genau! Diese Arge ist nun für dich zuständig. Die müssen nun auch die Betriebskostenabrechnung für deine alte Wohnung bezahlen. Sofern diese angemessen ist!

    Hallo!


    Die Krankenkassen wollen von dir die vor dem ALG2 beitragsfreie Zeit nachbezahlt haben. Also im Grundtarif von etwa 140-150 Euro. Ohne diese von dir zutragende Nachzahlung dürfte dich keine Krankenkasse aufnehmen.

    Hallo!


    Zitat

    Das kam aufgrund einer Visitenkarte, die ich ihm zum Praktikum gemacht hatte, aus Jux.


    Zitat

    Aber eben als Jux.


    Zitat

    dass es eben ein Jux war,


    Ich habe in deiner Anfrage dreimal das Wort Jux gefunden! Macht mal nur weiter so! Es geht hier um ein Milliardenprogramm , und da kommt ihr Flachzangen daher und sagt: es ist ja alles nur ein Jux!


    Spassgesellschaft war gestern! Schert euch arbeiten!

    Hallo!


    Das ist eine ganz schwere Kiste. Du musstest schon beweisen dass in deinem Fall schwerwiegende soziale Gründe, sagen wir mal Verwerfungen vorliegen. Da kann das mit der Familienhilfe und einem vielleicht noch einem psychiatrischen Gutachten eines Arztes hilfreich sein.
    Wenn du die Arge damit von der Notwendigkeit eines Umzuges überzeugen kannst, dann würden die dir auch den Umzug bezahlen. Ob nun Dortmund oder innerhalb Essens, dass macht den Kohl nun auch nicht fett. Eine Kaution könnte zumindest auf Darlehensbasis gewährt werden.
    Sicher kannst du auch einen Antrag auf Erstattung von Einrichtungsgegenständen stellen. Eigentlich steht dir nichts zu, aber ich denke, dass hier im Einzelfall eine Ausnahme gemacht werden könnte.

    Hallo


    !

    Zitat

    Soviel ich kenne und weiss würden mir wenn ich allein wohnen würde bis zu 357 euro zustehen


    Genau so ist es. Welch ein Zufall, das da der Untermietvertrag auf 360 Euro beziffert ist. Aber diese Abzockerei klappt 100 % nicht.
    Zudem sind Stromkosten nie in der Miete enthalten(ausser bei elektrischer Heizung gibt es anteilig was).

    Hallo!


    Natürlich hast du noch Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden und einen finanziellen Ausgleich des Resturlaubes. Der Ansprechpartner ist in der Tat der Insolvenzverwalter der "alten" Firma. Aber sicher werden deine Ansprüche als nachrangig bewertet und demzurfolge auch so behandelt. Also nur wenn im Topf was übrig bleiben sollte, kannst du mit etwas Geld rechnen. Die Chancen sind erfahrungsgemäß schlecht darauf.

    Hallo!


    Ja, du hast nebst Kind Anspruch auf Hartz4. Du brauchst zunächst mal eine Meldeadresse in Deutschland. Egal ob nun bei Eltern, Freunden oder gar in einer sozialen Einrichtung. Dann meldest du dich bei der dort zuständigen Arge und beantragst alles. Auch Kindergeld(bei der Kindergeldkasse) und evtl. Unterhalstvorschuss(beim Jugendamt) wird es für dich geben.
    Wenn alle Unterlagen schlüssig sind wird ein ALG2-Antrag in 1 bis 4 Wochen bearbeitet.