Halo zusammen,
vielleicht kann man mir helfen.
Bei die Notwendigkeit zum umzug in einem behindertengerechtenwohnung aufgrund eine pflegebedürftigkeit(pflegestufe 2)und eine Schwerbehinderung von 90 mit G,B;RFund aG werden die mietkosten für die neue wohnung vom JobCenter Bzw. ARGE in vollehöhe übernomen oder gib es hier eine höhstgrenze ?Ich bitte um tips und entsprechenden links zu diese thema.
MFG nguermani