Beiträge von koppi1947

    http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/kernarbeitsnormen/index.htm





    Zwangsarbeit „Ein Euro Job“ von Matthias Härtel



    Da sich wohk einige potentielle Zwangsarbeiter hier befinden, möchte ich mal den nachfolgenden Text zur Verfügung stellen.


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    Zwangsarbeit „Ein Euro Job“


    Autor: Matthias Härtel


    Kleiner Leitfaden, wie man sich erfolgreich gegen die Zwangsarbeit „Ein Euro Job“ zur Wehr setzen kann.


    Lieber Leser, liebe Leserin.


    Schon seit einiger Zeit beschäftigt mich das Thema „Ein Euro Job“.


    Daher hier also die Ergebnisse meiner Recherchen, die es den von der Zwangsarbeit „Ein Euro Job“ betroffenen Menschen ermöglichen sollte, sich –
    wenn nötig – gerichtlich zur Wehr zu setzen.


    Vorab etwas Allgemeines, da den meisten Menschen in unserem Land der nachfolgende Sachverhalt völlig unbekannt ist:


    Zwangsarbeit und jede Form der Zwangsarbeit ist in Europa schon sehr lange verboten, wobei die federführende Organisation für diese Modalitäten die sogenannte ILO ist.


    Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie wurde im Jahr 1919 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Genf. Die ILO verfügt über eine dreigliedrige Struktur, die im UN-System einzigartig ist: Die 182 Mitgliedsstaaten sind durch Repräsentanten sowohl von Regierungen, als auch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Organen der ILO vertreten.


    Schwerpunkte der Arbeit der ILO sind die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen, die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als einer zentralen Voraussetzung für die Armutsbekämpfung.


    Von Seiten der ILO wurden mit den Mitgliedsstaaten, zu denen die BRD selbstverständlich zählt, unzählige Verträge geschlossen, so unter anderem auch das ILO – Übereinkommen 29 [Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit] das von der BRD im Jahre 1956 ratifiziert und somit anerkannt wurde.


    In diesem Übereinkommen wird unter anderem definiert, was eigentlich eine Form der Zwangsarbeit ist, womit wir dann bei den „Ein Euro Jobs“ angelangt wären.


    Artikel 2


    1.Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.


    Das diese Kriterien auf die Ein Euro Jobs voll zutreffen, versteht sich von selbst, denn es wird auf den Betroffenen ja ein massiver Druck ausgeübt, die Zwangsarbeit „Ein Euro Job“ aufzunehmen. Zum Beispiel durch die Androhung des Verlustes eines Teils der Hartz 4 Zahlungen, oder ähnliches.


    Wie kann man sich denn aber nun gegen diese Zwangsarbeit effektiv zur Wehr setzen?


    1. Zwangsarbeit und / oder jegliche Form einer Zwangsarbeit sind ganz einfach VERBOTEN und der Hinweis auf diese Tatsache, ist schon einmal sehr hilfreich.


    2. Sachbearbeiter, Beamte ja die gesamte Behörde, die eine verbotene Form der Zwangsarbeit gegenüber einem hilflosen Menschen durchsetzen wollen, machen sich STRAFBAR.


    Zu diesem Punkt sagt das ILO – Übereinkommen 29 folgendes aus:


    Artikel 6


    Beamte der Verwaltung dürfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bevölkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbevölkerung noch auf einzelne Personen einen Druck ausüben, um sie zur Arbeitsleistung für Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.


    3. Früher war Zwangsarbeit noch üblich, aber es wurde damals ( 1930er Jahre) auch bereits festgesetzt, in welchem Rahmen eine Zwangsarbeit stattfinden darf:


    Artikel 12


    1.Die Höchstdauer, für die eine Person zu Zwangs- oder Pflichtarbeit aller Art herangezogen werden kann, darf sechzig Tage innerhalb von zwölf Monaten nicht überschreiten, und zwar einschließlich der Zeit für den Weg zur Arbeitsstätte und zurück.


    60 Arbeitstage also, Fahrtwege inbegriffen. Diese Standards galten wie schon gesagt in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Wie lange arbeiten Menschen, die in einen „Ein Euro Job“ gepresst wurden, heute?


    4.Es wurde auch festgelegt, wer zur Zwangsarbeit – wenn diese in einem gewissen Rahmen noch erlaubt ist - herangezogen werden darf:


    Artikel 11


    1.Nur erwachsene, arbeitsfähige Personen männlichen Geschlechtes, die offenbar nicht unter achtzehn und nicht über fünfundvierzig Jahre alt sind, dürfen zu Zwangs- oder Pflichtarbeit herangezogen werden.


    Zwangsarbeit war also bereits in den 30er Jahren für Frauen absolut tabu und für Männer über einem Alter von 45 Jahren ebenfalls verboten.
    Wie sieht es damit heute aus?


    5. Es wurde auch festgelegt, wie eine Zwangsarbeit zu entlohnen ist.


    Artikel 14


    1. Abgesehen von der in Artikel 10 dieses Übereinkommens bezeichneten Arbeit ist Zwangs- oder Pflichtarbeit in allen ihren Formen in Geld zu vergüten, und zwar zu Sätzen, die weder niedriger sind als die für gleichartige Arbeit in dem Gebiete der Arbeitsverrichtung, noch niedriger als die im Anwerbungsgebiet üblichen Sätze.


    3. Die Löhne sind unmittelbar dem einzelnen Arbeiter und nicht ihren Häuptlingen oder sonstigen Obrigkeiten auszuzahlen.


    4. Die Reisetage zum Arbeitsort und zurück sind für die Lohnzahlung als Arbeitstage zu rechnen.


    Es wird also eine reguläre Lohnzahlung eingefordert, wie sie vor Ort in einem Vollzeitjob üblich ist, die wohl kaum durch einen „Ein Euro Job“ gewährleistet wird, da hier der Name ( Ein – Euro) ja bereits Bände spricht.


    6.Ferner wurde festgelegt, das die in die Zwangsarbeit gepresste Person, eine Klagemöglichkeit haben soll.


    Artikel 23


    1.Zur wirksamen Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens hat die zuständige Stelle vollständige und klare Vorschriften über die Anwendung von Zwangs- oder Pflichtarbeit zu erlassen.



    2.Diese Vorschriften müssen insbesondere Bestimmungen enthalten, die es jeder der Zwangs- oder Pflichtarbeit unterworfenen Person gestatten, alle Beschwerden über die ihr auferlegten Arbeitsbedingungen vor die Behörden zu bringen, und welche die Gewähr bieten, das diese Beschwerden untersucht und auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden.


    Es tut mir wirklich sehr Leid, aber eine – wie oben eingeforderte – vollständige und klare Vorschrift über die Zwangsarbeitsmaßnahme „Ein Euro Job“, habe ich bei keiner ARGE gefunden, so das man wohl ruhigen Gewissens davon ausgehen kann, das eine solche Vorschrift überhaupt nicht existiert.


    7. Wie bereits weiter oben erklärt, macht sich jede Person ( oder Behörde) strafbar, die Zwangsarbeit anordnet und / oder durchsetzt. Bereits der Versuch ist hierbei strafbar.


    Artikel 25


    Die unberechtigte Auferlegung von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unter Strafe zu stellen. Die Mitglieder, die dieses Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die ergriffenen Strafmaßnahmen wirksam sind und streng vollzogen werden.


    Auch hier hat der Gesetzgeber in der BRD wohl etwas „vergessen“, aber keine Sorge, denn es gibt ja noch so etwas wie das Strafgesetzbuch [STGB], das im Fall von Zwangsarbeit greift, da eine Zwangsarbeit ja immer eine Form der Nötigung darstellt.


    Strafgesetzbuch (StGB)


    § 240 Nötigung


    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


    (3) Der Versuch ist strafbar.


    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
    2.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


    Da eine Zwangsarbeit eine Nötigung immer bedingt, macht sich die nötigende Person also bereits strafbar, wenn sie auch nur versucht die Zwangsarbeit durchzusetzen.


    Fassen wir also noch einmal zusammen:


    Der sogenannte „Ein Euro Job“ erfüllt alle Kriterien der Zwangsarbeit und ist somit eine Form der Zwangsarbeit
    Die BRD hat das ILO - Übereinkommen 29 ratifiziert und somit anerkannt, das auf dem Hoheitsgebiet der BRD jegliche Zwangsarbeit verboten ist
    Zwangsarbeit ist – wenn überhaupt – nur für Männer in einem Alter von 18 - 45 Jahren, aber höchstens für 60 Arbeitstage / pro Jahr erlaubt, wobei reguläre Löhne gezahlt werden müssen.
    Mitarbeiter der ARGE machen sich bereits der Nötigung strafbar, wenn sie nur versuchen, die Zwangsarbeitsmaßnahme „Ein Euro Job“, die in der BRD verboten ist, durchzusetzen. Es hilft diesen Mitarbeitern auch nichts, sich auf eine „höhere“ Instanz zu berufen, da sich die Behörden, die eine Form der Zwangsarbeit durchzusetzen versuchen, ebenfalls strafbar machen. Gerichtlich relevant sind hier auch nicht irgendwelche „ Anordnungen von Oben“, sondern immer die tatsächlich nötigende Person. In diesem Falle also der Mitarbeiter der ARGE. Die Höchststrafe für dieses Verbrechen beträgt 5 Jahre Haft.


    Lieber Leser, liebe Leserin.




    Erklären Sie vorab Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in aller Ruhe ( und der gebotenen Freundlichkeit) die Fakten, denn der arme Mensch weiß ja gar nichts davon. Wenn er / sie dann ganz schnell einen Rückzieher macht, dann lassen Sie gnädigerweise die Sache auf sich beruhen und genießen Sie dann auch einmal das Gefühl der Überlegenheit, das Ihnen sonst nur von der „Gegenseite“ zuteil wurde.
    LG
    koppi1947

    Wie schon richtig erkannt wurde,nur Einigkeit macht stark und solange das nicht erkannt oder umgesetzt wird,hilft kein jammern.
    Jeder ist sich selbst der Nächste und deshalb wird es keine Änderungen geben.
    Denkt an die Wende in der DDR,Wir sind das Volk,nur so kann ein Schuh draus werden.
    Nun wehrt Euch und lasst Euch nicht alles gefallen!!!!!
    LG
    koppi1947

    Hier nun mein zweiter Beitrag:
    Wie oben beschrieben,haben wir nun die Einstweilige Anordnung auf Fortzahlung gestellt.Man hat sich zwar etwas Zeit gelassen,aber per 6.07.09 ist es nun so weit,daß die Arge wieder zahlt.
    Nun geht es an die nächste Aufgabe,nämlich die Klage gegen die Arge durchzusetzen,um die ausgefallenen Zahlungen nachzufordern,ein steiniger Weg aber auch den werden wir schaffen.
    Desweiteren werden wir prüfen,ob eine Zivilklage gegen die Arge-Mitarbeiterin Erfolg haben könnte.
    So bis zum nächsten Bericht.
    LG
    koppi1947

    Nochmals kurz zu Dir Klaus,
    schön daß Du in einigen Punkten mit mir einer Meinung bist,also hat die ganze Sache nicht ganz Ihr Ziel verfehlt.
    Einen kleinen Denkfehler machst Du allerdings,nicht die älteren,sondern die Politik mit Herrn Hartz an der Spitze,hat die Dinge verzapft.
    Wenn Du allerdings Leute oder deren Meinung vertrittst,die Menschenverachtend sind,musst Du Dich nicht wundern,daß Du persönlich angegriffen wirst.
    Ich kann Dir nur in einem Punkt Recht geben,daß jeder seine Meinung sagen darf,aber konstruktiv,denn Müll steht in vielen Foren genügend.
    Leider wird das Internet mehr zur Abzocke genutzt,als zur Hilfe.
    Werde über die weitere Entstehungsgeschichte meines Beitrages berichten und hoffen,daß darin viele hilfreiche Informationen stecken.
    Bin kein Anwalt Klaus,habe aber auch einmal eine ähnliche Situation durchgemacht,bekam auch mal H IV und habe die Dinge auch ohne Anwalt durchgesetzt.
    Bis zum nächsten Mal,immer daran denken,schlage oder verurteile nie einen Dummen,es könnte schon morgen Dein Vorgesetzter sein:).
    Sagt Rentner Opa Gerhard

    So nun mein Erster,wie ich hoffe hilfreicher Beitrag zu ALG II Beziehern(Hartz IV).
    Wem die Grundversorgung aus zweifelhaften Gründen gesperrt werden,der sollte beim Sozialgericht vorstellig werden und einen Erlass auf einstweilige Anordnung beantragen.
    Hier ein Fall:
    Einem jungen Mann,Baujahr 1965,der sich in ärztlicher Behandlung befindet,seit März krank geschrieben,durchläuft eine Untersuchungsreihe zur Feststellung der Diagnose.
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird immer ornungsgemäß bei der ARGE abgegeben.Da er krank ist,ist er auch nicht verpflichtet irgendwelche Termine bei der ARGE wahrzunehmen,was man aber von ihm verlangte.
    Aufgrund von Medikamenteneinnahme ist er nämlich nicht verkehrstüchtig,was den Vermittlern schriftlich mitgeteilt wird.
    Nun kommt der neue Trick der Schweigepflichtsentbindung seines behandelnden Arztes,welcher er erst einmal nicht zustimmt.
    Darauf hin wird ihm ohne Anhörung und Ankündigung die komplette Leistung gesperrt.
    Es folgt Widerspruch und Klage beim Sozialgericht.Was man ihm aber verschwieg,er hätte eine sofortige einstweilige Anordnung beantragen müssen,um bis zur Entscheidung des Sozialgerichtes weiterhin Leistungen zu bekommen.
    Darüber hinaus wurde er durch die Arge bei seiner Krankenversicherung abgemeldet und sollte sich freiwillig versichern,wo von?Er hat sich durch private Darlehen jetzt zweieinhalb Monate über Wasser gehalten,was natürlich kein Dauerzustand sein kann.
    Diese Sache ist mir über viele Umwege zu Ohren gekommen,da ich einen ähnlichen Fall kannte,habe ich ihm zu diesem Schritt geraten und bin gestern mit ihm beim Sozialgericht vorstellig geworden und habe diesen Antrag gestellt,daß er bis zur Entscheidung seine Leistungen bekommt.
    In diesem Raum lagen Aktenberge von Hartz IV Empfängern,die auch geklagt haben.Ein Datum war von November 2008.
    Ich hoffe hier einigen ein paar Anregungen gegeben zu haben,damit sie sich gegen die Willkür der Argen zur Wehr setzen können.
    In diesem Sinne,viel Glück und viel Erfolg
    koppi1947

    Hallo Klaus,
    da wo ich schon hing......... habe,wirst Du nie hinkommen.Wenn Du so alt geworden bist wie ich,kannst Du Dir vielleicht auch so ein Urteil erlauben,aber zur Zeit sicher noch nicht.
    Kritik soll ja positiv wirken,aber das hast Du scheinbar noch nicht begriffen.
    Sicher hätte ich mich hier nicht angemeldet,wenn solche Leute wie Du hier im Forum sind,aber zum Glück geht es ja hier nicht oder nicht nur um Dich.
    Mein erster hilfreicher und konstruktiver Beitrag wird gleich nach diesem folgen.
    Schönen Gruß vom Rentner und Opa Gerhard.;)

    Hallo Salle,
    ich glaube solche Beiträge kannst Du Dir sparen.Sicher bist Du Beamter oder Politiker,die sind zu solchen Aussagen fähig.Es gibt viele die schon Fehler gemacht haben,nur geben es 90 % nicht zu.
    Für den Mist den Herr Hartz und viele Politiker verzapft haben,dürfte ihnen auch nur diese Leistung zustehen und ihre Gehälter zurückzahlen lassen.
    Typische Reaktion,Menschen die nur noch mit dem Kopf aus dem Dreck schauen,noch ganz reintreten,damit sie keine Luft mehr bekommen.
    Wer hier einen Beitrag schreibt,der sollte schon hilfreich sein und nicht Verachtend.
    Danke